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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnort - Behinderung - zvs



suessebiene
27.12.2005, 14:58
Hallo,
ich hole gerade mein abi auf einem Kolleg in sachsen nach und werde 2006 endlich fertig werden. Ich möchte auch danach Medizin studieren. Mein Durchschnitt liegt wohl im Moment so bei ca. 1,9. Außerdem werd ich wohl 2 WS wegen vorangegangener Berufsausbildung erhalten, wenn ich das richtig gelesen habe.
Ursprüngl. komm ich aus Bayern und ich würde gerne mein Studium in Bayern machen. meine Frage, wäre es von vorteil, wenn ich meinen Wohnort vor der bewerbung bei der ZVS wieder nach Bayern verlege? Hab gelesen, dass man bei wohnortnahen Unis wohl bessere Chancen auf einen Studienplatz hätte.
Außerdem habe ich einen 50 % GdB. In wie weit verbessert das meine Chancen einen Studienplatz zu bekommen? Hat das überhaupt Auswirkungen?

Danke schon im voraus für die Antworten

DrSkywalker
27.12.2005, 16:54
11 Leute sind eine Fussballmannschaft, 88 Jahre alt ist meine Oma und die Null? Null Ahnung?! Check doch einfach mal www.zvs.de da werden sie geholfen. Würde dir normalerweise ne hilfreiche Antwort geben, bin aber gerade zu vollgefressen und deshalb soooo träge....

Wombat
27.12.2005, 17:38
Kriegt man die Ws nicht nur dann, wenn die Ausbildung nachm Abi war???

Ansonsten sag ich auch nur ZVS!

BL4
27.12.2005, 17:43
nein, es gibt /gab die regelung, dass, wenn man eine ausbildung hatte und danach erst abitur gemacht hat, man zwei ws gutgeschrieben bekommen hat.

allerdings sollte diese regelung jetzt bald abgeschafft werden, ich erinnere mich so dunkel an 2007, bin mir allerdings überhaupt nicht sicher, also korrigiert mich ruhig. :-party

mfg

bl4

Wombat
27.12.2005, 17:47
Ich hoffe mal, dass das auch nicht wieder so ein Gerücht ist wie der Bayernbonus oder 2 WS für FSJ.....

Jauheliha
27.12.2005, 17:59
Hallo,

man bekommt zwei Wartesemester angerechnet, wenn man vor dem 15.01.2007 sein Abi noch macht.
Und hier:http://www.zvs.de/Neue_Regeln/Auswahl/WZGutschrift.htm (http://) steht's ;-).

Wenn man sein Abi auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, braucht man übrigens der ZVS nichtmehr nachweisen, dass man eine Ausbildung gemacht hat, man kriegt auch so die Wartezeit angerechnet.

Wombat
27.12.2005, 18:01
Sorry, aber bei mir geht der Link nicht....

Jauheliha
27.12.2005, 18:03
Ähm... bei mir auch nicht :-nix Hab bei google "Wartezeitverbesserung" eingegeben, das allererste Ergebnis war's

BL4
27.12.2005, 20:27
wenn man den link in den browser kopiert, dann klappt der link. ;-)

mfg,

bl4

p.s.: nene, ausnahmsweise mal kein gerücht über die zvs... :-))

yzBastian
28.12.2005, 10:37
Zur Behinderung gilt als Faustregel, dass sie dich von der Uni fernhalten müsste, wenn du an einen anderen Ort gehen müsstest. Um das mal so ganz plastisch für die Ortswahl und eventuell daraus resultierende Nachteile für dich darzustellen.
Wenn dies nicht der Fall ist, schätze ich, findet es wenig Berücksichtigung.