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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doku WDR - Anfänger in Weiss / Die Schule der Ärzte (Arte)



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ersti
14.11.2007, 03:44
Erinnert sich jemand an die Folge?

http://www.wdr.de/tv/dokuportal/sendung/serien/beitrag/anfaengerinweiss/anfaengerinweiss_folge4.jhtml;jsessionid=GMPOMJY2H B12CCQKYRSUTIQ

Der Notarzt drohte mit Zwangseinweisung. Die Patientin schien nach aussen hin aber in ihrer Urteilsfähigkeit nicht eingeschränkt zu sein. War das nur ne Fake-Taktik oder hätte er wirklich die Möglichkeit gehabt sich so ruck zuck über das Selbstbestimmungsrecht hinwegzusetzen?

Derma
14.11.2007, 05:22
Ich erinnere mich daran. Das ist mir auch sehr unangenehm aufgefallen, und ich denke, das hätte er nicht machen können. Zwangsbehandlungen sind nur mit richterlichem Beschluss erlaubt.

ersti
14.11.2007, 07:47
Verweigert der einsichtsfähige Patient/die einsichtsfähige Patientin seine/ihre Einwilligung in
einen medizinisch indizierten ärztlichen Eingriff, so hat dieser grundsätzlich zu unterbleiben,
selbst wenn sich die Krankheit dadurch erheblich verschlimmert, ein irreparabler Schaden
oder sogar der Tod eintritt. Dieser allgemeine Grundsatz ärztlichen Handelns gilt auch im
Maßregelvollzug und ist in § 17 Abs. 2 Satz 1 MRVG NW festgelegt.

Also darf man den Patienten nicht behandeln, selbst wenn der Tod eintreten kann?

2:
Der Landesgesetzgeber hat in § 17 Absatz 3 MRVG festgelegt, dass eine Behandlung
gegen den Willen des Patienten nur bei Lebensgefahr, schwerwiegender Gefahr für die
Gesundheit des Patienten oder Gefahr für die Gesundheit anderer Personen vorgenommen
werden darf.

...aber bei Lebensgefahr darf man gegen den Willen des Patienten therapieren?

Heisst das nicht im Klartext: "Wenn der Patient die Behandlung verweigert darf er nicht behandelt werden, auch wenn durch die Erkrankung der Tod eintritt. Nur wenn der Tod eintritt (Lebensgefahr) darf man Behandeln." ?

Wie kann man sich das praktisch vorstellen, wenn der Patient jegliche Therapie verweigert? Man wartet einfach so lange, bis sich der Zustand so verschlechtert dass Lebensgefahr besteht und therapiert ihn dann wieder stabil. Wenn er stabil ist darf man nicht mehr behandeln und dann wartet man wieder ab bis der Patient wieder in Lebensgefahr schwebt....usw??

Bei recherchen finde ich absolut nichts brauchbares zu diesem Thema. Entweder es wird die Selbstbestimmung, Recht auf Unversehrtheit, Würde des Menschen etc. hoch angepriesen und eine Zeile weiter unten "es sei denn es tritt der Tod ein" steht.
Und Beispiele zur Zwangsbehandlung beziehen sich dann nur auf psychische Erkrankungen, wenn der Patient sich in einem Extremfall (psych. Asnahmezustand) befindet.

Was macht man aber rechtlich gesehen mit Patienten, die z.B. an die Dialyse müssen und dies (aus irgendwelchen persönlichen Gründen) verweigern, selbst wenn dadurch nach ein paar Tagen Lebensgefahr besteht?

(Quelle: www.lvr.de/gesundheit/leistungen/koordinationsstelle+sucht/rechtsgrundlagen_zwangsbehandlung.pdf)

Tombow
14.11.2007, 08:00
Wäre nett, wenn du die entsprechenden allgemeinen Gesetze zitierst. Das MRVG gilt nur in den entsprechenden Anstalten. Außerdem sind in dem von dir aufgeführten Link sehr gut auch Beispiele für die Begriffe aufgeführt, über dessen Verständnis du dir gerade den Kopf zerbrichst.

McBeal
14.11.2007, 13:37
@ ersti: Das was ich gelernt habe sehr laienhaft ausgedrückt: wenn ein Patient bei Bewusstsein und zurechnungsfähig ist, darfst Du nicht gegen seinen Willen handeln, ihn also nicht versuchen zu "retten", wenn er z.B. Tabletten genommen hat, um sich zu suizidieren.
Sobald er das Bewusstsein verliert kannst(musst??) Du aber annehmen, dass er ja vielleicht seine Meinung ändern und doch gerettet werden will - folglich darfst Du dann eingreifen und kannst belangt werden, wenn Du es nicht tust (wegen unterlassener Hilfeleistung). Andererseits kann der Patient, dem Du evtl. bei Suizidversuch das Leben gerettet hat, Dich theoretisch verklagen, weil Du gegen seinen Willen gehandelt hast - also keine eindeutige Situation (zumindest wurde das so ähnlich bei uns in Ethik(??) und Notfallmedizin erklärt).

LG,
Ally

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14.11.2007, 15:16
Soweit meine Mitschrift aus dieser Woche (Notfall & Psych.):

Einsichtsfähige Patient & Kein Notfall ("Der Dialyse-Verweigerer"):
Keine Therapie, wenn so gewünscht. Schriftliche Absicherung.
Nichtansprechbarer Patient (Synkope, Polytrauma u.Ä.):
Therapie. Einverständnis ist intial angesichts der Situation anzunehmen.
Später: Reevaluation (Angehörige/Pat.)

Ausnahme: Patientenverfügung (Problem: Aktualität selbiger - aber dennoch meist anerkannt)


"Zwangseinweisung" läuft unter PsychKG (Auszug):
Notwendige Vorrausetzungen sind, 1) der Patient muss psychisch krank sein. Psychisch krank im Sinne des Unterbringungsgesetzes sind Personen, bei denen eine geistige oder seelische Krankheit, Behinderung oder Störung von erheblichem Ausmaß einschließlich einer physischen oder psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten vorliegt. 2.) Der Patient muss unterbringungsbedürftig sein. Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter Anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. ...

Klingt für mich so, als hätte der Notarzt ein bißchen "gepokert" :-)

Medicus_bonus
09.02.2008, 18:05
Die Dokumentation läuft wieder und zwar auf SWR. Jeden Donnerstag ab 22:30 :)
Am 14.02. kommt die dritte Folge ... ich finde die Serie total dufte :-D

tarsus
21.02.2008, 22:04
Gleich kommt Folge 3! Viel Spass!

kra-
09.03.2008, 17:14
Kann man sich die Folgen auch irgendwo online anschauen?

Safa
09.03.2008, 22:56
In diesem Krankenhaus mache ich zur Zeit mein Zivildienst...

Hardyle
20.03.2008, 11:35
Läuft das denn aktuell noch?

Clemens1
20.03.2008, 20:32
Ja,heute kommt die 8.Folge (SWR,22:30)

Hardyle
20.03.2008, 21:25
Ja, habe es vorhin zufällig auch in der TV-Zeitung entdeckt. Werde mir das nachher gleich reinziehen. Wie viele Folgen kommen denn da insgesamt?

Pampelmuse
21.03.2008, 18:07
In diesem Krankenhaus mache ich zur Zeit mein Zivildienst...


Und schon jemanden wiedererkannt? :-))

Hab´s gestern auch mal gesehen.

Pampelmuse
18.04.2008, 18:46
Meine Güte, der Schluss gestern... :-kotz

ersti
18.04.2008, 22:26
Meine Güte, der Schluss gestern... :-kotz
Um was gings denn?

Hardyle
18.04.2008, 23:55
@Ersti: Die Hochzeit der Bich Nygun (oder wie sie heißt)!

@Pampelmuse: Das war ja aber schon uralt - die Folge kannte ich ausnahmsweise schon.

Sagt mal, was wurde denn aus dieser Assistenzärztin in der Chirurgie, die alleinerziehende Mutter, hieß glaube ich Susanne??? Konnte das leider nicht ganz mitverfolgen.

Viruz
19.04.2008, 12:05
Hö? Läuft das auch auf Arte? Ich dachte nur auf SWR

Hardyle
19.04.2008, 12:19
@Viruz: "Die Schule der Ärzte" (eine franz. Doku) kam mal auf Arte, Anfänger in Weiss kommt auf SWR bzw. WDR!

Neurofreak
19.04.2008, 16:51
@Hardy: Susanne Rasusch hieß die. Das letzte was man von der gehört hat, ist, dass sie nach vielem Hoffen und Bangen ihre Stelle hat behalten dürfen und sogar einen Vertrag für die ganze FA-Ausbildung bekommen hat.

Trotzdem - bei dem Arsch von Chef würd ich mich an ihrer Stelle nach ner neuen Stelle umgucken. Ba, war dat ein fieser Möp.