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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung vom Verwaltungsgericht in Hamburg



khoshgele
14.11.2005, 21:58
Also ich bin ganz neu hier im Forum und hab mich schon ein bisschen durchgelesen und erfahren dass einige schon Erfolg hatte mit ihrer Klage (bsp.: Leipzig)!

Nun habe ich etwa vor 2 tagen Post bekommen von meiner Anwältin (aber erst heute den Brief selber erhalten und gelesen), dass das Verwaltungsgericht in Hamburg die einstweilige Anordnung abgelehnt hat.
Ich hab meine Anwältin noch nicht kontaktieren können, werde das morgen früh sofort tun- bin allerdings schon echt am Verzweifeln....

Was soll ich tun?
Soll ich die Klage durchziehn bis zum Oberverwaltungsgericht?
Ich hab überhaupt keine Ahnung wie meine Erfolgschancen bei Medizin sind.
Mein Freundin hat sich zum letzten WS 04/05 erfolgreich für Zahnmedizin in Hamburg eingeklagt. Das Verfahren hat etwa ein jahr gedauert bis sie endlich Bescheid bekommen hat (stand am Anfang auch noch alles auf der Kippe, weil die Uni Hamburg gegen die Kläger dann eine Klage eingereicht hatte-diese wurde dann aber letztendlich abgelehnt) und hat dieses WS mit einem NC von 2,3 angefangen. Soweit sie mir erzählt hat, haben sehr viele diesen Weg gewählt und Erfolg gehabt. Und sie habe gehört, dass das Klagen in Hamburg wohl im Vergleich zu andren UNIs relativ einfach ist...naja das stell ich mal in Frage.
Abgesehn davon sind etwa 50-60 leute (so wie sie geschätzt hatte) über das Nachrückverfahren reingekommen mit einem NC von etwa 2,3 ( da kenne ich auch einige bekannte die noch reingekommen sind und von denen weiß ich auch, dass min eine mit 2,4 reingekommen ist).

Aber wie es bei medizin aussieht weiß ich überhaupt nicht!
Es ist ein wahnsinnig hoher Betrag den ich da zahlen muss und ob sich das lohnt weiß ich einfach nicht! Bei der ASta sagte man mir, dass letztes Jahr von etwa 1000 Klägern 40 einen Platz in Medizin erhalten haben.
Mein NC ist 2,4 also somit sehr sehr schwer über ZVS reinzukommen...da kann ich locker 4 Jahre mindestens warten! Und das ertrage ich auf jeden Fall nicht, deswegen muss ich mich schnellstens entscheiden, wie ich weiter vorgehe...Klage?oder über Zahnmedizin?

Also was würdet ihr mir raten? Ich brauche unbedingt ein paar gute Ratschläge!!
Soll ich mich zum Sommersemester lieber für Zahnmedizin bewerben? Und dann über diesen weg versuchen in Medizin reinzukommen?
Oder zieh ich lieber eine Klage durch??Lohnt sich das?
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter, hab so schon über 700 euro Anwaltskosten bezahlt und muss das auch noch selber finanzieren mit Prozesskostenhilfe ist bei mir wohl eher aussichtslos!...Also bitte seid so lieb und helft mir!
Hat jemand Erfahrung damit oder sogar erfolgreich geklagt??

Danke schon mal im voraus....

Imperium
14.11.2005, 23:53
Hab in Hamburg auch schon geklagt (NC 2,8) aber bin nicht reingekommen. Hat 1000,-Euro gekostet. Klage war zum WS. 04/05 und hab erst vorletzten Monat eine Absage vom Anwalt erhalten. Dauert in HH immer ca. 1 Jahr bis zum endgültigen Urteil.

Musst du wissen, ob du dein Geld dafür aufs Spiel setzen willst.

Gruß

yzBastian
15.11.2005, 11:29
Ich würde einfach mal die Anwältin fragen! ;-)

khoshgele
15.11.2005, 13:17
also danke schon mal für die antworten!
hab heute mit meiner anwältin gesprochen und sie hat mir geraten nicht weiterzugehen, sie fand es schon sehr auffallend dass das urteil so schnell eingetroffen ist!

ich werd wohl versuchen ueber zahnmedizin reinzukommen...hat da einer schon mit erfahrung gemacht??

Shakespeareslady
15.11.2005, 15:58
hi,

prinzipiell möchte ich mich mit keinem anlegen :-meinung , der klagt, aber irgendwie werde ich den gedanken nicht los, dass das ganze unfair ist.
abgesehen davon, dass viele kein geld für die anwaltskosten haben, sehe ich den nc als entscheidungskriterium als total "abgekauft " an. man hat keinen sooo guten nc, zahlt dann und wenn man glück hat, bekommt man einen platz. andere warten (viell. sogar mit besserem abischnitt) einige semester, vielleicht sogar jahre...wo ist da die gerechtigkeit? klar, wir können dann auch wieder anfangen, darüber zu diskutieren, wie gerecht der ganze zvs-kram ist, aber ich finds nach wie vor nicht wirklich die beste möglichkeit, fair an einen platz zu kommen. und nachher sagt man dann entweder nix darüber, dass man den platz durch klagen erhalten hat oder man sagt "hey, ich hab riesige anwaltskosten auf mich genommen"...
ich hoffe, ihr könnt auch meine meinung nachvollziehen. wofü strengt man sich dann überhaupt noch an im abi...

netfinder
15.11.2005, 16:11
ich hoffe, ihr könnt auch meine meinung nachvollziehen. wofü strengt man sich dann überhaupt noch an im abi...
weil du dann ziemlich sicher einen Platz bekommst, waehrend die Chancen durch Klagen einen Platz der Humanmedizin zu bekommen, ziemlich niedrig sind. Da haettest du dann deine Gerechtigkeit.
Und von alle dem mal abgesehen, warum muss man seinen Platz fair erhalten? hauptsache man hat dann einen, danach fraegt eh keiner mehr, woher.

nettie

P.S.: Ich finde aber immer noch, dass es sich nicht wirklich lohnt zu klagen, wenn man die oftmals horrenden kosten betrachtet.

Shakespeareslady
15.11.2005, 16:18
trotzdem gibts nicht wenige unis, die von vornherein plätze für kläger einkalkulieren.
abgesehen davon..ok, vielleicht fragt keiner mehr danach, aber stolz drauf sein kann man doch auch nicht.

netfinder
15.11.2005, 16:25
hm, wieso muss ich stolz darauf sein koennen, einen Platz ueber die ZVS bekommen zu haben? Man freut sich, dass man - endlich - studieren darf; Stolz ist da fehl am Platze.
Ausserdem sind es laengst nicht merh so viele Plätze fuer Kläger, wie es noch vor 1-2 jahren der Fall war. Als Geschaeft wuerde ich das nicht gelten lassen.

Goldi
15.11.2005, 16:39
Was wirklich zählt und worauf man dann auch stolz sein kann, ist doch, wie man sich dann im Studium macht, oder?

nadjaka
15.11.2005, 16:53
mit deinem schnitt wirst du über zahnmedizin wohl auch nicht sehr viel schneller anfangen können. hab selber 2,5 und eine wartezeit von vorraussichtlich 3 jahren. hinzu kommt noch, dass ein quereinstieg zu medizin auch nicht gerade einfach ist und die garantie, ob das überhaupt klappt, ist nicht gegeben.
wenn es dein allergrößter wunsch ist und du dir überhaupt nichts anderes( als wartezeitüberbrückung) vorstellen kannst, würd ich alles versuchen,was klappen könnte.
also lass dir deine hoffnung nicht nehmen

Imperium
15.11.2005, 17:01
Am Klagen ist absolut nichts unfair.

Wenn keiner klagt, dann würden die Kapazitäten nicht voll ausgelastet sein. Auf dieses Argument beruft sich die Klageschrift. Jede Universität sollte an ihrer Grenze arbeiten, da sie sonst aus betriebswirtschaftlicher Sicht unrentabel wäre und würde Ressourcen vergeuden. Jedoch macht sie es nicht freiwillig so exakt und muss vom Gericht dazu verdonnert werden.

Jeder kann sich das Klagegeld selber erarbeiten, was ich zu 100% getan habe. Alles hart erarbeitete Kohle, welche nun auch noch in ein Gülli versickert ist - aber besser als Lotto spielen.

Und häufig bekommen auch noch -leider- die Individuen mit einem besseren Abischnitt die Klageplätze, wie jüngst bei mir hier in HH geschehen!

Würde mich also erstmal näher darüber informieren, bevor ich ein Statement abgebe. Sorry, ist so. ;-)

Sidewinder
15.11.2005, 17:19
Wenn keiner klagt, dann würden die Kapazitäten nicht voll ausgelastet sein.

Ich will mich gar nicht in die ewige Diskussion ums Klagen oder nicht Klagen reinziehen lassen, aber eins muß ich schon mal sagen:
Diese Mär von den nicht ausgelasteten Kapazitäten kann auch nur jemand glauben, der noch nicht studiert. Kann ja sein, daß die Unis "auf dem Papier" noch nicht an den Kapazitätsgrenzen arbeiten, aber in der Realität sieht das komplett anders aus, das kann jeder Medizinstudent nach drei Wochen Studium bestätigen.
Und wenn man dann erstmal mit 15 Leuten an einer Leiche prapariert und mit 50 Leuten wie in einer Sardinenbüchse in einem Kleingruppenseminar (!!!) sitzt, dann ist mir nicht ganz klar, wo da die Kapazitäten noch zu finden sind.
Ich veruteile niemanden, der klagt, von Rechtswegen aus ist das ja nicht verboten und man nutzt nur seine Möglichkeiten, aber trotzdem ist die ganze Begründung mit den Kapazitäten nur ein Papiertiger.
Ich bin im Übrigen sowieso der Meinung, daß es besser wäre, einfach von vorneherein keine Klagen mehr zuzulassen, dann wäre das Problem mit der ewigen Diskussion um die Gerechtigkeit schnell gelöst und es müsste einfach jeder den Weg über die ZVS gehen.
Und bevor jetzt wieder jemand die ZVS verflucht, ohne die ZVS würde wahrscheinlich einfach nur nach Note ausgewählt werden und zwar angefangen von der besten und dann würden einfach nur die Plätze aufgefüllt.
Die Unis würden sich doch nicht ernsthaft die Mühe machen, mit 40000 Leuten ein Bewerbungsgespräch abzuhalten, das kann ich mir bei besten Willen nicht vorstellen.
Und dann gäb's für die Leute mit schlechtem Abitur gar keine Möglichkeit mehr, jetzt kann man wenigstens warten.

Patella
15.11.2005, 17:21
....
Mein Freundin hat sich zum letzten WS 04/05 erfolgreich für Zahnmedizin in Hamburg eingeklagt.....hat dieses WS mit einem NC von 2,3 angefangen.
....
Abgesehn davon sind etwa 50-60 leute (so wie sie geschätzt hatte) über das Nachrückverfahren reingekommen mit einem NC von etwa 2,3 ( da kenne ich auch einige bekannte die noch reingekommen sind und von denen weiß ich auch, dass min eine mit 2,4 reingekommen ist).

Mein NC ist 2,4 also somit sehr sehr schwer über ZVS reinzukommen

....

@ khoshgele:

Falsches wird nicht automatisch richtig, wenn´s oft genug wiederholt wird:
Du & alle Deine Bekannten habt KEINEN NC, sondern eine ABITURDURCHSCHNITTSNOTE!

Die Plätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen, wie z.B. Medizin, werden zu einem grossen Teil nach Abitur-Durchschnittsnoten verteilt, weil das Bewerberangebot das Platzangebot weit übersteigt.
Der Numerus clausus bezeichnet die Durchschnittsnote, die der letzte zugelassene Bewerber hatte.

Grüsse,

Patella

Shakespeareslady
15.11.2005, 17:45
dass man auf die im studium erbrachten leistungen dann stolz sein kann, unterstütze ich auch, natürlich.
aber wie gut ich selbst darüber informiert bin, würde ich mal nicht von vornherein festlegen. ich habe mit genügend ärzten, juristen und bwlern (um auf das angeblich betriebswirtschaftlich unrentable verhalten der universitäten zu sprechen zu kommen) diskutiert. und es nur daran fest zu machen, worauf sich die "klageschrift beruft", ist sehr einfach. vielleicht brauchen ja auch einige, die nebenher verdienen, das geld für lebensnotwendigere dinge als einen nc-anwalt. wer es letztendlich bezahlt, ist mir da auch egal.
ich selbst habe weder jura noch bwl studiert (du denke ich auch nicht), deshalb kann ich mir nur selbst ein bild davon machen statements abwägen. trotzdem denke ich, dass jeder ein recht hat, seine meinung dazu zu äussern und nicht mit einem "erst denken bzw. recherchieren und dann schimpfen" abgestempelt zu werden. etwas anderes war das nicht, für mein empfinden.
trotzdem war es viell. ungeschickt, das thema aufzuwühlen..jedem seine meinung. :-party

Antiheld
15.11.2005, 17:57
Meiner Meinung nach sollten in beschränkten Fächern die Plätze einfach von vorneherein von einer Uni externen Stelle festgelegt werden und diese Festsetzung dann auch rechtlich nicht anfechtbar sein.

Da sowieso immer jemand klagt muss das immer im nachhinein geschehen, so wäre das Problem einfach und gerecht gelöst. :-meinung

Imperium
15.11.2005, 17:59
Hab auch keine Lust hier endlos zu diskutieren, da es eh sinnlos ist und ich es auch schon in Diskussionen ausgereizt habe. :-nix

Habe selber 2 Semester BWL studiert und kenne auch die Situation in den Unis. Was Recht ist, ist eben Recht und wenn man studieren will, dann sollte man eben alles ausschöpfen. Und Ungerechtigkeit gibt es so viel auf der Welt, da denke ich, dass klagen ein kleines Problem ist. Denke auch, dass sich jeder das Geld nebenbei zusammensparen kann auch wenn er es für anderes braucht. Dann schränkt man sich eben anderweitig ein. Die Prioritäten sollte jeder selber festlegen.

cihan
15.11.2005, 20:39
@Shakespeareslady

meine meinung :-dafür

Cranium
22.11.2005, 16:51
Nun habe ich etwa vor 2 tagen Post bekommen von meiner Anwältin (aber erst heute den Brief selber erhalten und gelesen), dass das Verwaltungsgericht in Hamburg die einstweilige Anordnung abgelehnt hat.
Ich hab meine Anwältin noch nicht kontaktieren können, werde das morgen früh sofort tun- bin allerdings schon echt am Verzweifeln....

Was soll ich tun?
Hat jemand Erfahrung damit oder sogar erfolgreich geklagt??

Danke schon mal im voraus....


Hab auch schon in HH geklagt.
Bis zum Oberverwaltungsgericht, ohne Erfolg jedoch mit Kosten und strapzierung meines Nervenkostüms!

Es lohnt nicht!!!!!!

Cranium
22.11.2005, 16:53
hi,

prinzipiell möchte ich mich mit keinem anlegen :-meinung , der klagt, aber irgendwie werde ich den gedanken nicht los, dass das ganze unfair ist.
...............


Unfair?
Man nutzt nur die legalen Mittel die uns das Gesetzt erlaubt!!

Medicus85
22.11.2005, 22:09
ALso , ich hab mir die Antworten noch nicht durchgelesen, aber:
In Hamburg ist es am schwersten einen Platz zu ergattern , weil sie jedes Jahr eine sogenannte Überbuchung machen, und immer einen Rechtsanwalt auf der Gegenseite haben....
was anderes: wenn du dich im Fach Zahnmedizin einklagen willst , musst du dich erstmal bei der ZVS für Zahni beworben haben...und hier stehen die Chancne ziemlich gleich wie bei den Humanis...
Aber wer um Gottes WIllen hat dir Hamburg zum Klagen empfohlen!! Und dann noch mit Anwalt !!! hehe
LG