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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Absicherung während der Famulatur?



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Moorhühnchen
24.01.2006, 14:43
Hab mal 'ne ganz generelle Frage - ich hoffe, ich frage nicht etwas, was schon x-mal hier irgendwo besprochen wurde - wenn doch, dann löscht das hier bitte einfach...! :-blush

Wie bin ich während einer Famulatur eigentlich rechtlich vor "Behandlungsfehlern" abgesichert?
Ich meine, wenn ich auf mich allein gestellt irgendwelche Untersuchungen bei Patienten mache und hinterher würde sich rausstellen, es wäre ein absoluter Notfall gewesen, was ich nicht gemerkt habe, und der Patient erleidet durch mein Versäumnis irreversilbe Schäden? :-sleppy :-sleppy
Bisher zum Glück (hoffentlich?) eine rein hypothetische Frage, aber ich glaube sowas passiert schneller als man gucken kann!

Ich mußte bei den 3 Famulaturen, die ich bisher gemacht habe vorher nichts unterschreiben, nicht einmal nachweisen, daß ich wirklich Medizin studiere! Im Prinzip ist das ja dann eigentlich Sache der Klinik - aber wo bleibt da meine Absicherung? :-?
Mal ganz abgesehen, von den Vorwürfen, die ich mir selbst machen würde...


Der Fall, der mich zum Nachdenken bewegt, ist folgender:
Habe meine letzte Famulatur in der Neuro gemacht, ohne bisher jemals einen Neuro-Kurs oder eine Vorlesung zum Thema gehabt zu haben (3. klin. Sem.).
Am Tag zuvor hatte ich schon 2 Patienten aufgenommen, die Rückenschmerzen mit Ausstrahlung ins Bein (bis Großzehe) und Kribbeln, bzw. Taubheitsgefühl hatten.
MRT: Bandscheibenprolaps L4/5
Therape: u.a. Krankengymnastik, keine OP vorgesehen...

Am nächsten Tag kam der 3. Patient mit den gleichen Schmerzen, die jedoch plötzlich nachts um 5 aufgehört hatten, seitdem eher Taubheitsgefühl. In der Untersuchung - die ich alleine durchführte - leichte Fußheberschwäche (wie die anderen Pat. vorher auch). Das habe ich auch so dokumentiert.

Bin dann zu meinem Betreuer gegangen und habe den Patienten kurz vorgestellt, aus Zeitmangel hat er die Befunde aber nicht noch einmal nachgeprüft - ich habe ihn aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Schmerzen des Patienten in der Nacht plötzlich aufgehört hatten, er erwähnte daraufhin den Begriff "Wurzeltod". Das war so gegen 10 Uhr.

Gegen 12 Uhr kam der OA und ließ sich den neu aufgenommenen Patienten kurz vorstellen - er hatte in diesen 2 Stunden eine ausgeprägte Fußheberschwäche (bei Prüfung durch den OA) entwickelt und zog mittlerweile das ganze Bein beim Gehen nach!!!!! :-((
Therapie: Sofortige Verlegung in eine andere Klinik mit Neurochirurie....

Ich bin mir eigentlich sicher, daß hier die Diagnose, bzw. die Therapie um einige vielleicht wichtige Stunden verzögert wurde... :-notify

Habe mir nur hinterher Gedanken gemacht, ob ich vielleicht die Fußheberschwäche nicht richtig geprüft habe (bin nicht so arg kräftig), denn der OA hat um einiges stärker gedrückt als ich!!! Vielleicht hat sie also schon vorher bestanden und ich hab es nur nicht gemerkt?????

Ich weiß nicht, was aus dem Patienten geworden ist, vielleicht ist er ja mittlerweile wieder superfit und springt wie ein junges Reh durch die Gegend... :-top
Vielleicht ist er aber auch beim Gehen stark eingeschränkt?? :-?


Ich will jetzt gar nicht darüber diskutieren, ob es an der - in diesem Fall - fehlenden Betreuung durch einen erfahrenen Arzt gelegen hat, sondern einfach nur die Frage, was theoretisch auf mich zukommen würde, wenn der Patient auf einmal kommt und sagt:
"Meine Behinderung ist nur entstanden, weil die junge "Frau Doktor" mich falsch untersucht hat"

Alzheimer
24.01.2006, 16:28
Informiere Dich mal an Deiner Uni. Meines Wissens nach bist Du über das Haus versichert, in dem Du famuliert hast. Wenn Du im Marburger Bund bist, dann bist Du zusätzlich darüber versichert und kannst auch dort noch mal nachfragen. Ich würde in jedem Fall ( egal ob Mitglied oder nicht ) beim MB nachfragen.
Viel Erfolg!

Vexa
24.01.2006, 21:25
Unser Studiendekan hat uns im 5 Semester dringend empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er meinte, dass das viele Versicherungsgesellschaften für Studenten kostenlos anbieten würde. Ich habe mich dann bei der DBV Winterthur versichern lassen. Ich glaube wenn man beim Marburger Bund beitritt, kriegt man ein Versicherung kostenlos dazu.
Die Mitgliedschaft im Studium ist auch kostenlos.

Eilika
25.01.2006, 05:59
Also in Deutschland bist Du glaub ich wirklich meistens über das Haus versichert, zumindest war das bei mir immer so. Ich hab da vorher einfach kurz nachgefragt...
Für meine Auslandsfamulatur jetzt hab ich mich bei der deutschen Ärzteversicherung versichert, sowohl Auslandskranken- als auch Auslandshaftpflichtversicherung...das ganze eben nur für die 2 Monate...

test
25.01.2006, 08:26
Für Ausland kann ich die DBV Winterthur empfehlen. Da gibts ne 2 jährige Haftpflichtversicherung, die auch in USA gültig ist und auch die dort geforderten Summen abdeckt. Kostet nur 15 euro für 2 Jahre.

wakiki
25.01.2006, 10:04
Für Ausland kann ich die DBV Winterthur empfehlen. Da gibts ne 2 jährige Haftpflichtversicherung, die auch in USA gültig ist und auch die dort geforderten Summen abdeckt. Kostet nur 15 euro für 2 Jahre.


Jo, die kann ich auch nur empfehlen, die deutsche Ärzteversicherung übernimmt seit kurzem keine USA/Kanada PJ-Versicherungen etc mehr, da sie das Risiko mit den horrenden Summen nicht mehr eingehen wollen...

Und DB Wintherthur bietet dann auch für die Assisitenzzeit wirklich sehr gute günstige Verträge an! :-)

duncan_idaho
25.01.2006, 13:27
ich glaub kaum, dass man als famulant für die folgen seines handels herangezogen werden kann, sofern man ja (offiziell) alleine keine tätigkeiten am patienten durchführen darf. ich muss da vor jeder famulatur so einen wisch unterschreiben, dass ich nicht in eigenverantwortung handle und normalerweise müsste immer ein arzt dabei sein, zumindest übernimmt aber immer einer die verantwortung für meine tätigkeiten (was in deinem fall wohl der arzt gewesen wäre, dem du den fall als erstes vorgestellt hast).

Moorhühnchen
25.01.2006, 14:14
Danke für eure zahlreichen Antworten!
Ich werd nochmal in meinen Unterlagen vom Marburger Bund stöbern müssen (dem ich letztes Jahr beigetreten bin, weil sie so dolle Diagnostik-Leuchten verteilt haben, bei denen nach 2 Wochen die Lämpchen förmlich "explodierten" :-oopss )...
Ich meine ebenfalls, darüber wäre man auch bei Auslandsfamulaturen abgesichert - ich fand's halt nur im Nachhinein komisch, daß ich im Krankenhaus nie etwas unterschreiben mußte. :-dance

Außerdem: Was soll denn das für 'ne Famulatur sein, wenn man alleine nichts machen darf? Die betreuenden Ärzte haben doch überhaupt nicht die Zeit, einen Famulus den ganzen Tag zu beaufsichtigen :-?

Ich denke, daß hier trotz Absicherung irgendwie eine gewisse Unsicherheit bleibt!

THawk
25.01.2006, 14:25
ich glaub kaum, dass man als famulant für die folgen seines handels herangezogen werden kann, sofern man ja (offiziell) alleine keine tätigkeiten am patienten durchführen darf. ich muss da vor jeder famulatur so einen wisch unterschreiben, dass ich nicht in eigenverantwortung handle und normalerweise müsste immer ein arzt dabei sein, zumindest übernimmt aber immer einer die verantwortung für meine tätigkeiten (was in deinem fall wohl der arzt gewesen wäre, dem du den fall als erstes vorgestellt hast).

Doch, kannst du. Dazu gibts nen interessanten Artikel in der aktuellen ViaMedici (1/06).
Laut dem Artikel ist es so:
Prinzipiell ist der Arzt verpflichtet die Patienten persönlich zu behandeln. Er kann aber auch Handgriffe an nicht-ärztliches Personal abgeben, allerdings keine gefährlichen oder schwierigen Maßnahmen. Daher steht der Arzt bei Fehler des Famulanten u.U. schon mal nicht gut da.

Der Famulant ist aber sog. "Verrichtungsgehilfe" des Arztes und macht sich schuldig, wenn er sich bei der Tätigkeit übernommen hat - das schimpft sich dann "Übernahmeverschulden". In dem Fall haften beide (Arzt und Student).

Der Artikel bestätigt auch, dass man in Deutschland normalerweise über die Haftpflicht des KH / der Praxis versichert ist. Allerdings sollte man Behandlungsfehler nicht zugeben wenn der Patient einen darauf anspricht, weil dann u.U. die Haftpflichtversicherung nicht mehr zahlt.

Wie gesagt - wen's interessiert, schaut in die ViaMedici ;-)

Ciao, Lars

test
25.01.2006, 14:48
ich glaub kaum, dass man als famulant für die folgen seines handels herangezogen werden kann, sofern man ja (offiziell) alleine keine tätigkeiten am patienten durchführen darf. ich muss da vor jeder famulatur so einen wisch unterschreiben, dass ich nicht in eigenverantwortung handle und normalerweise müsste immer ein arzt dabei sein, zumindest übernimmt aber immer einer die verantwortung für meine tätigkeiten (was in deinem fall wohl der arzt gewesen wäre, dem du den fall als erstes vorgestellt hast).

Wie Thawk schon sagte stimmt das so nicht. Auch als Student kannst du zur Verantwortung gezogen werden.
Ich mußte bei meiner Famulatur in Deutschland nichts unterschreiben. Mußte mich nur offiziell bei der Verantwortlichen für Famulanten melden.

supergirl17
25.01.2006, 15:50
@ THawk:
Leider habe ich die Via medici nicht vorliegen. Aber ich war analog zur Situation des (studentischen) Praktikanten in der Tiermedizin davon ausgegangen, dass Famulanten Erfüllungsgehilfen und nicht Verrichtungsgehilfen seien, wo die Haftungsverhältnisse anders liegen. (steht im Artikel warum diese Einsufung?)

Ausserdem hat der Arzt auch nachzuweisen, dass er seinen Verrichtungsgehilfen sorgfältig ausgewählt hat, ob z.B. das in diesem Fall, einen Student ohne Kurs der Neurologie/klin. Vorerfahrung für das Stellen ein neurochirgischen Indikation, geschehen ist, halte ich für diskussionswürdig.

Aber natürlich trifft das Gesagte bzgl. des Übernahmeverschuldens zu.

PS. Keine Kritk an dir, nur Überlegungen zu dem Schaverhalt

THawk
25.01.2006, 17:19
@supergirl

Keine Angst, ich fühl mich nicht kritisiert. Allerdings bin ich juristisch nicht so fit, dass ich alles nachvollziehen kann.
Aber ich verstehe es doch richtig, dass es bei deiner Frage nur darum geht ob der Arzt zur Rechenschaft gezogen werden kann, oder?
Der Artikel ist anhand einer Kasuistik aufgezogen, die ich hier aber nicht vollständig wiedergeben möchte. Es kommt auch am Ende nicht klar heraus ob der Arzt oder der Famulant zur Zahlung des Schmerzensgeldes und der Rente verurteilt worden ist.

Es steht im Artikel nur, dass der Student Verrichtungsgehilfe des Arztes ist.

Zu der Sorgfaltspflicht: Ob der Arzt seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist macht doch für den Studenten eigentlich keinen Unterschied, oder? Wenn ich mich als Student übernehme habe ich doch auf jeden Fall das Übernahmeverschulden. Die Sorgfaltspflicht entscheidet dann ob der Arzt zusätzlich verantwortlich zu machen ist.

Sorry, aber mein juristisches Verständnis ist nicht sehr groß ;-)

duncan_idaho
25.01.2006, 20:27
nun mir scheint, die gesetzeslage ist in österreich anders als in deutschland, weil hier darf man als famulant - v.a. in großen krankenhäusern - rein garnichts alleine machen... (theoretisch natürlich)

hier ein auszug aus dem österr. ärztegesetz:

§49
(4) Die in Ausbildung stehenden Studenten der Medizin sind zur unselbständigen Ausübung der im Abs. 5 genannten Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte berechtigt. Eine Vertretung dieser Ärzte durch Turnusärzte ist zulässig, wenn der Leiter der Abteilung, in deren Bereich die Ausbildung von Turnusärzten erfolgt, schriftlich bestätigt, daß diese Turnusärzte über die hiefür erforderlichen medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
(5) Tätigkeiten im Sinne des Abs. 4 sind:
1. Erhebung der Anamnese,
2. einfache physikalische Krankenuntersuchung
3. Blutabnahme aus der Vene,
4. die Vornahme intramuskulärer und subkutaner Injektionen und
5. Hilfeleistung bei anderen ärztlichen Tätigkeiten.


"Da Famulanten Teil der Krankenhausorganisation sind, haftet damit auch der
Krankenhausträger für Tätigkeiten dieser. Der Krankenhausträger kann nur dann beim Famulanten regressieren, wenn sein Fehlverhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig war." (österr. medizinerunion)

für sogen. "tätigkeitsschäden" wird man (in österreich) also nur im falle grober fahrlässigkeit zur rechenschaft gezogen, eine private haftpflichtversicherung empfielt sich jedoch für alle weiteren personen- oder sachschäden.

nowiamsober
25.01.2006, 21:53
hmm, also ich glaub die Haftpflicht über den MB gilt nur im PJ und wenn man sie vorher beantragt hat (was man natürlich nur als Mitglied machen kann).

Andererseits ist man ja bei Famulaturen/PJ an seiner Uni auch über selbige versichert.
Nicht versichert ist man allerdings bei Famus an anderen Unis und Nicht-Lehrkrankenhäusern.
Inwieweit man als Student haftbar ist, für Schäden die man einem Patienten zugefügt hat ist glaub ich schwer zu subsummieren.
da gilt es abzuwägen Dinge wie grobe Fahrlässigkeit, Aufsichtspflicht der Ärzte etc.

Was mich interessieren würde, ist die eigene Absicherung gg. Berufsunfähigkeit. zB. HepC nach Nadelstichinfektion u.ä.

oliver1978
31.01.2006, 12:07
Eine zusätzliche Haftpflicht bietet sich auch schon für Mediziner im praktischen Jahr an. Normalerweise ist man über das jeweilige Krankenhaus in bestimmten Maße abgesichert, jedoch schließen eigentlich alle Krankenhäuser die "grobe Fahrlässigkeit" aus. Daraus resultiert die sogenannte "Beweislastumkehr". Dann muss man als behandelnder Arzt nachweisen, dass man fehlerfrei alle Behandlungsschritte durchgeführt hat.

Wird man nun auf Schadenersatz verklagt, wird das Krankenhaus zunächst den Schadenersatz bezahlen, aber später dann Regressansprüche an den jeweiligen Arzt stellen. Soll heißen, das Geld vom Arzt zurückfordern.

Bei der DBV Versicherung würde mich interessieren, ob die USA innerhalb der Berufshaftpflicht oder der Privathaftpflicht inbegriffen sind. Für einen PJ'ler wäre die Berufshaftpflicht von Interesse,da müsste die USA mit drin sein, was ich mir aber kaum vorstellen kann.

Zur Berufsunfähigkeit kann ich nur raten, sich neben dem Versorgungswerk, noch privat abzusichern....Details auf Anfrage.


Greetz Olli

Strodti
16.12.2009, 10:32
Bei mir steht im März die erste Famulatur an, da mache ich mir gerade Gedanken über das Thema Haftpflichtversicherung. Ich werde an einem nicht-Lehrkrankenhaus famulieren. Gibt es hier irgendwelche Änderungen (vor allem die Absicherung über den MB wäre für mich interessant?).

goeme
16.12.2009, 15:55
du bist doch durch den ML Club kostenlos im Hartmannbund, damit hast du alles was du brauchst, sei denn du willst nach Hong Kong, dann bräuchtest noch ne BU...

epeline
18.12.2009, 14:17
ich glaube ja, trotzt ML club nicht im hartmannbund zu sein :-nix

goeme
18.12.2009, 14:56
klären wir im skype...

Anne1970
19.12.2009, 14:30
Bei mir steht im März die erste Famulatur an, da mache ich mir gerade Gedanken über das Thema Haftpflichtversicherung. Ich werde an einem nicht-Lehrkrankenhaus famulieren. Gibt es hier irgendwelche Änderungen (vor allem die Absicherung über den MB wäre für mich interessant?).

Möglich, dass dir dieser Link hilft, ansonsten gern eine Email an mich...

http://www.mbhessen.de/vorteile-stud-mitgliedschaft


Schönen Gruß
Anne (auch Uni Marburg)