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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer mit Studienabschluß (St.Ex.) in Deutschland



qsad
07.11.2005, 07:23
Hallo Leute,

gibt's hier auch irgendwelche ausländische (nicht-EU) Studis die unmittelbar vor/nach dem letzten Staatsexamen stehen und sich nun um die Erteilung einer Berufserlaubnis kümmern müssen?

Das ist nämlich meine Situation: 3. StEx in 6 Wochen, vielleicht auch Aussichten auf eine Ass.arztstelle ab 1.1. od. 1.2.2006. Klingt ja ok, oder? Aber als nicht-EU-Ausländer stehen einem noch viele behördliche Hindernisse im Weg... Deswegen möchte ich hier fragen, wer sich noch damit rumschlagen musste und wie er/sie die Hindernisse bewältigt hat.

Kurz zu dem gesetzlichen Rahmen (für unsere deutschen Kommilitonen/innen): Grundsätzlich wird nicht-EU-Ausländern keine Vollapprobation erteilt. Nach §10 der Bundesärzteordnung kann nicht-EU-Ausländern eine zetlich befristete, auf ein bestimmtes Fachgebiet, Bundesland und Krankenhaus beschränkte Berufserlaubnis erteilt werden. Ich zitiere aus den Richtlinien zur Durchführung der Bundesärzteordnung: "...Eine administrative Berufslenkung und Bedarfssteuerung im Rahmen staatlicher Gesundheitspolitik ist bei ausländischen Antragstellenden verfassungsrechtlich unbedenklich."

Auch darauf hat man keinen Rechtsanspruch (auch nicht wenn man hier studiert hat und schon "ewig" in Deutschland lebt) sondern ist Ermessenssache der Behörde (Landesamt für Gesundheit o.ä.).

Zu dem Dutzend verschiedenster Bescheinigungen und Nachweise die einem das Landesamt für Gesundheit abverlangt zählt auch eine

* "Bescheinigung des Gesundheitsministeriums des Heimatlandes, dass und warum die Weiterbildung/Fortbildung auf einem eindeutig bezeichneten Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland gewünscht wird und wo und in welcher Funktion die erworbenen Kenntnisse nach der Rückkehr eingesetzt werden sollen" *

Das kann sich für mich als richtiger Knackpunkt erweisen, denn ich kann mir nicht vorstellen, was das Gesundheitsamt in Russland, Bulgarien, Rumänien o.ä. dazu bewegen würde, einem so ein Dokument auszustellen. Erste Nachfragen meinerseits im Heimatland stießen auf allgemeines Unverständnis.

Gibt es unter Euch noch "Betroffene"? Wie sieht dann so eine Ebscheinigung aus, wer ist befugt, sie auszustellen und was steht genau drin? Was wird in der Regel von der hiesigen Behörde akzeptiert? Und wie kommt man überhaupt zu so einer Bescheinigung?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar... Es muß doch genug Mediziner hier geben, die auch davon betroffen sind... Wie habt ihr das Problem gelöst?

Danke + Gruß aus Berlin,

Andrei

Tombow
07.11.2005, 09:59
Hallo,

Da ich auch so ein Leidensgenosse von Dir bin, interessiert mich das Thema auch. Leider scheint es für Dich so zu sein, daß irgendein Bürokrat sich da an seiner Macht aufgeilt, denn die Bescheinigung, von der Du sprichst ist nicht essentiell notwendig. Stichwort Ermessensspielraum.

Eigentlich wäre die Forderung nach so einer Bescheinigung auch nicht ganz rechtens nach der letzten Änderung des Ausländergesetzes, denn da ist lediglich vorgeschrieben, daß dein zukünftiger Arbeitgeber ein formloses Schreiben an das zuständige Ausländeramt schicken muß, in dem erklärt wird, wieso du der am besten geeignete Kandidat für die Stelle bist und wieso die Stelle nicht mit einem deutschen Mitbewerber besetzt werden kann. Alles andere ist Sache der internen Kommunikation zw. Ausländeramt und Arbeitsamt bzw. Arbeitsagentur.

Das Landesamt für Gesundheit hat bei der Sache eigentlich NICHTS ZU BESTELLEN. Wenn aber die Herren vom Landesamt für Gesundheit so gerne bei der Sache mitmischen und einem Steine in den Weg legen wollen, dann wäre es ratsam, einen im Ausländerrecht kundigen Anwalt zu konsultieren und weitere Schritte in die Richtung zu unternehmen(evtl. sogar dagegen klagen).

Was die eigentliche Bescheinigung, die du ansprichst, betrifft - ich fürchte, da kann ich dir nur den Tipp geben, in der Heimat nach Vitamin B zu suchen, um an so eine Bescheinigung zu kommen. Schlechtes Gewissen brauchst du nicht zu haben - der Wisch ist schon bedeutungslos und verschwindet eh in irgendeiner Akte, wo er die nächsten 200 Jahre gammeln wird.

Außerdem, es sieht aus, als versuche man dir mit der Bescheinigung steine in den Weg zu legen - liegt so eine Bescheinigung vor, kann man dir daraus einen Strick drehen - es wird dir zwar eine Arbeitserlaubnis erteilt, aber (zum Beispiel) mit der Begründung(und unter Vorbehalt), daß du bewiesen hast, in deiner Heimat wärst du als Facharzt nützlicher als als Assistent. Dann könnte es nachher schwierig werden, wenn deine Facharztausbildung abgeschlossen ist, eine Stelle zu kriegen.

Die Falle hat aber auch zwei Schlupflöcher - als Facharzt kannst du dich ja um eine OA-Stelle bewerben. Kriegst du die, würdest du als "hochqualifizierte Arbeits- oder Führungskraft" (im Sinne des Ausländergesetzes) gelten, da ist die Bürokratie um einiges weniger. Das andere Schlupfloch ist - wenn man nachweisen kann, mind. 5 Jahre in Deutschland gelebt, gearbeitet und Steuern gezahlt zu haben, kann man schon eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis beantragen. Und hat' man es soweit geschafft, die Erteilung ist dann meistens nur Formsache.

Aber, last but not least - an deiner Stelle würde ich versuchen, tunlichst OHNE diese Bescheinigung meine Arbeitserlaubnis zu bekommen.

GOMER
07.11.2005, 14:28
Ich habe schon viele Osteuropäer in deutschen KHs gesehen, hast Du keine Möglichkeit mit solchen in KHs in Deiner Umgebung mal Kontakt aufzunehmen?

skeletta
22.11.2005, 13:07
soweit ich weiß,läuft das so ab:
als allererstes bewirbst du dich überall, je nachdem, in welchem bundesland du dann eine zusage auf eine stelle kriegst, meldest du dich auch in dem jeweiligen gesundheitsamt des bundeslandes mit der zusage dieser stelle. die wiederum melden sich beim ordnungsamt und verlangen ein führungszeugnis von dir, das dauert wohl so 3-4 wochen. und wenn alles glatt läuft steht dir nix mehr im wege..
das hat mir auf jeden fall der typ vom gesundheitsamt aus meinem bundesland gesagt. als ich darauf bestanden habe, erst erlaubnis,dann bewerben , meinte er, das is quatsch, weil ich ja gar nicht weiß, ob ich auch hier einen platz kriege usw. und ich müßte umsonst geld zahlen, bla,bla,bla..

isch auch seien ausländer nix eu land :-) ich bin auch hier aufgewachsen, hier abi gemacht, hier studiert, wenn es um die vergabe der studienplätze geht ist man bildungsinländer und wird den anderen gleichgestellt, will man arbeiten ist man war man und bleibt man ausländer...... :-??? so das mußte jetzt mal raus!!
ich bin in der selben situation und bewerbe mich jetzt erstmal überall..
wird schon schief gehen

elposte
24.11.2005, 19:59
Ich hätte mal die Frage, bin auch nicht-EU Bürgerin und arbeite momentan als Zahn-Assistentin in einer Klinik. Bin jetzt seit kurzem mit einem deutschen verheiratet, bekomme somit zwar eine weitere Berufserlaubnis aber was für eine ist das? Die BE die ich momentan habe ist nur für die Klinik. Eine Approbation ist angeblich ausgeschlossen als nicht-EU. Kann ich denn dann trotzdem in einer Privatpraxis arbeiten und Kassenpatienten behandeln oder nur Privatpatienten, was wohl die Aussichten auf einen Job wohl ziemlich verschlechtern.
Vielen Dank schon mal :-dafür

Thomas24
27.11.2005, 14:41
Wäre es für euch nicht auch eine Option die dt. Staatsbürgerschaft anzunehmen? Dann habt ihr diesen Ärger um Berufserlaubnis etc. nicht mehr an der Backe.

Bin ebenfalls Bildungsinländer/ aber arbeitsrechtlich Ausländer gewesen- obwohl in D aufgewachsen, Abi, Studium- habe mich dann dazu entschieden, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Das macht -zumindest im Umgang mit Behörden etc.- das Leben viel einfacher.

samirkhan
27.11.2005, 15:12
in nordrhein-westfalen gibt es die "approbation" , also nicht nur eine BE für
Bildungsinländer. man muß nur vorweisen das man die überwiegende zeit der Schulausbild. in der brd absolv. hat.

qsad
28.11.2005, 09:37
So... zurück zum Thema "Berufserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer" :-)

Seitdem ich zuerst hier im Forum um Rat und Erfahrungen gefragt habe, bin ich noch einmal zum hiesigen Landesamt für Gesundheit gegangen und habe mir von der für ausländische Mediziner zuständige Dame beraten lassen. (Zuletzt war es ihre Urlaubsvertretung gewesen.)

Jetzt heißt es, daß man den Wisch aus dem Ursprungsland, daß die Heimat deine Facharztausbildung in DE wünscht, doch nicht braucht. Schlupfloch wären die in den neunziger Jahren abgeschlossenen Assoziationsabkommen zwischen der EU und verschiedene Osteuropäische Staaten(Bulgarien, Rumänien u.s.w.) Siehe dazu das Bundesgesetzblatt 1994, Teil II: "Gesetz zu dem Europa-Abkommenvom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziatiopn zwischen der Europäischen Gemeinschaft..."

Artikel 45 Abs. 1 u 5a),i) dieses Gesetzes regelt die Niederlassung ausländischer Selbstständige aus den o.g. EU-Beitrittskandidaten in Deutschland. Demnach kann man als Begründung für den Antrag auf die Berufserlaubnis die Niederlassungsabsicht nach Abschluß der Facharztausbildung und sich auf dieses Gesetz bzw. Abkommen beziehen.

Natürlich ist es Ermessenssache der Behörde, also die muß hier mitmachen.

Daß die Landesbehörde für Gesundheit nichts mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Assistenzarzt zu tun hat, wie auch jemand in diesem Thread schrieb, bezieht sich nur auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit Arbeitserlaubnis, nicht aber auf die _ärztliche_ Berufserlaubnis (die "abgespeckte Approbation" für Ausländer).

Viel Glück (uns allen :-stud)