JVVV
06.11.2005, 14:49
Hi Leute, wie kann man folgendes verstehen?
http://www.uni-muenster.de/Studierendensekretariat/zulassung_60.html
"Da die ZVS zunächst die Vergabe nach Abiturbesten und Wartezeit durchführt, werden diese Bescheide Mitte Februar verschickt. Die Einschreibung erfolgt dann in der Zeit bis voraussichtlich Ende Februar. Die Studienplätze der 60%-Quote werden aber erst im Anschluss vergeben, so dass die Teilnehmer dieser Auswahl erst Ende Märzr mit Zulassungsbescheiden rechnen können und sich bei entsprechender Zulassung Anfang Oktober, also unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit, einschreiben müssten.
"
Heißt das nun, dass, wenn man bei Münster nicht über Abibesten-quote reinkommt(Februar 06), aber später durch ADH (März06) oder durch Nachrückverfahren (April 06), zwar einen Studienplatz hat, aber ihn dann erst
im nächsten W06 nutzen darf, oder wie ist das nun zu verstehen???
http://www.uni-muenster.de/Studierendensekretariat/zulassung_60.html
"Da die ZVS zunächst die Vergabe nach Abiturbesten und Wartezeit durchführt, werden diese Bescheide Mitte Februar verschickt. Die Einschreibung erfolgt dann in der Zeit bis voraussichtlich Ende Februar. Die Studienplätze der 60%-Quote werden aber erst im Anschluss vergeben, so dass die Teilnehmer dieser Auswahl erst Ende Märzr mit Zulassungsbescheiden rechnen können und sich bei entsprechender Zulassung Anfang Oktober, also unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit, einschreiben müssten.
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Heißt das nun, dass, wenn man bei Münster nicht über Abibesten-quote reinkommt(Februar 06), aber später durch ADH (März06) oder durch Nachrückverfahren (April 06), zwar einen Studienplatz hat, aber ihn dann erst
im nächsten W06 nutzen darf, oder wie ist das nun zu verstehen???