Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Definition Haus der Maximalversorgung
Da ich vorhin eine kleine Meinungsverschiedenheit mit jemanden hatte, würde mich interessieren, wie sich ein Haus der Maximalversorgung (Regelversorgung etc.) definiert.
Vielleicht hat jemand nen schlauen Link?!
Zumindest für die Unfallchirurgie siehe hier:
http://www.dgu-online.de/de/unfallchirurgie/strukturpapier/anhang1.jsp
Der link kommt aus nem alten Thread hier bei mf, das Thema wurde damals aber auch nicht wirklich abgeschlossen.
Doktor_No
06.12.2005, 20:32
wenn ich mich recht erinnere sind unikliniken per se häuser der maximalversorgung, bg-kliniken in ihren vorgehaltenen abteilungen auch. lasse mich da sehr gern besser informieren!
Hellequin
06.12.2005, 20:52
Ganz grob findet sich hier was: http://de.wikipedia.org/wiki/Maximalversorgung
Mir wurde mal erklärt, das wären Häuser mit über 1000 Betten, die auch "speziellere" Fächer anbieten, wie Neurochirurgie, Derma, MKG etc., zumeist eben Unikliniken
Ganz grob findet sich hier was: http://de.wikipedia.org/wiki/Maximalversorgung
Na, endlich weiß ich's ...selbst meine kleine 385-Betten-Klitsche zählt dank des vorhandenen Computertomographen zu den Häusern der Maximalversorgung :-)) :-)) :-))
Das andere Zentrum ist übrigens Chicago*grins*
Es grüßt,
Hypnos
Spaß beiseite...für mich sind Häuser der Maximalversorgung eben auch durch operative Maximalversorgung gekennzeichnet...das erfordert z.B. auch die Anwesenheit (und Benutzung ;-) ) der HLM bei entsprechenden operativen Eingriffen...
Eine Brandverletzten-Intensivstation hingegen ist meiner Ansicht nach kein Spezifikum dieser Häuser, da über deren "Anwesenheit" überregional entschieden wird.
In meiner Umgebung würden mir da natürlich die Unikliniken einfallen, aber z.B. auch das JoHo in Dortmund oder auch die Städt. Kliniken Dortmund...
Die Einteilung von Kliniken ist in Deutschland Ländersache. Dabei gehen die Landesregierungen ganz unterschiedliche Wege. In Thüringen beispielsweise wird nur noch zwischen Kliniken mit regionalem und überregionalem Versorgungsauftrag unterschieden. In allen Bundesländern, die noch Versorgungsstufen unterscheiden, gilt aber, und da muss ich Hypnos enttäuschen, dass die Einstufung nicht nur an Hand der technischen Ausstattung geschieht! Einen wesentlichen Einfluss haben auch die Bettenzahl und die Anzahl bzw. Art der Fachabteilungen.
Ein guter Überblick findet sich hier: http://www.dkgev.de/pdf/1047.pdf
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