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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anerkennung von Prüfungen?



bernstein183
23.10.2005, 19:01
Ich studiere zur Zeit Molekularbiologie in Österreich. Habe enorm viel Chemie (Biochemie, Organische und Anorganische Chemie, Chemische Übungen, usw.)und auch Genetik, u.a.. Ich will nach diesem Studium noch Medizin machen, am Besten in Deutschland. Mehrere Leute haben mir erzählt, ich würde 2 Jahre anerkannt bekommen, zumindest mal die ganzen chemischen Sachen. Stimmt das wirklich mit den 2 Jahren und wenn ja, bezieht sich das auf das ganze Studium oder auf Vorklinik? Angenommen das stimmt, welche Scheine muss ich dann noch machen, und wie lange brauche ich dazu? Ich mein, Anatomie ist ja obligatorisch, aber muss ich da 4 Semester Anatomie machen, oder kann ich die Prüfung irgendwann mal abschließen? Ich muss das Physikum auch noch machen, oder?
Vielen Dank schonmal im Voraus!!

Hellequin
23.10.2005, 19:14
Du kannst Scheine anerkannt bekommen, aber keine Jahre. Wenn du Glück hast werden dir die Scheine für Chemie, Biochemie, Bio? anerkannt. Dann würden dir immer noch Physik, Physiologie, Histologie, Anatomie, Psychologie, Terminologie, die Integrierten klinischen Seminare usw. fehlen. Je nach Uni wirst du mit mindestens 2 Semestern rechnen müssen, wohl eher 3.



Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen
(1) Bei Studierenden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder heimatlose Ausländer im Sinne des
Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom
3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306), sind, rechnet die nach Landesrecht zuständige Stelle auf die in dieser Verordnung vorgesehene Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an:
1. Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums,
2. Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 erkennt
die nach Landesrecht zuständige Stelle Studien- und Prüfungsleistungen
an, die im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 abgelegt worden sind. Dies gilt nicht für Studien- und Prüfungsleistungen, die das Studium
abschließen oder die bereits Gegenstand einer inländischen Prüfung waren und endgültig nicht bestanden worden sind.
(3) Bei anderen Studierenden können die in Absatz 1 genannte Anrechnung und die in Absatz 2 genannte Anerkennung erfolgen.
(4) Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist die zuständige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Medizin eingeschrieben
oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zuständige Stelle des Landes zuständig, in dem der
Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

Sprich, das für dich zuständige LPA entscheidet was dir anerkannt wird.

bernstein183
23.10.2005, 19:19
das heißt praktisch, ich muss alle scheine machen, bis auf die die ich anerkannt bekommen habe, ich muss jedoch fürs Physikum die anerkannten Fächer genauso gut können, oder?

Hellequin
23.10.2005, 19:23
Ja genau.

Notdoc
23.10.2005, 20:03
Du weisst aber, dass für Zweitstudienbewerber andere Zulassungsregeln gelten, als fürs Erststudium.

HalloBallo
23.10.2005, 20:11
Du weisst aber, dass für Zweitstudienbewerber andere Zulassungsregeln gelten, als fürs Erststudium.


Wie ist das aber mit Bewerbern, die ihr Erststudium NICHT in Deutschland sondern im Ausland gemacht haben?
Auf dem ZVS Antrag wird doch nur nach bereits absolvierten Semestern an deutschen Hochschulen gefragt?!

Mich würde das auch alles mal interessieren, da ich nach dem Misserfolg für Medizin dieses Jahr, z.Z. Biochemie und Molekular Biologie (Bachelor) in der Schweiz studiere und mich auch frage, ob mir da was anerkannt werden kann und ob ich mich trotzdem nach Beendigung als Erststudienbewerber bewerben könnte???? :-nix

chatziio
23.10.2005, 20:39
Dafür zählen die Jahre eines Auslandsstudiums als Wartesemester bei der ZVS. Nach der Zulassung an der Uni muß man dann schauen, dass die Uni viele Scheine anerkennt und man dann entsprechend evt, in ein höheres Semester einsteigen kann.
Parallel dazu kann man sich nach der Anerkennung der Scheine auch direkt bei den Unis auf ein höheres Semester bewerben. Auf den Hompages veschiedener Unis habe ich mal gelesen, was für Scheine Voraussetzung sind für den Einstig in ein höheres Semester!
Einfach mal suche!
Grüße
Sylvia