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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Losverfahrenplatz und laufendes FSJ...Was tun?



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yzBastian
29.10.2005, 16:51
Psychologie, glaub ich. Meinte sie oder er ja am Anfang, glaub ich.

Jap, glaube, er hatte einen Psychologieplatz bekommen...

Übrigens finde ich den Einwand von Notdoc sehr gut un begründet! Vorsicht ist die Mutter der Porzallankiste!

hibbert
29.10.2005, 17:58
Ich würde sagen, dass man auf einen Studienplatz den man über das LV erhalten hat keinen Anspruch mehr hat bei erneuter Bewerbung.


Ich würde auf jedenfall erst nochmal bei der ZVS nachfragen, bevor ich nachher ohne Platz da stehe.:-meinung


Hab ich gemacht als ich Zivildienst geleistet habe(lang, lang ists her...). Die ZVS garantiert Dir den Platz nach dem Dienst. Die Frage ist mir so beantwortet worden und wie Du siehst anderen auch. Ferner werden ja sogar Berufsausbildungen zugesichert, selbst wenn sich der Dienst dazwischenliegt, da einem ja kein Nachteil entstehen darf. Also ich sehe keinen Grund, warum es nicht so sein sollte, und die ZVS ja auch nicht. ;-)

Imperium
29.10.2005, 18:13
Kurz mal offtopic

@hibbert

Im wievielten WS bist du eigentlich und was machst du z.Z.?

kra-
24.02.2006, 22:43
...und wie schaut es aus, wenn man in der Ausbildung ist und einen Studienplatz bekommt? Angenommen, ich müsste noch ein halbes Jahr arbeiten, kann ich immatrikuilert bleiben und einfach erst ein halbes Jahr später bei der Uni erscheinen? Der Platz muß in diesem Falle nicht zwingend per Losverfahren vergeben worden sein, sondern zB auch über die ZVS oder gerichtlich.

VERITAS
25.02.2006, 08:44
@-kra

Ich denke das wird nicht möglich sein.
Du bist ja sowohl in der Ausbildung als auch bei der Uni Krankenversichert.

Spätestens durch die Versicherung könnte es ärger geben, aber korrigiert mich wenn ich mich irren sollte :-bee

Xylamon
25.02.2006, 09:40
Nein, das geht nicht. Wenn du in einer Ausbildung den Platz bekommst, musst du ih annehmen, ansonsten verfällt er. Eine Ausbildung gilt nicht als Dienst. Ein Urlaubssemester kann man im ersten Fachsemester ebenfalls nicht beantragen, wie das mit dem Immatrikulieren und einfach nicht hingehen aussieht, weiß ich nicht. Ich meine, dass das auch nicht geht, aber da müsste jemand antworten der ein wenig mehr Ahnung von den Gepflogenheiten der Hochschulen hat.