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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienste, Vergütung



morbidAngel
21.01.2006, 22:38
Hallo!

Dieses Thema wurde bestimmt schon diskutiert, jedoch konnte mir selbst die Suchfunktion nicht weiterhelfen...

Könnte mir mal jemand verständlich erklären, welche Arten von Diensten es gibt und wie diese exakt vergütet werden (sollten), sei es nun TVÖD oder BAT, falls es da überhaupt Unterschiede gibt...

Habe z.B. gehört, dass man sich ab ca. 4 Nachtdiensten (mit 27 Jahren) bereits privat versichern kann.

Ab wann habt ihr, falls schon praktisch tätig, denn eure ersten Dienste absolvieren müssen?

Gruss und Danke!
:-stud

timokaan
22.01.2006, 07:51
Ich kann da nur von mir berichten.

Bin Angestellt beim katholischen Haus und stehe auch unter deren Tarifvertrag, 27 Jahre, werde dieses Jahr 28, männlich, unverheiratet, keine Kinder.

Grundvergütung (Netto - allerdings ohne Krankenversichung, denn ich bin privat versichert) bekomme ich 1900 in etwa. Dienste werden bei uns als Dienste der Kategorie D (=80%) vergütet, das ist die höchste Vergütungsstufe in den Bereitschaftsdiensten. Mit ca 4.5 Diensten im Monat liegt man dann so bei 2300 netto, was ausreicht, um dich privat zu versichern.

Manchmal ist es auch mehr - je nachdem wie viele Feiertage oder Wochenenden nun gerade zu arbeiten sind. In der Regel springt die Summe dabei raus.

Geholfen?

alex1
22.01.2006, 11:33
Ich kann da nur von mir berichten.

Bin Angestellt beim katholischen Haus und stehe auch unter deren Tarifvertrag, 27 Jahre, werde dieses Jahr 28, männlich, unverheiratet, keine Kinder.

Grundvergütung (Netto - allerdings ohne Krankenversichung, denn ich bin privat versichert) bekomme ich 1900 in etwa. Dienste werden bei uns als Dienste der Kategorie D (=80%) vergütet, das ist die höchste Vergütungsstufe in den Bereitschaftsdiensten. Mit ca 4.5 Diensten im Monat liegt man dann so bei 2300 netto, was ausreicht, um dich privat zu versichern.

Manchmal ist es auch mehr - je nachdem wie viele Feiertage oder Wochenenden nun gerade zu arbeiten sind. In der Regel springt die Summe dabei raus.

Geholfen?

Nicht schelcht!
Sind die 1900 Euro mit oder ohne Überstunden.
Wenn es nämlich ohne sind, dann hast du einen sehr guten Vertrag!

Hubschrauberfanatike
22.01.2006, 12:16
Das ist doch einfach TVÖD 14/1 ohne Abzug der gesetzlichen Krankenversicherung, welche bei 220 Euro liegt und schon biste bei 1700 wie sie jeder bekommt.

Dienste hänge halt vom Wochentag ab, unter der Woche gibt es 50 Euro Brutto, am Samstag halt 400 Brutto, Freitag und Sonntag etwas weniger, weil ja immer die Stunden vom nächsten Tag abgezogen werden.

morbidAngel
22.01.2006, 12:42
aha, danke schonmal.

genau das ist ja das gute, dass ab ca. 4 diensten eine privatversicherung möglich ist, die das gehalt dann nochmal weiter hebt (pro und contra private seien jetzt mal ausser acht gelassen).

wie berechnet sich dann genau die dienstvergütung? stufe (a,b,c,d), also z.b. 0,8 für D, x überstundenvergütung (ca. 23 euro) x anzahl der stunden? wie kann dann ein dienst unter der woche nur 50 euro brutto geben??

ist "nachtdienst" eigentlich genau definiert? wann startet der dienst, wann hört der auf?

man müsste ja als 27jähriger in BAT2a ca. 900 euro brutto an diensten machen, um sich privat zu versichern.

...verwirrend... :-((

Bradyphrener
22.01.2006, 15:41
Die Einteilung der Dienststufe erfolgt nach der Arbeitsbelastung, siehe §9 hier: http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage05.htm#7
(bin auch bei den kirchlichen).

Arbeitest Du regulär z. B. von 7 bis 16 Uhr und hast dann von 16 bis 7 Uhr Dienst, so sind das 15h. Bei Stufe D dann entsprechend 15x0,8=12h. Gehst Du am nächsten morgen um 7 Uhr, werden 8h abgezogen, da Du ja deine normalen Wochenstunden bezahlt bekommst, bleiben also 4h mal den Stundenlohn mit Überstundenvergütung. Da Du die 8h Abzug ja normal bezahlt bekommst, muss die Verwaltung entsprechend den Überstundenzuschlag für die 8h mit auszahlen. Dies würde ich kontrollieren! Somit sind also Freitags- und Samstagsdienste entsprechend besser vergütet. Bei uns kommt hinzu, das wir die angefallenen Überstunden (elektronische Zeiterfassung) mit verrechnen können, also i.d.R. die Dienste voll bezahlt bekommen (je nach Überstundenguthaben). Für Rufdienste gibt es entsprechende Regelungen, bei uns werden 30% der Zeit pauschal angerechnet, in der Woche also 15hx0,3=4,5h. Da man am nächsten Tag arbeitet, führt dies zu der "witzigen" Situation, das man für einen Rufdienst bei Nichtverrechnung von Überstunden mehr Geld als für den BD bekommt.

So bekommt man dann im AVR-Ost für einen BD 4,5hx20,75€= 93,38€ brutto. Bleiben netto so um die 50€. Dafür schlägt man sich dann die Nacht um die Ohren (max. 49% Arbeitsbelastung ist nämlich ein Scherz) und ist morgens ziemlich am Ende (geht mir zumindest so). Wenn man dann noch überlegt, was für "Fälle" in der Notaufnahme aufschlagen, wird man leicht unmotiviert.

1900€ Grundvergütung ohne KV sind AVR.

Oliver

morbidAngel
22.01.2006, 17:20
Arbeitest Du regulär z. B. von 7 bis 16 Uhr und hast dann von 16 bis 7 Uhr Dienst, so sind das 15h. Bei Stufe D dann entsprechend 15x0,8=12h. Gehst Du am nächsten morgen um 7 Uhr, werden 8h abgezogen, da Du ja deine normalen Wochenstunden bezahlt bekommst, bleiben also 4h mal den Stundenlohn mit Überstundenvergütung. Da Du die 8h Abzug ja normal bezahlt bekommst, muss die Verwaltung entsprechend den Überstundenzuschlag für die 8h mit auszahlen.


?? das schnall ich jetzt nicht ganz. 4 h werden nach überstunden vergütet, weil ich ja schon um 7h gehe und die nächsten 8h regulärer arbeitszeit nicht anwesend bin, soweit klar. aber die 8 stunden, die ich dann nicht da bin, werden mir als überstunden vergütet? warum werden die 8h abzug normal bezahlt?

hiddl
23.01.2006, 02:09
Was man natürlich nicht vergessen darf, ist, daß das mit den Diensten (zum Glück) bald ein Ende hat und es schon in vielen Häusern keine Dienste mehr gibt. :-dafür
Es gibt dann aber die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen, so daß es finanziell nicht unbedingt schlechter ist. Wir fangen unser neues Dienstsystem beispielsweise im Moment auch (noch) mit Überstunden auf (die natürlich bezahlt werden).
Ich bin allerdings 28 und damit in der gleichen Gehaltsstufe wie Du und bei mir hat es bisher nicht gereicht, um mich privat zu versichern, bei zuletzt etwa drei Diensten im Monat.

Lg, Ute
die sich allerdings unabhängig vom Gehalt nie privat krankenversichern würde...

Bradyphrener
23.01.2006, 20:03
?? das schnall ich jetzt nicht ganz. 4 h werden nach überstunden vergütet, weil ich ja schon um 7h gehe und die nächsten 8h regulärer arbeitszeit nicht anwesend bin, soweit klar. aber die 8 stunden, die ich dann nicht da bin, werden mir als überstunden vergütet? warum werden die 8h abzug normal bezahlt?

Für einen Dienst (obiges Szenario) bekommst Du 12h als Überstunden vergütet, also normaler Stundenlohn + Überstundenzuschlag. Werden Dir jetzt die 8h abgezogen (dies scheint ein verwaltungstechnischer Vorgang zu sein, einen Grund konnte mir kein Verwalter nennen), weil sie ja in deiner normalen Wochenarbeitszeit fehlen, werden sie Dir ja nur mit Normalstundenlohn bezahlt. Dir steht also der Überstundenzuschlag für die 8h zu. Dies gilt im übrigen auch bei Verrechnung mit Überstunden. D. h., bei Abzug der 8h ohne Auffüllen mit Überstunden (weil Du keine gemacht hast oder keine dokumentiert sind) stehen Dir 4x Überstundenlohn (=normaler Stundenlohn + Überstundenzuschlag) plus 8x Überstundenzuschlag zu. Bei Auffüllen mit vorhandenen Überstunden müsstest Du für diesen Dienst 12x Überstundenlohn plus 8x Überstundenzuschlag bekommen.

Oliver