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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zivi vorm Studium



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kay-bro
19.02.2006, 15:42
Ich hab vor nach meinem Abi in diesem Jahr im WS 06/07 anfangen zu studieren. ich bin in kieferorthopädischer Behandlung, demnach "vorübergehend nicht zivildienstfähig" und könnte dann im WS direkt anfangen zu studieren. Ich bin in Kieferorthopädischer Behandlung und bin für 12 Monate zurückgestellt; danach wird man nochmals gemustert; da ich da dann immer noch ne spange haben werde, werd ich dann wieder wohl zurückgestellt. Ich hab mehrfach gehört, dass ich denen einfach sagen kann, dass ich keinen Zivi mehr machen möchte und dann nicht ausm Studium rausgeholt werde. Stimmt das oder hat jemand von euch damit erfahrung schon gemacht?
in Meinem schreiben vom BAz steht auch folgendes:

"Sie sind gehalten, dafür alles in ihren Kräften stehende zu tun, ihre Zivildienstfähigkeit bzw. Gesundheit wiederherzustellen (wird aber im zeitraum von nem jahr nich möglich sein). Bei Nichtbeachtung kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass sie ihre GEsundheitsstörung bewusst in Kauf nehmen, so dass dementsprechend über ihre Zivildienstfähigkeit entschieden werden muss"

Es hilft mir nämlich nicht viel, wenn ich am Ende des ersten Semesters nächstes Jahr Zivi machen muss (dann kann ich den auch direkt machen). Daher ist meine Frage, ob ich denen sagen kann, dass ich überhaupt keinen Zivi machen möchte? Ich will die beim BAZ nicht drauf ansprechen, weil nicht rüberkommen soll, dass ich mich einfach nur drücken will"

MediFreaK
19.02.2006, 15:52
also fang auf jedenfall erstmal an mit studieren!! ich glaube nach 2 semestern können die dich nicht mehr ziehen...weiß das aber nicht genau. und wenn du wirklich nochmal gemustert wirst, dann erzähle denen was von ständigen rückenschmerzen usw...bei den meisten jungs, die ich kenne, hat das geholfen...ich gehöre wohl noch zu der aussterbenden sorte, die gerne zivi waren :-)) ...nee, aber eigentlich sollte das heute kein prob mehr sein, sich ausmustern zu lassen, vor allem, wenn du denen dann erzählst, dass du schon studierst... :-meinung

kay-bro
19.02.2006, 15:57
Mir gehts aber vielmehr um dieses Zitat:

Bei Nichtbeachtung kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass sie ihre GEsundheitsstörung bewusst in Kauf nehmen, so dass dementsprechend über ihre Zivildienstfähigkeit entschieden werden muss"

Kann ich denen dann sagen, ich will nicht zivi machen? Und das zweite Semester werde ich - wie bereits gesagt - zum Zeitpunkt der Nachmusterung nicht vollendet haben.

Hellequin
19.02.2006, 16:13
Kann ich denen dann sagen, ich will nicht zivi machen?
Nö, da Zivi ja ein Pflichtdienst ist, und das dürfte denen ziemlich egal sein ob du willst oder nicht. Auf diese Art und Weise kommst du sicher nicht um den Zivildienst herum.

DerDilettant
19.02.2006, 16:34
Ich glaub, die KÖNNTEN dich auch später noch rausholen, oder zumindest verlangen dass du nach Beendigung des Studiums wieder vortanzt, mis max. 30 oder 32 Jahre glaub ich. Das einfachste is also du besorgst dir noch paar atteste (heuschnupfen, vielleicht? irgendwann mal was gebrochen?) und stellst dich beim sehtest bisschen dumm. dann wirst du schon ausgemustert. die können eh nicht so viele leute gebrauchen.
dass du nicht willst würde ich auf keinen fall "offiziell" als argument anführen.
:-meinung

Liebe Grüße vom Zivi ;-)

Dr. Pschy
19.02.2006, 16:42
Hast du die Anerkennung als Zivildienstleistender vom Bundesamt fuer Zivildienst schon bekommen? Die Musterung und die Anerkennung als Zivi sind naemlich 2 unterschiedliche Paar Schuhe.

Falls du die Anerkennung schon hast, hast du ein ein klasse Eigentor geschossen, weil dann sowohl die Musterungsbehoerde der Bundeswehr als auch das BAZ davon ausgehen, dass du eigentlich wehrdienstfaehig bist, und noch viel wichtiger, Zivi machen willst.
In aller Regel reicht man naemlich den Anerkennungsantrag erst bei der Musterung ein, nachdem feststeht, dass man wehrdienstfaehig ist. (Das ist uebrigens auch eine gute Gelegenheit das beim Musterungsarzt vorzubringen, weil der dann gleich viel weniger Bock hat, dich wehrdiensttauglich zu mustern)

Als Tipp, um bei der Sache wieder rauszukommen schliesse ich mich meinen Vorrednern an und schlage vor, dass du vor der Musterung moeglichst viele Krankheiten "sammelst". Damit sollte es letztendlich kein Problem sein, wehrdienstuntauglich gemustert zu werden.

Hades
19.02.2006, 16:52
Ein bekannter von mir wurd aus dem 3. Semester heraus noch gezogen, studierte glaub ich bwl. Also ja die können einen ziehen.
Aber wie schon erwähnt die wollen auch nicht mehr jeden haben, ich hab mal was von Zahlen von ca 50% gehört die jedes Jahr garnicht erst gezogen werden. Wobei dass wohl immer die nicht-Abiturienten sind (was ich nie ganz verstanden habe)

Lava
19.02.2006, 17:08
Damit sollte es letztendlich kein Problem sein, wehrdienstuntauglich gemustert zu werden.

Oh Gott! Gibt es denn keine gesunden jungen Männer mehr in diesem Land, die uns im Notfall verteidigen können? :-oopss

Shakespeareslady
19.02.2006, 17:17
:-wow jaaaaa, ich will auch noch genug helden bewundern können!!! :-blush

kay-bro
19.02.2006, 18:09
erstma "danke" für eure Beiträge (wobei mich die der beiden Damen am Ende nicht wirklich helfen ;-)).

Aber ich schon auf folgendes Zitat ausm SChreiben vom BAZ hingewiesen:

""Sie sind gehalten, dafür alles in ihren Kräften stehende zu tun, ihre Zivildienstfähigkeit bzw. Gesundheit wiederherzustellen (wird aber im zeitraum von nem jahr nich möglich sein). Bei Nichtbeachtung kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass sie ihre GEsundheitsstörung bewusst in Kauf nehmen, so dass dementsprechend über ihre Zivildienstfähigkeit entschieden werden muss"

Das heißt doch, dass ich schon jetzt irgendwie da rauskommen kann, oder nicht?!

MediFreaK
19.02.2006, 18:19
naja du bräuchtest jetzt vielleicht nen antest von nem arzt oder so...bei uns sind sau viele jungs, die durch irgendwelche kleinere tricks drumherum gekommen sind...

Dr. Pschy
19.02.2006, 18:21
Oh Gott! Gibt es denn keine gesunden jungen Männer mehr in diesem Land, die uns im Notfall verteidigen können? :-oopss

Und was ist mit den gestandenen Frauen, die seit ein paar Jahren auch an die Waffen duerfen? :-))

kay-bro:

Vielleicht wuerds mir beim denken helfen, wenn du mal klipp und klar schreibst ob du schon gemusterst wurdest (und wenn ja mit welchem Ergebnis) und ob dein Zivi-Antrag schon bewilligt wurde.

HalloBallo
19.02.2006, 18:22
erstma "danke" für eure Beiträge (wobei mich die der beiden Damen am Ende nicht wirklich helfen ;-)).

Aber ich schon auf folgendes Zitat ausm SChreiben vom BAZ hingewiesen:

""Sie sind gehalten, dafür alles in ihren Kräften stehende zu tun, ihre Zivildienstfähigkeit bzw. Gesundheit wiederherzustellen (wird aber im zeitraum von nem jahr nich möglich sein). Bei Nichtbeachtung kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass sie ihre GEsundheitsstörung bewusst in Kauf nehmen, so dass dementsprechend über ihre Zivildienstfähigkeit entschieden werden muss"

Das heißt doch, dass ich schon jetzt irgendwie da rauskommen kann, oder nicht?!

So wie ich diesen Satz verstehe, heißt dass das sie dich nach Altenlage tauglich mustern können, wenn zu erkennen ist, dass du ABSICHTLICH deine "Gesundheitsstörung" verschäfrtst bzw. nichts dafür tust, dass sie sich bessert.
Ich kann dir folgendes Forum empfehlen für solche Fragen. Dort sind einige Leute recht kompeten, teilweise aber auch etwas unfreundlich. (nicht erschrecken lassen :-top , die haben jedenfalls Ahnung)

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=51

Grüße :-top

Hellequin
19.02.2006, 18:22
Bei Nichtbeachtung kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass sie ihre GEsundheitsstörung bewusst in Kauf nehmen, so dass dementsprechend über ihre Zivildienstfähigkeit entschieden werden muss"

Na ich lese das jetzt eher als Drohung, dich auf jeden Fall zu ziehen, falls sie zu dem Schluss kommen, das du versuchst dich da rauszumogeln.

DerDilettant
19.02.2006, 18:23
naja, du lässt dich ja behandeln, insofern verhinderst du ja nicht vorsätzlich deine genesung. und selbst wenn du dann aufgrund dieses Leitsatzes ausgemustert wirst, musst du trotzdem zur erneuten Musterung.
wie gesagt, mit bisschen dummstellen sind bei mir die fittesten leute ausgemustert worden..

DerDilettant
19.02.2006, 18:25
Na ich lese das jetzt eher als Drohung, dich auf jeden Fall zu ziehen, falls sie zu dem Schluss kommen, das du versuchst dich da rauszumogeln.

so kann ich das eigentlich nicht lesen, obwohl es viel besser zu dem ganzen apparat passen würde..

DeKl
19.02.2006, 21:56
bundeswehr? sind das nicht die leute, die im falle eines angriffs an der bundesgrenze zu stehen und zu warten haben bis armee kommt?

alles was die schreiben ist wie etwas, daß nie so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. warum du wegen einer zahnspange schon zurückgestellt wirst, weiß ich nicht, aber es zeigt doch, daß die dich als einzelperson gar nicht sooo unbedingt brauchen, oder? mach dein studium, teil denen das mit und wenn die dann noch was von dir wollen, kannst du immernoch anfangen bei deiner untersuchung dir irgendwas einfallen zu lassen. zumindest hast du dann schonmal deinen platz und selbst wenn du da nochmal hin musst, soooo lange ist es nicht, jung bist du auch noch und so ein jahr zivildienst bringt einem ein gutes stück neue ansichten und erfahrungen und der platz ist dir dabei ja weiterhin sicher.

Xylamon
19.02.2006, 22:05
Also ich würde diese maschinell (daher ohne Unterschrift gültige *G*) Warnung für das halten, was sie ist: Ein paar Buchstaben auf weißem Papier. Mach dir dadrum keine Sorgen, solange dein Arzt dir attestiert, dass du weiter in Behandlung bist (und du dich der Therapie nicht in irgendeiner Form widersetzt), wird dir nix passieren.
Soweit ich weiß kannst du ab oder nach Vollendung des 23. Lebensjahrs bzw nach Vollendung des 3. Semester nicht mehr gezogen werden. Die Grenze mit 32 ist glaub ich seit ein paar Jahren veraltet. Allerdings bin ich nicht über etwaige Ausnahmeregelungen informiert, ich meine nämlich, es gibt da den ein oder anderen Gummiparagraphen der dem KWEA erlaubt dich auch noch später zu ziehen...

Salmonella
19.02.2006, 23:54
Also ich würde diese maschinell (daher ohne Unterschrift gültige *G*) Warnung für das halten, was sie ist: Ein paar Buchstaben auf weißem Papier. Mach dir dadrum keine Sorgen, solange dein Arzt dir attestiert, dass du weiter in Behandlung bist (und du dich der Therapie nicht in irgendeiner Form widersetzt), wird dir nix passieren.
Soweit ich weiß kannst du ab oder nach Vollendung des 23. Lebensjahrs bzw nach Vollendung des 3. Semester nicht mehr gezogen werden. Die Grenze mit 32 ist glaub ich seit ein paar Jahren veraltet. Allerdings bin ich nicht über etwaige Ausnahmeregelungen informiert, ich meine nämlich, es gibt da den ein oder anderen Gummiparagraphen der dem KWEA erlaubt dich auch noch später zu ziehen...

soweit ich weiß, kann man unter dem studium eingezogen werden, solange man sein grundstudium noch nicht beendet hat (bei den medizinern gilt in diesem fall die vorklinik als grundstudium).
kann natürlich auch sein, dass sich das inzwischen wieder geändert hat...

DeKl
20.02.2006, 07:08
was man darf und was man macht sind zwei paar schuhe