Juckreiz
22.02.2006, 20:28
moin,
hätte mal eine frage die zur weiteren organisation meines studiums möglichst bald geklärt werden muss: ;-)
ausgangssituation:
komme ursprünglich aus bayern, wo ich bis zum abitur gelebt habe. nach aufnahme des studiums wurde ich direkt von der studienstadt, wo ich ein zimmer im wohnheim bezogen habe, angeschrieben und hatte eine frist von paar monaten, meinen hauptwohnsitz dort anzumelden, sonst gabs geldbuße
-> hab meinen hauptwohnsitz in die studienstadt (anderes bundesland) verlegt
dann hab ich beim dortigen studentenwerk bafög beantragt und auch zugesprochen bekommen..
jez mein problem:
ich will mich unbedingt aus besonderen gründen wieder in die heimatstadt zurückmelden (anschrift der eltern), mir ist jedoch nun nicht klar, ob ich dann weiter anspruch auf das bafög des anderen bundeslandes habe oder ob zb der förderungsbetrag für mietkosten, den ja ausserhalb wohnende studenten bekommen, wegfällt. oder ist dies unabhängig von haupt-/nebenwohnsitz nach dem motto, wer eigene wohnung hat bekommt auch dafür den höheren grundbedarf zugesprochen?
ps: anrufen beim studentenwerk wollt ich schon, aber dann hab ich mir gedacht bevor die wind von meinen plänen bekommen, erstmal richtig informieren :-lesen
bitte um eure hilfe!
mfg
hätte mal eine frage die zur weiteren organisation meines studiums möglichst bald geklärt werden muss: ;-)
ausgangssituation:
komme ursprünglich aus bayern, wo ich bis zum abitur gelebt habe. nach aufnahme des studiums wurde ich direkt von der studienstadt, wo ich ein zimmer im wohnheim bezogen habe, angeschrieben und hatte eine frist von paar monaten, meinen hauptwohnsitz dort anzumelden, sonst gabs geldbuße
-> hab meinen hauptwohnsitz in die studienstadt (anderes bundesland) verlegt
dann hab ich beim dortigen studentenwerk bafög beantragt und auch zugesprochen bekommen..
jez mein problem:
ich will mich unbedingt aus besonderen gründen wieder in die heimatstadt zurückmelden (anschrift der eltern), mir ist jedoch nun nicht klar, ob ich dann weiter anspruch auf das bafög des anderen bundeslandes habe oder ob zb der förderungsbetrag für mietkosten, den ja ausserhalb wohnende studenten bekommen, wegfällt. oder ist dies unabhängig von haupt-/nebenwohnsitz nach dem motto, wer eigene wohnung hat bekommt auch dafür den höheren grundbedarf zugesprochen?
ps: anrufen beim studentenwerk wollt ich schon, aber dann hab ich mir gedacht bevor die wind von meinen plänen bekommen, erstmal richtig informieren :-lesen
bitte um eure hilfe!
mfg