Matt
20.11.2005, 10:30
Hi,
ich stehe vor folgendem Problem:
1) Ist es möglich, wenn man sich beim Arbeitsamt als "arbeitssuchend" gemeldet hat und pro abgeschickte schriftl. Bewerbung pauschal je 5 Euro überwiesen bekommen hat, die BewerbungsKosten (die natürlich viel höher als die 5 Euro pro Bewerbung waren) bei der Steuer nochmal einzureichen?
2) Bekommt man als Arbeitssuchender auch eine Erstattung der Fahrtkosten(z.B. Zugticket für 100 uro) zu den Bewerbungsgesprächen vom Arbeitsamt? Falls ja, istdiese pauschal? Ist es rentabler die Fahrkosten bei der Steuer einzureichen?
3)Werden einem die Bewerbungskosten von der Steuer, wenn man im sich im Jahr 2005 beworben hat, im Jahr 2005 im Dezember anfängt zu arbeiten, aber in 2005 gesamt noch keine Einkommenssteuer zahlen muss auf 2006 gutgeschrieben?
Vielen dank schonmal für Antworten
Gruss M.
ich stehe vor folgendem Problem:
1) Ist es möglich, wenn man sich beim Arbeitsamt als "arbeitssuchend" gemeldet hat und pro abgeschickte schriftl. Bewerbung pauschal je 5 Euro überwiesen bekommen hat, die BewerbungsKosten (die natürlich viel höher als die 5 Euro pro Bewerbung waren) bei der Steuer nochmal einzureichen?
2) Bekommt man als Arbeitssuchender auch eine Erstattung der Fahrtkosten(z.B. Zugticket für 100 uro) zu den Bewerbungsgesprächen vom Arbeitsamt? Falls ja, istdiese pauschal? Ist es rentabler die Fahrkosten bei der Steuer einzureichen?
3)Werden einem die Bewerbungskosten von der Steuer, wenn man im sich im Jahr 2005 beworben hat, im Jahr 2005 im Dezember anfängt zu arbeiten, aber in 2005 gesamt noch keine Einkommenssteuer zahlen muss auf 2006 gutgeschrieben?
Vielen dank schonmal für Antworten
Gruss M.