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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Losverfahrenplatz und laufendes FSJ...Was tun?



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Stardust83
28.10.2005, 15:49
Hallo,

meine Schwester hatte das Glück im Losverfahren einen Platz zu bekommen. Sie muss sich jetzt innerhalb einer Woche immatrikulieren, hat aber ein FSJ angefangen, das sie unbedingt zu Ende bringen will.
Was ist also zu tun? Erstmal immatrikulieren und im 3. Semester dann richtig anfangen oder kann man sich auch beurlauben lassen ?

Vielen Dank für eure Hilfe !

yzBastian
28.10.2005, 15:59
Im ersten Semester kann man IMHO nicht gleich Urlaub machen. ;-)

Tja, würde das FSJ abbrechen, ganz ehrlich. So brach liegen lassen wird über ein Jahr nicht gehen, vermute ich.

Was sagen die Anderen?

Pünktchen
28.10.2005, 16:06
Die Frage ist doch wie hoch sind ihre Chancen bei einer erneuten Bewerbung einen Platz zu bekommen. Sind die hoch bis sicher, sollte sie ihr FSJ zu ende machen. Sind die eher mies (schlechtes Abi keine Wartezeit), dann sollte sie sich immatrikulieren und anfangen zu studieren.

Um eine Möglichkeit zu finden, sollte man wissen um welche Uni es sich handelt. Vielleicht darf sie sich immatrikulieren obwohl sie nen FSJ macht, das wäre zu erfragen. Wenn das ginge könnte sie sich immatrikulieren und im zweiten anfangen zu studieren, aber das wäre absolut nicht ratsam! Es gehen einem Kurse flöten...für das erste semester sind eine bestimmte anzahl von plätzen und wenn sie zum 3. anfängt die Kurse vom 1. Semester zu besuchen, dann sind dsa mehr als eigentlich zugelassen worden sind!

Zumal in diesem einen Jahr dann jemand studieren könnte, der es auch macht!



Da es ein Losverfahren ist, bleibt ihr der Platz wahrscheinlich nicht erhalten, aber dazu müsste man die ZVS noch mal befragen. Das FSJ wird ja als Dienst gewertet!

Stardust83
28.10.2005, 16:12
Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass es sich um einen Psychologie-Platz hierbei handelt. Aber auch da ist der Andrang momentan (fast) so groß wie bei Medizin.

Ist es nicht möglich den Platz anzunehmen und erst im 3. Semester die Kurse aus dem 1. zu belegen ?

yzBastian
28.10.2005, 16:21
Ist es nicht möglich den Platz anzunehmen und erst im 3. Semester die Kurse aus dem 1. zu belegen ?

Man möge mich korrigieren, ich denke aber, dass es nicht möglich ist.
Die Unis müssen ja auch irdentlich planen und werden daher sowas wohl tendenziell eher nicht machen.....hatte mich da neulich mal mit einem Bekannten drüber unterhalten und er hatte es mir so oder so ähnlich berichtet aus einem aktuellem Fall.

Hawkeye
28.10.2005, 17:02
Ist es nicht möglich den Platz anzunehmen und erst im 3. Semester die Kurse aus dem 1. zu belegen ?

Ziemlich unfair allen anderen Bewerbern gegeüber, oder? Auch im Kampf um einen Studienplatz muss man nicht anderen Bewerbern absichtlich weniger Chancen bescheren!

hibbert
28.10.2005, 17:41
Wer einen Platz bekommt, egal wie, und ein FSJ leistet hat einen Anspruch auf erneute Auswahl nach diesem Dienst.

Alles andere ist Blödsinn. Man brauch sich nicht einschreiben und garnichts. Einfach wiederbewerben wenn das FSJ vorbei ist. :-oopss


ZULASSUNG IST DANN GARANTIERT.

hibbert
28.10.2005, 17:43
Da es ein Losverfahren ist, bleibt ihr der Platz wahrscheinlich nicht erhalten, aber dazu müsste man die ZVS noch mal befragen. Das FSJ wird ja als Dienst gewertet!


Doch bleibt er. Auch ein Losverfahren setzt geltende Gesetze nicht ausser Kraft. Fertig. :-))

Stardust83
28.10.2005, 17:43
Oh ja...musste ja kommen...

In diesem Fall ist das absolut fair und angebracht das Studium später beginnen zu lassen.
Viele schieben beispielsweise zwischendurch ein Urlaubssemester ein oder gehen ins Ausland, wo sie nicht alle Scheine machen können. Ist das auch unfaires Verhalten. Ich bezweifel mal, dass der Großteil der Studenten das Studium in der Regelstudienzeit schafft.
Ganz nebenbei hat das Semester schon seit 2 Wochen begonnen. Es ist also die Frage welche Kurse noch belegt werden können. Und wie schwierig dadurch der Einstieg wird.
Mit einem FSJ geht man übrigens eine Verpflichtung für ein Jahr ein. Die Dienststellen sind oft auf ihre FSJler angewiesen. Unfair wäre es diese nach 2 Monaten im Stich zu lassen.

hibbert
28.10.2005, 17:52
Moin Stardust,


das ist wirklich kein Problem. Ruf bei der ZVS an, oder frag bei Zimmerling, dass kostet beim RA der da spezialisiert ist evtl. was, aber das ist es doch wert. Deine Schester kann ganz regulär zum 1. Fachsemester beginnen, wenn sie Dienstbescheinigung und Zulassungsbescheid bei der Wiederbewerbung vorlegt. Lass Dir da nichts erzählen. Das FSJ kann man ohne Probleme beenden und dann den Platz antreten.

Xylamon
28.10.2005, 19:13
Die Information von Hibbert ist korrekt :-) HAb deswegen extra bei der ZVS nachgefragt, bevor ich meine Kärtchen in irrer Hoffnung davon geschickt habe. MAn kriegt den Platz in der Hochschulquote nach Ende des Dienstes erneut zugeteilt. Also deine Schwester kann beruhigt ihr FSJ zu Ende machen und sich dann ihren Platz in einem Jahr wieder abholen.

EzRyder
28.10.2005, 20:06
:-oopss

Ich mach auch grad nen FSJ und wäre heilfroh es wegen eines MEdstudplatz abbrechen zu können! Ja, mit Freude würd ich kündigen! :-meinung

yzBastian
28.10.2005, 20:09
Ja, mit Freude würd ich kündigen! :-meinung


Jedem das seine. Wenn es ihr gefällt, laß es sie doch machen.

Ich persönlich würde auch alles hier liegen lassen und sofort JETZT umziehen! :-))

Pünktchen
29.10.2005, 12:33
Wer einen Platz bekommt, egal wie, und ein FSJ leistet hat einen Anspruch auf erneute Auswahl nach diesem Dienst.

Alles andere ist Blödsinn. Man brauch sich nicht einschreiben und garnichts. Einfach wiederbewerben wenn das FSJ vorbei ist. :-oopss


ZULASSUNG IST DANN GARANTIERT.


@hibbi
also beim normalen ZVS-Verfahren war mir das ja klar...aber ob dies halt auch beim Losverfahren gelten würde, war ich mir nicht mehr sicher...aber du bist ja eh der Experte :-top
Danke dir!

hatte das schliesslich auch damals (in einer Zeit vor...) gemacht :-oopss

Xylamon
29.10.2005, 12:59
Also wegen eines Losverfahrenplatzes würde ich jetzt nicht abbrechen. Dann lieber wenigstens bis zum nächstmöglichen regulären Semesterstart (sprich je nach Uni zum SS oder WS). Jetzt hätte man ja eine Kündigungsfrist von mind. 1 Monat, dann zur Halbzeit ins Semester einsteigen, was bringt das?
Lieber die verbleibende FSJ-Zeit zum organisieren nutzen: Wohnung, Umzug usw...

netfinder
29.10.2005, 13:22
zur sicherheit, kann sie ja nochmla bei der lieben ZVS anrufen und das absichern.

Aless
29.10.2005, 14:20
ich würde auf jeden fall noch bei der zvs UND der uni anrufen! bei sowas muss man einfach sicher gehn.. ich hatte nämlich auch mal gehört, dass das mit dem dienst bei losplätzen die von den unis direkt vergeben werden nicht möglich ist!

das mit der aufbewahrung des studienplatzes bei ableistung eines dienstes ist ja festgelegt (zvs-info). die frage ist, ob das auch für losstudienplätze von der uni zählt. denke ma es wird nicht direkt darauf eingegangen, dswg. ist das interpretationssache und man kanns best. gerichtlich durchpeitschen! wenn genug geld da ist und sie das FSJ unbedingt weitermachen will soll sie das auch tun
sonst auf jeden fall den Platz annehmen und studieren.. so ein Platz ist GOLD WERT.. ein FSJ ist garnichts wert und kannst du machen bis du 27 bist :-))

wichtig ist: bei verlässlichen quellen (zvs, uni...) INFORMIEREN!! Notfalls sich schriftlich was geben lassen!

Fuffie
29.10.2005, 15:08
Darf man interessehalber erfahren, wo sie einen Platz im Losverfahren bekommen hat?!

Puschel05
29.10.2005, 15:12
Psychologie, glaub ich. Meinte sie oder er ja am Anfang, glaub ich.

Notdoc
29.10.2005, 15:51
Was diesen Fall angeht, bin ich mir auch nicht ganz sicher, denn darauf trifft keine Erklärung von der ZVS zu.
Die "Die erneute Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs" (http://www.zvs.de/Service/Download/M06a.pdf) gibt es ja deshalb, damit einem kein Nachteil dadurch entsteht, dass sich die Auswahlgrenzen während des Dienstes verschärfen und man bei einer erneuten Bewerbung nach einem Dienst keinen Platz mehr erhält.
Beim Losverfahren ist die Möglichkeit, dass sich die Grenzen verschieben ja gar nicht gegeben und man dann man einen Platz, den man ein Jahr zuvor mit seinen persönlichen Qualifikationen bekommen hätte nun nicht mehr bekommt.

Die ZVS sagt aber auch:

Wer zum gewünschten Studium zugelassen wurde, aber an der Einschreibung wegen eines Dienstes gehindert war, hat bei Dienstende Anspruch auf erneute Auswahl im gleichen Studiengang und vor allen anderen.Wobei hier zu klären wäre, ob ein Studienplatz über das Losverfahren eine Zulassung im hier gemeinten Sinne ist.


Der Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst richtet sich jeweils auf die Quote, in der in der Vergangenheit die Zulassung erfolgt ist: Das spricht dafür, dass ein Losstudienplatz nicht als "reguläre" Zulassung gesehen wird.
Es würde ja nicht funktionieren, einen Studienplatz wieder über die Quote des Losverfahrens zu erhalten, bevor man weiss, ob überhaupt ein Losverfahren durchgeführt wird.

Ich würde sagen, dass man auf einen Studienplatz den man über das LV erhalten hat keinen Anspruch mehr hat bei erneuter Bewerbung.


Ich würde auf jedenfall erst nochmal bei der ZVS nachfragen, bevor ich nachher ohne Platz da stehe.:-meinung