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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildungskosten



TomB
20.01.2006, 09:53
Pasend zum Thread von Thmoas 24:

Wieviel bekommt man eigentlich von den Fortbildungskosten, die man in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ansetzt, erstattet? Hab gehört, man würde den grössten Teil zurückbekommen. Ist das richtig?

Evil
22.01.2006, 13:31
Soweit ich weiß, bekommt man das nicht erstattet, sondern das wird zur Hälfte von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgezogen.

TomB
22.01.2006, 17:47
Ja, okay. Erstattet oder von der Einkommensteuer abgezogen. Also wenn ich für 1000 € Fortbildungen mache, werden mir 500 € von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgezogen. D.h. die Fortbildungen würden mich effektiv 500 € kosten. Hab ich Dich richtig verstanden, Evil?

Evil
23.01.2006, 07:42
Davon gehe ich jedenfalls aus. Ich kann es Dir dann ganz genau im Mai sagen, wenn ich den Bescheid vom Finanzamt habe.

Elisa
23.01.2006, 08:41
Die Fortbildungskosten (Werbungskosten) werden leider nicht sofort von der Steuer abgezogen, sondern mindern "nur" Dein zu versteuerndes Einkommen. Das heißt: Bruttoeinkommen minus alles was Du so absetzen kannst (Werbungskosten, Versicherungsbeiträge usw.) ergibt dann das zu versteuernde Einkommen. Dieses ist ja um einiges niedriger, als das, auf das Du Steuern bezahlt hast. In der Einkommensteuererklärung wird dann die Steuer nur noch auf das niedrigere Einkommen bezogen und die Differenz erstattet. So bekommst Du aber leider nur einen geringen Prozentsatz Deiner Forbildungskosten erstattet, es sei denn, Dein Einkommen ist sehr hoch und Du zahlst einen hohen Prozentsatz an Einkommensteuer.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich ???
LG
Elisa

Evil
23.01.2006, 11:17
es sei denn, Dein Einkommen ist sehr hoch und Du zahlst einen hohen Prozentsatz an Einkommensteuer.
Ich weiß das jetzt grad nicht 100%ig, aber mein Steuersatz dürfte locker über 30% liegen. Insofern paßt das...