PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld???



Hellequin
31.01.2006, 21:37
Ich muss jetzt etwas weiter ausholen, damit klar wird wo mein "Problem" liegt. Ich bin jetzt 28 und meines bisherigen Wissens nach ist es so, das Kindergeld bis zum vollendeten 27. Lebensjahr + abgeleisteter Dienst gezahlt wird. Also wäre ich demnach nicht mehr anspruchsberechtigt. Kurz vor meinen 28. Geburtstag ist ein Schreiben der Familienkasse ins Haus geflattert. Inhalt:"wenn sie weiterhin Kindergeld beziehen wollen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen einschicken." Ich habe dann festgestellt, das die mein Geburtsdatum um ein Jahr falsch datiert hatten, sprich mich ein Jahr jünger gemacht haben. Ok, meine Mutter hat dann dort angerufen und auf den Fehler hingewiesen. Die Familienkasse hat dann gemeint wir sollen den Antrag trotzdem einschicken (mit korrigiertem Geburtsdatum). Soweit, so gut.Letzte Woche kam dann erneut ein Schreiben, das über den Antrag noch nicht abschließend entschieden werden konnte und ich noch weitere Unterlagen nachreichen soll. Die wollen jetzt Einkommensnachweise, Bafög-Bescheide und Studiennachweise für 2003 und 2004 haben. Mir ist jetzt nur nicht ganz klar wofür?! :-nix Wofür brauchen die für einen aktuellen Antrag (dem meiner Meinung nach sowieso nicht stattgegeben wird) Unterlagen von 03/04? Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. hat eine Ahnung was da läuft?

Vielleicht ein gelangweilter Beamter? Ein Azubi, der mal üben will? Oder ist das Bestandteil der Bielefeld-Verschwörung? :-wow :-D

luckyscrub
31.01.2006, 21:43
ich würd sagen: kein gelangweilter Beamter, sondern deutsche Bürokratie.
Habe bis zur Vollendung meines 27. LJ Halbweisenrente und Kindergeld erhalten und die Ämter wollten teilweise Bescheinigungen von vor 3 -5 Jahren haben. Die brauchen definitiv Arbeitsbeschaffungsmassnahmen....

Übrigens, falls sie dir was zahlen, spar es lieber.....nicht, das es ihnen auffällt, daß sie doch einen Fehler begangen haben und das Geld zurückfordern. (dagegen kann man aber Einspruch einlegen ;-))

Shakespeareslady
31.01.2006, 22:28
nur klappts leider nicht immer mit dem einspruch! :-???

Sebastian1
31.01.2006, 22:44
Ja, das ist leider richtig. Ich war ein "wenig" in Unkenntnis über die Bemessensgrenzen und hab seit Studienbeginn halt nebenher gejhobbt. Nach fast 3 Jahren Studium kam dann eine Anfrage der Familienkasse - lange Geschichte, an deren Ende ich leider das komplette Kindergeld zurückzuzahlen hatte. Das war wirklich ausgesprochen *autsch*.

Hellequin
31.01.2006, 22:49
Das war eigentlich immer eine Sache auf die ich geachtet habe. :-) Also eine Rückforderung wird es eher nicht geben. Auf jeden Fall bin ich mal gespannt.

Shakespeareslady
31.01.2006, 22:50
habe es bei meiner schwester erlebt..nachdem sie mit dem studium fertig war...war auch nicht wenig geld :-oopss aua..

luckyscrub
31.01.2006, 22:52
Ich meinte auch eher für den Fall, dass sie Dir jetzt noch was weiter zahlen.....manchmal merken die es einfach erst 2 Jahre später, dass sie zu d.... waren, ein Geburtstdatum zu überprüfen....................;-)
Die haben sogar mal einen Bescheid für mich an meine fast 10 Jahre ältere Schwester geschickt, die schon lange kein Kindergeld mehr bekam!!!!

Hez
01.02.2006, 11:37
So ein tolles Erlebnis hatte ich mal mit dem Bafög-Amt. Ich schickte denen pünktlich neue Unterlagen zu, weil sich an der Familiensituation etwas änderte. Als ich weiterhin 4 Monate lang Bafög erhielt, ging ich davon aus, dass die Veränderung sich nicht auf die Förderung auswirkte.
Nach besagten 4 Monaten bekam ich eine Aufforderung, das zuviel gezahlte Geld der letzten Monate zu begleichen. Haha... Ich musste einen Stundungsantrag stellen, weil ich die Summe nicht aufeinmal bezahlen konnte und bekam so ein halbes Jahr nur 20€ Bafög. :-((

Hellequin
01.02.2006, 11:49
Den Spass hatte ich auch schon mit dem Bafögamt, vorallem finde ich deren Berechnung zum Teil schlecht nachvollziehbar ... ich bekomme mittlerweile fast 300€ weniger als noch im 1. Semester. Eine finanzielle Planung ist immer nur bis zum nächsten Bafögbescheid möglich. :-?