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Hellequin
03.12.2005, 09:23
ist kein blödsinn. bevor man es besser weiss, sollte man nicht beschimpfen.
kein zahnarzt darf zb internistisch behandeln . als internist darf ich aber zahnärztlich behandeln. ich geb zu dass es sich komisch anhört. nichtsdestotrotz ist es trotzdem gesetzlich so.

Das gilt für früher. Da dies aber gegen die EU-Richtlinie 78/687/EWG zur "Erlangung zahnärztlicher Diplome" verstößt und diese Richtlinie vom EUGH 2003 (EuGH, AZ.: C-35/02) bestätigt wurde, gilt das nicht mehr. Also ist die Aussage Blödsinn.

Fraggle
03.12.2005, 11:41
ok, ihr habt gewonnen. aber mit der bezeichnung psychiater hab ich recht, nicht wahr?! :-))

Maynard
03.12.2005, 11:44
ok, ihr habt gewonnen. aber mit der bezeichnung psychiater hab ich recht, nicht wahr?! :-))

Ja! :-top

netfinder
03.12.2005, 12:12
jau, aber du hast nur deutschlandweit Recht, da du es wohl fuer die anderen Länder nicht definitv sagen kannst^^...

Loish
05.12.2005, 16:18
Mensch, Fraggle, du hast für DEUTSCHLAND recht!!!
Leider hast du dem threadersteller nichts gesagt, das er nicht schon wusste.
Es ging nämlich NICHT um Deutschland.

Und da ich davon ausgehe, dass du nicht die Regeln für alle Länder auf dieser Erde kennst, weiß ich nicht, wie du dir so sicher sein kannst, dass es in Usbekistan oder sonst wo nicht doch ein Psychiatrie-Studium gibt.
:-nix

Maynard
05.12.2005, 16:28
jau, aber du hast nur deutschlandweit Recht, da du es wohl fuer die anderen Länder nicht definitv sagen kannst^^...

Naja, dass man, um dann in deutschland als Psychiater arbeiten zu können einen gleichwertigen Abschluss (entspr. Medizinstudium) haben muss stimmt schon.
Da hilft es auch nicht, wenn man im Ausland irgend einen ersatzstudiengang (wenn es sowas denn gibt) absolviert hat, der mit dem deutschen arztwesen nichts gemein hat.
Ausserdem frage ich mich, warum man nicht einfach, wie alle anderen, Medizin studieren kann und dann seine Facharzt ausbildung machen kann? Schon ist man Psychiater. Das Thread-Thema ist etwas seltsam...

MfG,

May.

Hellequin
05.12.2005, 16:32
Richtig, aber in Russland ist es z.B. so, das die sich schon während des Studiums spezialisieren. Und die können dann ja auch in Deutschland arbeiten, bloss das sie halt Anerkennungsjahr und irgendeine Prüfung machen müssen.

Fraggle
05.12.2005, 16:38
Mensch, Fraggle, du hast für DEUTSCHLAND recht!!!
Leider hast du dem threadersteller nichts gesagt, das er nicht schon wusste.
Es ging nämlich NICHT um Deutschland.

Und da ich davon ausgehe, dass du nicht die Regeln für alle Länder auf dieser Erde kennst, weiß ich nicht, wie du dir so sicher sein kannst, dass es in Usbekistan oder sonst wo nicht doch ein Psychiatrie-Studium gibt.
:-nix

das stimmt nicht.
zumindest in ganz europa und allen anglo-amerikanischen staaten bin ich mir sehr sicher, dass man erst arzt sein muss, um dann die facharzt ausbildung zum psychiater machen zu können. es gibt keinen studiengang, der direkt zum facharzt führt, da dies eine weiterbildung nach der approbation als arzt ist. so kann man als psychiater jederzeit sagen: " ciao leute, keinen bock mehr, ich arbeite jetzt im gebiet der urologie, augenheilkunde oder whatsoever." nur der zahnarzt kann es eben nicht.

wenn man nun in usbekistan oder sonstwo einen studiengang finden würde, mit dem man sofort psychiater werden könnte, so wäre vielleicht die bezeichnung gleich, es wäre aber niemals dasselbe. man würde niemals eine anerkennung zum psychiater in europa, usa, australien usw. bekommen, da man damit automatisch auch die approbation als arzt erlangen würde (bzw. das wäre sogar die voraussetzung). und darauf hat man eben keinen anspruch mit einem direkten studium zum facharzt, wie sich auch bei der zahnarzt-ausbildung zeigt. man hätte also dann wahrscheinlich die bezeichnung "psychiater (usbekistan)" - und das ist eben nicht, wie der fragesteller wollte, die bezeichnung "psychiater".

ausserdem - bis 2003 und diesem eu-gesetz hatte ich auch recht mit der möglichkeit des arztes, jederzeit als zahnarzt tätig werden zu können. das sollte verdeutlichen, welche probleme bei einer direkten facharztausbildung entstehen. ob ich mich von jemandem, der kein zahnmedizinstudium hat, behandeln lassen würde, steht ja noch auf einem anderen blatt...
es bleibt ja eh die frage, ob die eu-richtlinie umgesetzt wird... derzeit werden ja eu-gesetze mehr missachtet als beachtet. :-D

q.e.d.


:-winky

Loish
05.12.2005, 18:06
bevor du n q.e.d. hast, musst du noch hellequins aussage ein post über dir widerlegen.
:-bee