PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit



03.06.2002, 14:49
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Der 105. Deutsche Ärztetag hat die Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden aufgefordert, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2000 zur Arbeitszeit bei den laufenden Tarifverhandlungen zu berücksichtigen. Das Urteil habe die gesamte Anwesenheit eines Arztes während eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus eindeutig als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit definiert. Das Urteil sei eine Chance, die Auswüchse bei den überlangen Arbeitszeiten zu beenden, den Wert ärztlicher Arbeit neu zu bewerten und gegen die Ausbeutung der Ärzte in den Krankenhäusern vorzugehen. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts forderten deshalb die Delegierten, jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten zu schaffen. Deshalb müssten bei der Kalkulation der Fallpauschalen im Krankenhaus diese notwendigen Personalkosten berücksichtigt werden.