Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einklagen in die Klinik ?
Tina_1984
08.12.2005, 21:17
Hallo zusammen !
Meine Frage steht ja eigentlich schon oben. Ich habe gerade den Beitrag zu den Teilstudienplätzen gelesen... jetzt würde mich mal interessieren, ob man sich auch ins 5. Semester einklagen kann ??? Wenns hart auf hart kommt ??
Tina
SidVicious
08.12.2005, 21:35
Hallo zusammen !
Meine Frage steht ja eigentlich schon oben. Ich habe gerade den Beitrag zu den Teilstudienplätzen gelesen... jetzt würde mich mal interessieren, ob man sich auch ins 5. Semester einklagen kann ??? Wenns hart auf hart kommt ??
Tina
Hi Tina,
mit Sicherheit kannst du dich in den klinischen Teil einklagen.
Gruß
SidVicious
Du kannst dich in die Klinik einklagen. Haben gerade ca 25 Leute in Magdeburg erfolgreich geschafft....zur Freude des wirklich überfüllten ersten klinischen Semesters :-nix
Medicus85
09.12.2005, 10:29
In Leipzig wurden alle 40 die ins 4te wollten abgelehnt
Medicus85
09.12.2005, 10:31
5te meine ich
Ich dachte mit der Annahme des Teilstudienplatzes versichert man der Uni nicht auf ein höheres Semester zu klagen wenns hart auf hart kommt.
Meine zumindest was in die Richtung hier gelesen zu haben...
Tina_1984
09.12.2005, 11:18
Habe keinen Teilstudienplatz... studiere im Ausland und wollte nach dem Physikum wechseln...
Ich dachte mit der Annahme des Teilstudienplatzes versichert man der Uni nicht auf ein höheres Semester zu klagen wenns hart auf hart kommt.
Meine zumindest was in die Richtung hier gelesen zu haben...
Vielleicht gilt das nur für die Uni, bei der du die Vorklinik gemacht hast..?!
In Leipzig wurden alle 40 die ins 4te wollten abgelehnt
5te meine ich
Komisch, ich weiß von 2 Leuten, die sich in Leipzig ins 5.Semester eingeklagt haben.
Woher hast du denn deine Infos?
Grüße,
Theana
Ich dachte mit der Annahme des Teilstudienplatzes versichert man der Uni nicht auf ein höheres Semester zu klagen wenns hart auf hart kommt.Meine zumindest was in die Richtung hier gelesen zu haben...
Du hast mit der Annahme des Teilstudienplatzes das hier unterschrieben:
http://www.uni-goettingen.de/docs/0d55e52f2cb391fa32313693eefe1a4c.doc
Das muss dich aber nicht davon abhalten, zu klagen: es erschwert nur die Argumentation deines Anwaltes. By the way: Studiengebühren kommen in Göttingen im SoSe 2007. Von daher ist ein Studienortwechsel nach dem Physikum sicher nicht das Dümmste! :-meinung
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.