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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rezept für sich selbst ausstellen



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entepaula
01.03.2006, 19:14
Seit 1.1.2006 ist es ja nicht mehr möglich, gegen Vorlage des Arztausweis und des Personalausweis rezeptpflichtige Medikamente zu bekommen, sondern es bedarf der Vorlage eines gültigen Privatrezept.
Wie man sowas ausfüllt ist mir schon klar, aber kann ich da allen ernstes mit nem Wisch kommen, wo ich sowohl der verordnende Arzt, als auch der Patient bin??? Das ist doch lächerlich, oder heißt das, dass ich mir Rezepte von Kollegen holen muss oder ein Rezeptblock aus der Klinik? Kapier nicht wie das gehen soll....
Vielleicht weiß ja jemand mehr! Danke und viele Grüße
entepaula

Feuerblick
01.03.2006, 19:16
Ich bin mir nicht sicher, ob das schon alle Apotheken wissen bzw. ob es für alle Bundesländer gilt, denn ich bekomme in "meiner" Apotheke weiterhin ganz normal alles mit Ausweis. Daher hab ich mir ehrlich gesagt noch keine Gedanken gemacht...

hiddl
01.03.2006, 20:39
Ich bin mir nicht sicher, ob das schon alle Apotheken wissen bzw. ob es für alle Bundesländer gilt, denn ich bekomme in "meiner" Apotheke weiterhin ganz normal alles mit Ausweis. Daher hab ich mir ehrlich gesagt noch keine Gedanken gemacht...

So ist es bei mir auch :-oopss. Aber ich denke, daß es kein Problem sein sollte, sich selbst ein Privatrezept zu schreiben. Es kann ja nicht sein, daß ich jedem Hinz und Kunz eins schreiben darf nur mir selbst nicht :-???. Nene, das wird schon gehen.

Hellequin
01.03.2006, 21:42
Dazu gabs auch einen Artikel (http://www.thieme.de/viamedici/aktuelles/politik/arztausweis.html) in der Via medici online. :-)

VERITAS
02.03.2006, 09:02
Irgendie wäre es doch für einen "Junkie" empfehlenswert Medizin oder Pharmazie zu studieren, wenn man da so einfach an alles ran kommt :-))

P.s.
War nur so ein Gedanke... :-nix

Sebastian1
02.03.2006, 09:07
In diesem Thread (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=26511&highlight=privatrezept) hat ein User netterweise seine Privatrezept-Vorlage zum selbstausdrucken veröffentlicht.

HAS
02.03.2006, 13:00
Bei uns haben wir einige Junkies im Semester. Die wohlen auch zufällig alle in die Anästhesie.

VERITAS
02.03.2006, 13:14
Bei uns haben wir einige Junkies im Semester. Die wohlen auch zufällig alle in die Anästhesie.

He he, zu geil, ich pack mich wech :-)) :-dafür

GOMER
02.03.2006, 17:32
Nochmal zu dem verlinkten Thread, gibt's Rezept-Blöcke nicht mehr als Werbegeschenke, oder wieso steht da was von "kaufen"?

turinep
02.03.2006, 22:03
Seit 1.1.2006 ist es ja nicht mehr möglich, gegen Vorlage des Arztausweis und des Personalausweis rezeptpflichtige Medikamente zu bekommen, sondern es bedarf der Vorlage eines gültigen Privatrezept.
Wie man sowas ausfüllt ist mir schon klar, aber kann ich da allen ernstes mit nem Wisch kommen, wo ich sowohl der verordnende Arzt, als auch der Patient bin??? Das ist doch lächerlich, oder heißt das, dass ich mir Rezepte von Kollegen holen muss oder ein Rezeptblock aus der Klinik? Kapier nicht wie das gehen soll....
Vielleicht weiß ja jemand mehr! Danke und viele Grüße
entepaula

ich schreib das Kürzel "ad us. prop." drunter, wie es mir von einem lateinkundigem empfohlen wurde - bedeutet wohl sowas wie "für den Eigenbedarf"...

Tombow
03.03.2006, 10:03
ich schreib das Kürzel "ad us. prop." drunter, wie es mir von einem lateinkundigem empfohlen wurde - bedeutet wohl sowas wie "für den Eigenbedarf"...

In einigen Ländern, wo diese Praktik (Rezept für sich selbst) normal ist, ist es möglich, den Namen des Patienten durch "ad uso proprio" zu ersetzen oder auszulassen, falls das Rezept dann am Ende das "S. ad uso proprio" oder "D. S. ad uso proprio" versehen ist, die eigenen Personalien stehen ja sowieso im Rezeptkopf. Teilweise ist es sogar vorgeschrieben, daß Eigenrezepte so gekennzeichnet sind.

Cooper
03.03.2006, 12:46
Eventuell ein bisschen offtopic, aber von wem krieg ich denn eigentlich nen Arztausweis, wenn ich dann mal fertig bin?

Evil
03.03.2006, 15:03
Von der Landesärztekammer auf Antrag.

Bille11
03.03.2006, 15:18
und ich habe gestern meinen papa gefragt, der das als apotheker ja wissen muss, was er akzeptieren darf (& das in den pharmazeutischen rundschriften (~ wie ärzteblatt) grad riesenthema war)..

rezept mit eigenem namen als ausstellender arzt und eigenem namen als patient.
wobei ihm glatt der arztausweis reichen würd..
wichtiger fast: das geburtsdatum des patienten.. :-) und bei medikamenten solle doch BITTE die einheit (kps, tbl, lsg, srp, u.ä.) dazu..

eatpigsbarf
03.03.2006, 17:44
Ich glaub, meiner (auch Apotheker) macht das genauso. Ich muss ihn mal fragen, ob er schonmal anormale Rezepte (wie z.B. Bierdeckel) angenommen hat... Ich glaub aber, in dem Fall wollen viele Pharmazeuten lieber dann doch nur den Arztausweis sehen. Aber, definitiv mal eine interessante Frage fuer heute abend.

ehemalige Userin 24092013
03.03.2006, 20:13
Also mich hat man schon einige Male nach nem Arztausweis gefragt, was irgendwie dann bedeutet, dass es den Pharmazeuten dann wirklich reicht.


( Nicht, dass ich jetzt so merkwürde Dinge in der Apotheke kaufen wollte, die ständig Rezeptpflichtig sind - aber es scheint Leute zu geben, die da ehr übervorsichtig sind oder so :-nix, ausserdem habe ich auch keinen Ausweis;-) )


Mich würde mal interessieren, wie das bei dem ganzen BTM - Zeugs so ist?
Gleiches Prinzip? " Ich hätte gern ne grosspackung Morphin.." und dann den Ausweis zücken?

Sebastian1
03.03.2006, 20:19
Nein, bei den BTMs brauchst du dann schon ein entsprechendes Btm-Rezept. Ob du das auf dich selbst ausstellen darfst weiss ich allerdings nicht, aber ich vermute mal schon, wär ja sonst auch unlogisch.

ehemalige Userin 24092013
03.03.2006, 20:21
Also dann wüsste ich, wie ich mein Arztgehalt aufbessern könnte auf dem Schwarzmarkt...;-)

hottentotte
03.03.2006, 21:52
Btm muss der Apotheker auch rausrücken, auch wenn das Rezept auf Klopapier geschrieben ist. Bei Btm muss man dann allerdings ein extra Btm-rezept nachreichen
mfg
/ totte

DoktorW
04.03.2006, 08:00
BTM Rezepte gibts bei der Bundesopiumstelle. Aber da muss dann auch ganz genau Buch geführt werden. Schummeln ist da nicht und meine Approbation geb ich dafür auch nicht her! :-))