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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartesemester mit BA-Studium überbrücken?



Anaesthesius
28.12.2005, 22:44
Hallo,

angesichts dessen, daß ich - wie so viele hier - mit acht Wartesemestern rechnen muss, bin ich ebenfalls auf der Suche nach einer Möglichkeit, diese zu überbrücken.
Hier im Forum wird ja, soweit ich das beurteilen kann, primär zu einer Krankenpflegeausbildung geraten.

Vorhin hat mir jedoch ein Bekannter, welcher auf der BA Stuttgart studiert, gesagt, man könne dort z.B. einen Studiengang "Gesundheitswesen" o.ä. aufnehmen.
Angeblich ist das Studium auf der BA für die Wartesemester irrelevant.
Wer kann dies bestätigen?

Danke und Gruß, M.

Jauheliha
28.12.2005, 22:54
Hallo,

am besten einfach mal auf www.ba-stuttgart.de vorbeischauen und morgen mal da anrufen :-))

yzBastian
29.12.2005, 10:21
IMHO sind BA-Studiengänge _zur Zeit noch_ (!) Wartesemester!

littlemed82
29.12.2005, 12:58
Hallo,

BA-Studiengänge werden (bisher zumindest) definitiv als Wartesemester angerechnet! Sonst wäre ich jetzt kein Erstie...

yzBastian
29.12.2005, 15:43
angerechnet! Sonst wäre ich jetzt kein Erstie...

Warum? Vorher sowas gemacht?

Lag ich doch richtig. :-)

Poro
30.12.2005, 09:16
Kann man das bei www.zvs.de irgendwo nachlesen? Nur zur Sicherheit...

LordRaptor
09.01.2006, 23:05
Das ist wirklich ein interessantes Thema!

Die freundliche Mitarbeiterin von der ZVS schrieb mir auf eine Anfrage meinerseits zu eben genau dieser prikären Wartezeitfrage folgendes:

"die an einer deutschen Hochschule verbrachten Studienzeiten werden nicht
als Wartezeit berücksichtigt gem. § 14 Abs.6 Vergabeverordnung ZVS.
Dieses gilt wie bereits schon mitgeteilt nicht für Studienzeiten an einer
Berufsakademie.Dieses haben die Länder die Träger der ZVS sind schon seit
vielen Jahren so beschlossen und diese Regelung gilt auch weiterhin." (Zitat)

Tja, leider denke ich, dass man eine solche elektronisch übermittelte Nachricht nicht als rechtsgültige Aussage verweden kann. Falls einem dann die ZVS nach einem BA-Studium plötzlich erklärt, dass die BA-Studienzeit nicht als Wartezeit angerechnet werde, steht man ziemlich dumm da.

Leider konnten mir diverse Berufsakademien und Mitarbeiter der ZVS & der Agentur für Arbeit keine befriedigenden Ergebnisse liefern.
Zur Zeit warte ich noch auf eine Antwort von einem Juristen.

Wer diesbezüglich mehr weiß und vielleicht sogar Gesetzesquellen liefern kann, würde von mir sofort einen leckeren :-keks bekommen!! :-))

nektor
11.01.2006, 16:39
schaut mal hier:

http://193.159.218.53/antragstellung/hinweiseza/abgstudium.htm

LordRaptor
18.01.2006, 23:09
Sauber, vielen Dank, nektor! Den Zusatz mit den Berufsakademien kannte ich noch gar nicht!

Ich hoffe mal, dass man diesen Paragraphen als Rechtsgrundlage verwenden kann. Dann kann ich ja jetzt endlich ruhigen Gewissens weiter Bewerbungen schreiben! :-party

(Zur absoluten (überflüssigen!? ^^) Sicherheit frag ich noch mal einen bekannten Rechtsanwalt, was der dazu sagt. Falls dabei was Sinnvolles raus kommen sollte, poste ich es hier natürlich.)

yzBastian
19.01.2006, 10:41
Hauptsache ist ja nur, dass es sich nicht während der BA-Studienzeit ändert...ob es da dann einen Bestandsschutz gibt und man das BA-Studium zu Ende bringen darf ist die Frage...