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Kleiner_Medicus_w
11.11.2005, 21:25
hey :-)

ich mache eine ausbildung zur MTR und muss/ möchte einen vortrag über hepatitis c halten. ich soll die frage beantworten ob man mit eine akuten bzw chronischen hepatitis c infektion im gesundheitswesen arbeiten darf. im Infektionsschutzgesetz steht, das die erkrankung(akute) und der nachweis des hepatitis c virus meldepflichtig sind. ob man jedoch trotzdem arbeiten gehen darf, davon stand im Infektionsschutzgesetz nichts. ich vermute mal nein. was meint ihr???


und wie sieht es damit aus, wenn mein partner mit eine akuten hepatitis c erkrankt ist.... darf ich dann im gesundheitswesen arbeiten gehen???



ich hoffe ihr könnt mir helfen.



liebe grüße.

Froschkönig
11.11.2005, 21:37
"Gesundheitswesen" ist hierbei Definitionsbedürftig, in diesem Buisness gibts so viele verschiedene Tätigkeitsbereiche, daß da eine Pauschalantwort kaum möglich scheint. Natürlich ist ein Träger eines gefährlichen Virus sicher nicht der Vorzeigekandidat wenn es um operationen oder sonstige Arzt-Patienten-Kontakte mit Spitzen Gegenständen geht, jedoch könnte er ohne Probleme Gutchaten erstellen oder in der Arbeitsmedizin arbeiten...

Wo man allerdings fundierte rechtliche Vorschriften und Hinweise zu der Thematik finden kann weiß ich leider auch nicht

Gruß,
Der Frosch

Hellequin
11.11.2005, 21:45
Soweit ich weiß, rechtfertigt eine Infektion mit Hepatitis C kein Berufsverbot. Es kann aber Auflagen von Seiten des Gesundheitsamtes geben um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Das wären dann Sachen wie 2 Paar Handschuhe übereinander zu tragen etc. Evtl. könntest du mal beim Amtsarzt anrufen bzw. eine Email schicken. Der sollte dir das genauer erklären können.

Tombow
11.11.2005, 21:53
Also....

Generell besteht kein Beschäftigungsverbot bei aktiver HepatitisC-Infektion, jedoch sind Sicherheitsauflagen zu beachten(der zuständige Amtsarzt/Betriebsarzt/Krankenhaushygieniker weiß darüber mehr). Einige Krankenhäuser versuchen, restriktivere Linien durchzusetzen, jedoch ist sowas rechtlich höchstgradig bedenklich(Diskrimination).

Ob der Partner HepC hat, ist irrelevant. Laut aktuellen Richtlinien ist sogar kein Schutz beim Geschlechtsverkehr zwingend erforderlich, wenn es sich um eine stabile Beziehung ohne Promiskuität handelt. Im allgemeinen ist auch das Übertragungsrisiko beim Geschlechtsverkehr auch sehr gering und korreliert nicht unbedingt mit der Viruslast.

Im übrigen ist selbst bei nachgewiesener Ansteckung bei der Arbeit und trotz beachten von Schutzmaßnahmen(z.B. trotz 2 Paar handschuhe, etc. beim Blutabnehmen gestochen) die Anerkennung als Berufskrankheit sehr schwierig, die BGs stellen sich da sehr gerne quer, teilweise mit obskuren Argumenten.

Kleiner_Medicus_w
12.11.2005, 07:56
danke für die antworten... also meine frage bezog sich auf das Berufsfeld der medizinisch- technischen Radiologieassistentin. Habe ich euch also richtig verstanden, das ich auch mit akuter Hepatitis C Infektion meinen Beruf ausüben darf, unter berücksichtigung verstärkter Vorsichtsmaßnahmen und das es uninteressant ist, ob mein Partner an Hepatitis C erkrankt ist oder nicht? Das mit dem Partner erscheint mir logisch, nur wundert es mich, dass das Infektionsschutzgesetz die Hepatitis C Infektion als Meldepflichtig aufzählt und man davon unbehelicht trotzdem seinem Beruf nachgehen kann?!

Tombow
12.11.2005, 10:38
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldepflicht vor, nicht um unbedingt eine Person bloßzustellen bzw. sie an Ausüben ihres Berufes zu hindern, es sei denn, es besteht hohes Fremdgefährdungspotential(z.B. bei Erkrankungen mit hoher Kontagiosität und schweren Verläufen). Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es(nomen est omen) einen Infektionsschutz zu gewährleisten, und der ist nicht dadurch gegeben, daß man alle HepC-Patienten, die in Heilberufen tätig sind, vom Beruf ausschließt, vielmehr geht es bei der Meldepflicht auch darum, den Infektionsweg zu finden, auf dem man sich angesteckt hat um dagegen was unternehmen zu können.

Da es eine Krankheit ist, die über Blut/Blutprodukte übertragen wird, darf man keine höchstgradige und/oder akute Fremdgefährdung annehmen, und in freier Wildbahn ist das HepC-Virus auch nicht soooo doll überlebensfähig.

Und, um deine letzten Fragen und Zweifel auszuräumen - es gibt/gab sehr wohl Chirurgen, die trotz schwer verlaufender HepC ihrem Beruf nachgegangen sind. Unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ist das rechtlich unbedenklich(es liegt keine einfache/grobe Fahrlässigkeit vor).

Kleiner_Medicus_w
12.11.2005, 11:00
super, vielen lieben dank :-) scheinst ja echt ein experte auf diesem gebiet zu sein... :-stud

Hellequin
12.11.2005, 11:03
Und, um deine letzten Fragen und Zweifel auszuräumen - es gibt/gab sehr wohl Chirurgen, die trotz schwer verlaufender HepC ihrem Beruf nachgegangen sind. Unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ist das rechtlich unbedenklich(es liegt keine einfache/grobe Fahrlässigkeit vor).
Wobei man noch hinzufügen sollte, das falls du doch einen Patienten infizierst, und es nachgewiesen werden kann das du der Überträger warst, kann das verdammt teuer für dich werden.


also meine frage bezog sich auf das Berufsfeld der medizinisch- technischen Radiologieassistentin.
In dem Bereich würde ich das Übertragungsrisiko aber eher als gering einschätzen.

Kleiner_Medicus_w
12.11.2005, 16:14
also wenn ich in meinem vortrag erwähnen, dss gesetzlich kein berufsverbot bei akuter hepatitis c erkrankung besteht, da das übertragungsrisiko gerade im berufsfeld der med. techn. radiologieassistentin sehr gering ist, dass aber bei der erkrankung besondere schutzmaßnahmen eingehalten werden sollte... ist dann alles richtig ausgedrückt???


lg.

Hellequin
12.11.2005, 18:03
Ich würde noch Erwähnen das eine Meldepflicht besteht, und die einzelnen Punkte etwas genauer darstellen. Also warum ist das Übertragungsrisiko gering, was gibt es für schutzmassnahmen etc.

Kleiner_Medicus_w
13.11.2005, 08:55
ja, das der nachweis des akuten hepatitis c virus meldepflichtig ist und auch das melden von personen die an akuter hepatitis c erkrankt sind, wollte ich sie sowieso erähnen... der kurzvortrag soll ingesamt nur 10 minuten gehen und diese frage nach der arbeitserlaubnis im gesundheitswesen soll ihn nur abrunden. ich glaube nicht das dieser frage soooo viel bedeutung zukommt, zumal ich den infektionsweg und die ansteckungsmöglichkeiten vorher erläutern werde...


aber erstmal vielen lieben dank für eure hilfe...

ich liebe dieses forum einfach*grins* :-love

Lava
13.11.2005, 11:21
Dann berichte mal, wie's gelaufen ist :-)

Kleiner_Medicus_w
13.11.2005, 12:45
na klar werd ich machen :-) ist aber noch ein bisschen hin... bis dahin kann ich noch ein bisschen :-stud und :-lesen *grins*


viele liebe grüße.

Kleiner_Medicus_w
16.12.2005, 22:59
huhu..


mein Vortrag ist jetzt fertig. Würde gerne mal eure meinung hören nachdem ihr mir schon soviele hilfreiche Tipps gegeben habt... Was sollte ich verändern bzw was stimmt nicht... Wäre schön wenn ihr mir nochmal bisschen helft :-)

Hellequin
17.12.2005, 01:32
Das höchste Übertragungsrisiko besteht bei Blut; die anderen von dir genannten Körperflüssigkeiten sind zwar auch infektiös, aber nicht in dem gleichen Maß wie Blut. Das Risiko das die Hepatitis C chronisch wird, liegt zwischen 50-80%, also deutlich höher als bei den anderen bekannten Hepatitiserregern. Das es bisher keinen Impfstoff gegen Hep. C gibt liegt an der hohen Mutationsrate der Viren, bisher sind etwa 100 Subtypen bekannt. Lt. unseren Virologen ist auch bereits in der akuten Phase eine Therapie mit PEG-Interferon indiziert um eine Chronifizierung zu verhindern. Dabei handelt es sich aber um keine allgemeingültige Therapieempfehlung. Die chron. Hep. C wird durch eine Kombitherapie mit PEG-Interferon und Ribavirin behandelt. Behandlungsdauer dabei 48 Wochen.

Rugger
17.12.2005, 08:27
.wps.txtWas ist denn das für eine Dateiendung?!

R.

FataMorgana
17.12.2005, 09:00
Ad Definition:
Im wissenschaftlichen Kontext sollte man "das Virus" schreiben. "Der Virus" ist Umgangssprache, steht auch im Duden, ist aber schlecht.

Bei den Hepatitis-Viren sollten nur A-E erwähnt werden. Die Existenz, Rolle und Bedeutung von Hepatitis F und G sind umstritten und unklar. Lass sie lieber weg. Für den Hausgebrauch genügt A-E, der Rest ist eh nur von akademischem Interesse.

FataMorgana
17.12.2005, 09:05
Ad Komplikationen:

Die Sequenz chronische Hepatitis C -> Leberzirrhose -> hepatozelluläres Karzinom sollte noch deutlicher herausgearbeitet werden. Es gibt dabei Parallelen zu anderen Krebserkrankungen (Adeno-Ca. des unteren Ösophagus bei Refluxkrankheit, Adenom-Karzinom-Sequenz bei kolorektalen Ca.).

Eine Leberzirrhose ist auch nicht mit "Schrumpfung" gleichzusetzen. Bitte nochmals die Definition nachschlagen.

FataMorgana
17.12.2005, 09:10
Ad Therapie:

Es wurde schon richtig angemerkt, dass es sich um eine Kombinationstherapie mit Interferon und Ribavirin handelt. Über die Behandlungsdauer würde ich keine Aussage machen, da sie u. a. vom Genotyp abhängt. Interessant ist vielleicht auch, wie Hellequin schon richtig angemerkt hat, dass Studiendaten darauf hindeuten, dass man die Chronifizierung einer akuten Hep. C durch eine frühzeitige Therapie mit Interferon und Ribavirin verhindern kann.

Als zitierfähige Quelle und zur zusätzlichen Information würde ich noch folgende Website empfehlen:
http://www.kompetenznetz-hepatitis.de/

Hellequin
17.12.2005, 09:35
Die Existenz, Rolle und Bedeutung von Hepatitis F und G sind umstritten und unklar.
Lt. unseren Virologen gilt mittlerweile als sicher das es keinen Hep. F Virus gibt.