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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hammerexamen das mündliche



muschelschubbser
24.02.2006, 21:20
moin!

falls ich mich nicht irre gibt es ja zu dem schriflichen Hammerexamen auch noch die mündlich Prüfung :-))
nun meine Frage.... wann finden die mündlichen Prüfungen statt, vor oder nach dem schriftlichen? oder ist das von LPA zu LPA unterschiedlich?

thnx
muschelschubbser :-music

saltwater
24.02.2006, 23:32
Hi,

Die Mündliche ist nach dem Schriftlichen. 2 Tage lang...einmal so und einmal praktisch... :-top

trina1081
25.02.2006, 08:48
und welche Fächer werden geprüft? Die drei aus dem PJ und ja noch ein weiteres, oder? Kann mich da jedes Fach aus der Klinik treffen? Auch so unsinnige Sachen wie Biometrie oder Ethik?

Alzheimer
25.02.2006, 11:44
Das ist von LPA zu LPA unterschiedlich. In Hannover hast Du die mündliche Prüfung entweder vor oder nach der Schriftlichen ( von 1.4. 07- 1.6. 07 laufen die Mündl. ).

muschelschubbser
25.02.2006, 12:40
so nach einem bißchen stöberei in der neuen AO :-lesen habe ich das hier gefunden....



§16 neue AO:

Prüfungstermine:

Die mündlich-praktischen Prüfungen
...für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
jeweils in den Monaten April bis Juni und Oktober bis
Dezember statt.

und zu der Frage was genau in der mündlichen drankommt.....


§ 30 neue AO
Mündlich-praktischer Teil der Prüfung

(1) Die mündlich-praktische Prüfung findet an zwei
Tagen statt. Sie dauert an beiden Tagen bei maximal vier
Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten
je Prüfling. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische
Prüfung mit Patientenvorstellung.

(2) Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht
sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen
aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet,
auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3
Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.

(3) Die Prüfungskommission hat dem Prüfling vor dem
Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten zur Anamneseerhebung
und Untersuchung zuzuweisen. Der Prüfling
hat hierüber einen Bericht zu fertigen, der Anamnese,
Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise
des Falles enthält. Der Bericht ist unverzüglich nach
Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission
gegenzuzeichnen und beim Prüfungstermin vorzulegen.
Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung
einzubeziehen

Bambi
18.05.2006, 11:44
Ich frag mich nur, wer dann das vierte zugeloste Fach prüft? Angenommen, ich bekomme ein Fach zugelost, das in meinem Lehrkrankenhaus gar nicht in der Ausbildung angeboten wird, z.B. Derma oder Psychiatrie.

Wer prüft denn dann?

Kackbratze
18.05.2006, 16:14
Die Uni von der Du kommst.
Die Göttinger wollen sowieso, dass alle Prüfungen bei denen stattfinden, egal wo man PJ gemacht hat.

Aber da ist das letzte Wort noch nciht gesprochen...