MEDI-LEARN
06.12.2005, 16:50
:-notify In unserem Reader "Hammerxamen - Das ist Wichtig (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/campus/Downloads/Medi-Learn-Skript-zum-Hammerexamen/)!" publizieren wir, dass im Rahmen der mündlichen Prüfung des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach neuer AO, kurz "Hammerexamen", VIER Fächer mündlich geprüft werden.
:-??? Es gibt aber Publikationen, die von nur DREI mündlichen Prüfungsfächern ausgehen.
:-notify Wir gehen aufgrund von § 15 der neuen AO davon aus, dass V I E R Fächer geprüft werden.
:-lesen In §15 der neuen AO heißt es: "Die Prüfungskommisionen bei den mündlich-praktischen Prüfungsteilen bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden ....und beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus mindestenes drei, höchstens vier weiteren Mitgliedern."
Damit entspricht dieser Paragraph im Wortlaut den Regelungen zum 3. Abschnitt nach alter AO. Hier waren auch mindestens V I E R Prüfungskommissionsmitglieder vorgeschrieben, von denen dann jedes sein Fach geprüft hat. Es wurden also im 3. Stex nach alter AO VIER Fächer geprüft. Da der Wortlaut nach neuer AO identisch ist, vermuten wir auch, dass die Umsetzung identisch sein wird und VIER Fächer geprüft werden.
:-nix Das Missverständnis entsteht wahrscheinlich durch § 30 Absatz 2 der neuen AO. Hier heißt es: „Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, aus dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach §3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.“
Dieser Absatz entspricht §33 Abs.2 Satz 3 der alten AO. Wie im alten 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling also in jedem Fall in den Fächern geprüft, die auch im praktischen Jahr absolviert wurden. Aber nach alter AO wurde im 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung keineswegs ein viertes Prüfungsfach ausgeschlossen.
Es werden lediglich die Inhalte der 3 Fächer auf Innere Medizin, Chirurgie und das Wahlfach festgelegt. Der Inhalt des 4. Faches wird gesetzlich nicht vorgschrieben und bleibt der "nach Landesrecht zuständigen Stelle", von der die Prüfungskommision gemäß den Vorgaben in § 15 bestellt wird, überlassen.
;-) Wir gehen also davon aus, dass wie im alten 3. Staatsexamen auch im Hammerexamen Innere Medizin, Chriurgie, PJ-Wahlfach und ein beliebiges zusätzliches 4. Fach geprüft werden, da die Gesetzestexte der alten AO, nach der im 3. Stex 4 Fächer geprüft wurden, den Gesetztestexten, die den mündlichen Teil des Zweiten Abschnittes nach neuer AO regeln, im Wortlaut gleichen. (Siehe alte AO §15 = neue AO §15 und alte AO §33 = neue AO §30).
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:-??? Es gibt aber Publikationen, die von nur DREI mündlichen Prüfungsfächern ausgehen.
:-notify Wir gehen aufgrund von § 15 der neuen AO davon aus, dass V I E R Fächer geprüft werden.
:-lesen In §15 der neuen AO heißt es: "Die Prüfungskommisionen bei den mündlich-praktischen Prüfungsteilen bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden ....und beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus mindestenes drei, höchstens vier weiteren Mitgliedern."
Damit entspricht dieser Paragraph im Wortlaut den Regelungen zum 3. Abschnitt nach alter AO. Hier waren auch mindestens V I E R Prüfungskommissionsmitglieder vorgeschrieben, von denen dann jedes sein Fach geprüft hat. Es wurden also im 3. Stex nach alter AO VIER Fächer geprüft. Da der Wortlaut nach neuer AO identisch ist, vermuten wir auch, dass die Umsetzung identisch sein wird und VIER Fächer geprüft werden.
:-nix Das Missverständnis entsteht wahrscheinlich durch § 30 Absatz 2 der neuen AO. Hier heißt es: „Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, aus dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach §3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.“
Dieser Absatz entspricht §33 Abs.2 Satz 3 der alten AO. Wie im alten 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling also in jedem Fall in den Fächern geprüft, die auch im praktischen Jahr absolviert wurden. Aber nach alter AO wurde im 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung keineswegs ein viertes Prüfungsfach ausgeschlossen.
Es werden lediglich die Inhalte der 3 Fächer auf Innere Medizin, Chirurgie und das Wahlfach festgelegt. Der Inhalt des 4. Faches wird gesetzlich nicht vorgschrieben und bleibt der "nach Landesrecht zuständigen Stelle", von der die Prüfungskommision gemäß den Vorgaben in § 15 bestellt wird, überlassen.
;-) Wir gehen also davon aus, dass wie im alten 3. Staatsexamen auch im Hammerexamen Innere Medizin, Chriurgie, PJ-Wahlfach und ein beliebiges zusätzliches 4. Fach geprüft werden, da die Gesetzestexte der alten AO, nach der im 3. Stex 4 Fächer geprüft wurden, den Gesetztestexten, die den mündlichen Teil des Zweiten Abschnittes nach neuer AO regeln, im Wortlaut gleichen. (Siehe alte AO §15 = neue AO §15 und alte AO §33 = neue AO §30).
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