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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In welchen Bundesländern verfällt das Pflegepraktikum nicht ?



Lasix82
21.02.2006, 20:06
Abend!
Da ich mit meinen Wartesemestern im Winter ja wahrscheinlich 100%ig einen Platz bekommen werde, möchte ich mir jetzt schon mal Gedanken über meinen zukünftigen Studienort machen. In Berlin kann ich ja leider nicht anfangen, da man im letzten Winter das Sozialkriterium 3 benötigt hat.
Nun zu meiner Frage: Ich habe schon 2002 mein Krankenpflegepraktikum absolviert und danach den theoretischen Teil der RA-Ausbildung gemacht.
Mit diesen Unterlagen bin ich zum LPA in Berlin gegangen, welche mir dann auch sofort angerechnet wurden. Nun habe ich aber gehört, dass in manchen Bundesländern das Praktikum verfällt! Kann mir da jemand weiterhelfen?
Wird die theoretische RA-Ausbildung trotzdem angerechnet oder war alles umsonst?
Danke für eure Hilfe, Lasix :-((

Hawkeye
21.02.2006, 20:37
wahrscheinlich 100%ig

:D sehr schön!

kahryn
21.02.2006, 22:29
aaaalso: soweit ich weiß, rechnen tübingen und würzburg das praktikum an, egal, wann du es gemacht hast. leipzig NICHT. sry, das sind die einzigen unis, die ich mal angeschrieben hatte, beim rest weiß ich auch nix.

bei fertigen ausbildungen läuft das dann glaub ich sowieso anders ab und wird immer anerkannt, sofern aus der ausbildung überhaupt was als pflegepraktikum angerechnet wird.

LaraNotsil
21.02.2006, 22:40
Ich hatte mein KPP auch schon drei Jahre, als ich zum Physikum angetreten bin. Beim LPA Magdeburg/Halle scheint das also kein Prob zu sein. Und ne Kommilitonin hatte es wohl auch schon fünf Jahre, bevor sie den Wisch zur Prüfung eingereicht hat.
Um also allen Eventualitäten vorzubeugen, solltest du vllt doch mal bei sämtliche LPAs durchtelefonieren. Mag zwar ein finanzieller und auch enormer Zeitaufwand sein, aber so gehst du wenigstens sicher, dass dabei nichts schief geht.

Hawkeye
21.02.2006, 22:57
@kahryn
Die Unis haben damit überhaupt nichts zu tun! Die Praktika müssen von den zuständigen Landesprüfungsämtern anerkannt werden...

Wenn ich es endlich mal geschafft habe alle LPAs anzuschreiben, hab ich vielleicht ne Antwort... *Briefumschlägekauf*

kahryn
21.02.2006, 23:07
@kahryn
Die Unis haben damit überhaupt nichts zu tun! Die Praktika müssen von den zuständigen Landesprüfungsämtern anerkannt werden...


isch weiß ;-)
jetzt fällts mir wieder ein (is schon ne weile her, dass ich mich da mal informiert hab):
hab mit dem lpa in stuttgart gemailt. die haben mir damals diese auskunft gegeben.
in würzburg konnten sie mir sagen, ob es anerkannt wird oder nicht und in leipzig auch. weiß jetzt leider nicht mehr egnau, mit wem ich mir da geschrieben habe, hatte da auf jeden fall mit den leuten damals zu zun, die die jeweiligen scheine bewilligen oder auch nicht (was mich einige zeit und e-mails gekostet hat)... von da her kann ich das von diesen städten schon einigermaßen sicher sagen...

trina1081
22.02.2006, 01:23
Das LPA in NRW rechnet nur bis 2 Jahre an, aber die Frau vom LPA in Sachsen-Anhalt hat mir gesagt, sobald einmal ein LPA etwas anerkannt hat, muss es auch jedes andere LPA anerkennen!

Golfina
22.02.2006, 09:23
In WÜ verfällt nix, das wär' ja auch noch schöner. Ich habe mir mein Schwesternhelferinnenpraktikum anrechnen lassen können, und das fand damals noch zu Schulzeiten, glaube 11. Klasse, statt. :-dafür

Hawkeye
22.02.2006, 14:33
Das LPA in NRW rechnet nur bis 2 Jahre an, aber die Frau vom LPA in Sachsen-Anhalt hat mir gesagt, sobald einmal ein LPA etwas anerkannt hat, muss es auch jedes andere LPA anerkennen!

Wenn das stimmt, ist es egal, wie lange das Praktikum her ist, ich lass mir was anerkennen und das gilt... kann das jemand bestätigen? Dann könnte ich ja meinen RA schonmal anerkennen lassen :D

LaTraviata
22.02.2006, 14:59
Wenn dem so waere, dann muesste diese Frage doch schon seit Jahren zur aussterbenden Spezies gehoeren; jedoch ist nach wie vor die gemeingueltige Aussage, dass es Bundeslaender gibt, die wohl wirklich eine Vefallsdatum fuer Pflegepraktika haben.

Wir sollten mal die 36 Unis unter uns aufteilen; jeder schreibt einige an, um dieses Vorurteil bzw. diese vagen Aussagen endlich mal entweder widerlegen zu koennen oder eben mit stichhaltigen Argumenten positiv bestaetigen zu koennen!

Also, wer ist mit von der Partie? Ich wuerde mich auf jeden Fall um einige Hochschulen und LPA's kuemmern ;-)!

Adios,
*L.:-winky

Lasix82
22.02.2006, 22:12
@ Latraviata

Ich bin sofort dabei ! Es reicht doch aber bestimmt auch aus, wenn man nur die LPAs der Bundesländer anschreibt ?

Sebastian1
22.02.2006, 22:26
ja, LPAs reichen aus. Ich weiss es selbst nicht genau und kann nicht mal für NRW die Regelung bestätigen. Aber hier (http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_104/index.html) ist ein Link zum LPA NRW, da sollten sich auch Telefonnummern und Emailadressen rausfinden lassen, spart das Porto :-) Viel Erfolg euch.

Jauheliha
23.02.2006, 10:42
Ich hatte mein KPP auch schon drei Jahre, als ich zum Physikum angetreten bin. Beim LPA Magdeburg/Halle scheint das also kein Prob zu sein. Und ne Kommilitonin hatte es wohl auch schon fünf Jahre, bevor sie den Wisch zur Prüfung eingereicht hat.


In NRW verfällt das Praktikum zwar nach zwei Jahren.
Es verfällt allerdings nur dann, wenn man innerhalb von zwei Jahren noch nicht in Medizin immatrikuliert ist. Wielange man dann bis zum Physikum braucht, ist ganz egal.

http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/lpa/downloads/Merkblaetter_und_Antragsvordrucke/Aerztliche_Vorpruefung/Krankenpflegedienst_3Monate.pdf (http://)

Von den anderen LPA's scheint's wohl garkeine Homepage zu geben... finde immer nur Adressen :-nix


Edit:
Hier ist das Merkblatt vom LPA in BaWü:
www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109789/rps-ref26-arzt-merk-krkpfl.pdf (http://)

Anscheinend läuft da auch nix ab, konnte jedenfalls nix Gegenteiliges finden!

SuperSonic
25.02.2006, 22:11
Hallo,
im Merkblatt des LPO Bayern (http://regierung.oberbayern.bayern.de/Bereich5/5wirfuersie/5genehmig/53.1_gendoku/55.2-2412-171-0000-I.pdf) wird nicht erwähnt, dass das KPP nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Ich frage mich auch, auf welcher gesetzlichen Grundlage so etwas gelten soll. In der AAppO (http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_603274/SharedDocs/Gesetzestexte/Gesundheitsberufe/3-Approbationsordnung-fuer-aerz-,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/3-Approbationsordnung-fuer-aerz-.pdf) (§§ 6 und 12) ist so eine Einschränkung ja nicht festgelegt... Man sollte mal das LPO NRW damit konfrontieren!

Gruß,
SuperSonic