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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : krankenkassenbeitrag als student



tigerauge
03.01.2006, 19:45
kennt sich jemand von euch mit den regelungen der beiträge für die krankenkasse als student aus? habe heute erfahren,dass der "studententarif" nur bis zum 14.fachsemester gilt. ich liege leider 2 darüber, aber höre von dieser regelung heute das erste mal. kann mir jemand von euch helfen? wieviel muss ich jetzt zahlen? können die jetzt im nachhinnein von mir noch beiträge verlangen? wo bekommt man genauere infos? danke

Muriel
03.01.2006, 20:22
Hast Du denn, seit Du 25 bist, schon regulär Beiträge gezahlt? Die Kassen wollen dann ja immer eine Studienbescheinigung sehen (zumindest meine, Barmer), auf der ja doch sehr ersichtlich steht, in welchem Semester man sich befindet. Wenn die dann keine höheren Beiträge verlangt haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Dein Problem sein sollte. Wenn Du aber nach Vollendung des 25. Lj bei Deinen Eltern aus der Mitgliedschaft gefallen bist, Dich bisher nicht um weitere Zugehörigkeit gekümmert hast (wobei man aber immer früh genug von den Kassen angeschrieben wird) und somit ohne Versicherung da stehst, dann kann das wohl etwas schwierig werden. Genau hab ich das auch noch nie verstanden, wie das alles funktioniert, aber wenn Du eine Zeit lang in keiner Versicherung warst, waum auch immer, dann ist es wohl nicht so einfach zu akzeptablen Sätzen wieder aufgenommen zu werden.
So, das war alles total schwammig, das weiß ich, aber ich hab halt auch keine wirkliche Ahnung, man möge es mir verzeihen (immerhin gebe ich es zu :-blush )

Tse Tse
03.01.2006, 21:27
Ich befürchte an deiner Aussage und der Höchstgrenze (Semesterzahl/Alter) ist leider was dran.

Ich habe mich in Hinblick auf deine Frage auf der Internetseite meiner Krankenkasse (AOK) über deren Angebot über eine studentische Krankenversicherung informiert. (Ist das gerade ein Satz gewesen?? Wo sind die Kommas!?)

Ohne groß Werbung für die AOK machen zu wollen (die Konditionen sind ja sicherlich auch bei den anderen Krankenkassen, wie z.B. Barmer ähnlich) - dort heißt es jedenfalls:

das unter bestimmten Vorraussetzungen (Geburt eines Kindes /Erziehung, längere Krankheit, Pflege von Angehörigen) die studentische KV auch über die Höchstgrenzen (30. Geburtstag oder Ende des 14. Fachsemesters) verlängert werden kann.
Ansonsten heißt es noch etwas von einer Art Kulanzversicherung darüber hinaus (6 Monate), danach kommt wohl nur noch die (normale) Freiwillige Krankenversicherung, die sich nach dem Einkommen richtet.

Ich hoffe jedenfalls, dass der Versicherungsbeitrag nicht allzu hoch ausfällt, da dies demnächst auch auf mich zukommt. :-((

Frag' doch einfach mal bei deiner jetzigen Krankenkasse nach oder schau, ob du auf deren Internetseite was dazu finden kannst.

Hez
03.01.2006, 22:17
Das meiste ist ja schon gesagt: Nach dem vollendeten 25.LJ oder nach dem 14.FS fällt man aus der Familienversicherung und muss sich selbst versichern. Trifft ab diesem Monat leider auch auf mich zu. :(
Es kostet ca. 45.- KV und 9.- Pflegeversicherungsbeitrag. Falls Du Bafög bekommst, erhälst Du einen Zuschuss von ca. 45.-

Gruß

Miss
03.01.2006, 23:03
nach dem 14.Fachsemester (besonders bei Studienfachwechslern relevant) bzw. 30 Lebensjahr fällt man allerdings auch aus dem Studententarif raus.

Solara
04.01.2006, 01:51
bei dem privaten Studententarif (der leider locker mal das Doppelte kostet wie der gesetzliche und dafür dann die gleichen, wenn nicht schlechtere Erstattung hat) darf man 33 Jahre alt sein, bevor sie einen rauskicken ... aber selbst das wird bei mir knapp *hmpf*

nightingale
04.01.2006, 09:41
...wobei es immer wieder Gründe gibt, den Studententarif zu verlängern, z. B. Krankheit / Schwangerschaft / Berufstätigkeit...
Falls Deine Kasse nicht mit sich reden lässt, würde ich auch mal bei anderen Kassen fragen. So kurz vor Studienabschluss bist Du doch eine gute Partie :-) (außer Du wechselst danach in eine Private, aber das muss man ja nicht erwähnen)

:-bee

Miss
04.01.2006, 12:33
bei dem privaten Studententarif (der leider locker mal das Doppelte kostet wie der gesetzliche und dafür dann die gleichen, wenn nicht schlechtere Erstattung hat) darf man 33 Jahre alt sein, bevor sie einen rauskicken ... aber selbst das wird bei mir knapp *hmpf*
Wie meinste denn das mit der schlechten Erstattung? Immerhin bezahlen die fast alles (vielleicht war meine Krankenkasse -BKK- davor auch einfach nur so schlecht)

Und wenn man aus dem normalen Studententarif rausfällt, muß man bei der privaten ja nur ca. 20 Euro mehr bezahlen...für hundertmal so viele Leistungen.
(kann jetzt nur Frauen sprechen, für Männer ist der Tarif ja noch viel günstiger)

Miss
04.01.2006, 12:42
ist natürlich die Frage, wie man direkt nach dem Studium in die Private wechseln soll? so bombig das Einkommen ja nun auch wieder nicht ;-)

Rugger
04.01.2006, 12:45
Wir haben schonmal über das Thema diskutiert, und zwar hier! (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=19178) :-top

R.

Tse Tse
04.01.2006, 16:11
Ich schreibe das doch noch einmal in diesen neueren Thread rein, da es sich auf das Ausgangsposting bezieht.


können die jetzt im nachhinnein von mir noch beiträge verlangen?
Ich denke, dass erfährst du am besten von deiner Krankenkasse. Ich kann dir nur mal sagen, was der "Krankenversicherungsberater meines Vertrauens" eben am Telefon dazu gesagt hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist auch an der Rückerstattung etwas dran, das gilt jedenfalls für die AOK (wobei das aber möglicherweise bei anderen GKVs ähnlich ist?!?):

Sofern du bei der selben Krankenkasse versichert bleiben willst, können sie für den Zeitraum zwischen Beendigung deiner KV bis zur Wiederaufnahme (in einem anderen Tarif) die Beiträge nachfordern.
Aber er sagte noch etwas von einem Ermessensspielraum den der jeweilige Sach(?)bearbeiter durchaus hat und die ausstehenden Beiträge aus Kulanz nicht unbedingt nachgefordert werden müssen.

Und meine Meinung durch die rosa Brille:
wenn du sagst, dass du das mit den 14 Semestern nicht gewusst hast und auch kein Schreiben von der Krankenkasse diesbezüglich bekommen hast, in dem du rechtzeitig darauf hingewiesen wurdest, dann hört sich das m.E. nach einem Grund an, um die Beiträge nicht nachzahlen zu müssen. :-nix

Tse Tse
04.01.2006, 16:25
Das andere was mir gerade in den Sinn gekommen ist, ist, dass die möglicherweise noch gar nicht geschnallt haben, dass du eigentlich über der Höchstgrenze liegst??
Wenn du die 2 Semester drüber liegst, hast du dann zur Zeit einen Versicherungsschutz? Buchen die denn weiter fleissig den alten Betrag von deinem Konto ab?

Dann würde ich mir natürlich schwer überlegen, mich bei denen zu melden. :-oopss
Na, es ist wirklich schwer aufgrund der Angaben einen Rat zu geben. :-nix

tigerauge
04.01.2006, 19:04
also, habe ein paar telefonate und einen besuch bei der krankenkasse hinter mich gebracht und hier das ergebnis: es gibt anscheinend keine schwarz-weiß antwort. mir wurde ein ermessensspielraum bis zu diesem semester gewährt und ab april gilt dann der "normale" beitrag. eine nachzahlung kommt nicht auf mich zu. die sachbearbeiterin war echt nett und somit ist dann doch alles zum guten geklärt. vielen dank für die rege beteiligung an der diskussion. ;-) :-winky

entepaula
04.01.2006, 19:43
Ja, aber mal angenommen ich bin über 14 Semester und über 30 Jahre, wieviel kostet dann der Tarif durchschnittlich im Monat.
Mein Problem ist nämlich folgendes. Werde im Mai mein Studium beenden und will mich dann offiziell exmatrikulieren. Möchte erst im Oktober ne Stelle annehmen und will zwischenzeitlich meine Dr.Arbeit fertig machen.
Bin dann kein Student mehr, will mich aber nicht arbeitslos melden, weil ich ja eigentlich nicht suche, sondern meine Diss schreiben will und will eigentlich auch nicht so unehrlich sein, mich just for fun woanders zu immatrikulieren.
Wieviel kostet ein normaler GKV Beitrag, wenn man nicht mehr studiert, aber auch nicht (noch nicht) arbeitet. Ich hoffe es weiß jemand mehr als ich... :-)
Vielen Dank und liebe Grüße
entepaula

Muriel
04.01.2006, 19:48
Bleib doch einfach bis zum Ende des SS eingeschreiben, sprich bis zum 30.9., dann stellt sich das Problem gar nicht. Du bist weiterhin Studentin, was auch nichts mit System aushöhlen zu tun hat, wie ich finde, zumal es ja auch den Status eines Promotionsstudenten gibt.

Solara
06.01.2006, 16:44
Hat zwar eigentlich schon gar nix mehr mit dem ursrpünglichen Thema zu tun, aber ;-) !!


Wie meinste denn das mit der schlechten Erstattung? Immerhin bezahlen die fast alles (vielleicht war meine Krankenkasse -BKK- davor auch einfach nur so schlecht)

Erstattet wird nicht mehr als von ner gesetzlichen auch - bloß, dass keine Praxis Ahnung davon hat, was sie abrechnen können, die sehen nur Privat und nehmen gleich mal den 2,3 fachen Satz (würde ich ja noch verstehen, wenn ich ihnen nicht jedesmal das Merkblatt der Versicherung zum Kopieren geben würde, aber so ...). Da sie sich zudem weigern, die Rechung direkt an den Versicherer zu schicken (obwohl sie dafür von mir Freiumschläge bekommen) - darf ich also auch noch jeder Rechnung reklamieren - das nervt!!!!!




Und wenn man aus dem normalen Studententarif rausfällt, muß man bei der privaten ja nur ca. 20 Euro mehr bezahlen...für hundertmal so viele Leistungen.
(kann jetzt nur Frauen sprechen, für Männer ist der Tarif ja noch viel günstiger)

Ich weiß jetzt nicht genau, was du mit "Rausfallen aus normalem Studententarif" meinst - ich zahle jetzt schon mehr als das doppelte des gesetzlichen Studententarifs - ab 33 wird's dann über 300 EUR pro Monat sein *seufz*!

Rugger
06.01.2006, 16:56
Erstattet wird nicht mehr als von ner gesetzlichen auch - bloß, dass keine Praxis Ahnung davon hat, was sie abrechnen können, die sehen nur Privat und nehmen gleich mal den 2,3 fachen Satz (würde ich ja noch verstehen, wenn ich ihnen nicht jedesmal das Merkblatt der Versicherung zum Kopieren geben würde, aber so ...). Moment, verstehe ich das richtig? Du bist privat versichert und trotzdem darf Dein Hausarzt nur den einfachen Satz abrechnen (oder bist Du als Studentin "freiwillig" bei einer gesetzlichen Kasse versichert)?
Ich habe das Problem jedenfalls nicht: bislang hat meine private Versicherung die Rechnungen mit dem 2,3fachen Satz anstandslos beglichen. War allerdings bislang auch erst einmal nötig...
Ansonsten würde ich mir auch mal überlegen, den Arzt zu wechseln, wenn der es einfach nicht auf die Reihe bringt!

R.

Solara
06.01.2006, 17:58
Bin studentisch privatversichert, da *hust* schon etwas älter. Abrechnungssätze liegen je nach Art zwischen 1,1 und 1,7! Ist der PSKV, falls dir das was sagt ... könnte das Problem nur ändern, in dem ich noch mehr als EUR 130 zahle - sehe ich aber nicht ein!

Warum bezahlen die bei dir anstandslos den 2,3-fachen Satz?? Was hast du denn für einen Tarif oder bist du etwa noch so ein junger Hupfer ;-) ??

Rugger
06.01.2006, 18:17
Bin studentisch privatversichert, da *hust* schon etwas älter. Abrechnungssätze liegen je nach Art zwischen 1,1 und 1,7! Ist der PSKV, falls dir das was sagt ... könnte das Problem nur ändern, in dem ich noch mehr als EUR 130 zahle - sehe ich aber nicht ein!Das ist ja mal ein merkwürdiges Konstrukt! Davon habe ich noch nie gehört!
Ich dachte immer, daß man nach dem alters- / semsterbedingten Abschied aus der gesetzlichen KV als Student nur die Möglichkeit hat, sich dort "freiwillig" weiter zu versichern (mit den üblichen Leistungen) oder aber in die private KV zu wechseln...! So wurde es mir damals jedenfalls erklärt...
Warum bezahlen die bei dir anstandslos den 2,3-fachen Satz?? Was hast du denn für einen Tarif oder bist du etwa noch so ein junger Hupfer ;-) ??Naja, ich bin halt ganz "regulär" (wie hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=19178) beschrieben) in eine private Versicherung gewechselt (Barmenia). Meines Wissens gibt es da keine Sonderregelung für Studenten, bin da anscheinend versichert wie jeder andere "Privatpatient" auch!

R.