Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HILFE, Biochemie Klausur 2 mal nicht geschaft und nun??????
BAKOL786
02.03.2006, 18:49
hallo zusammen,
habe die biochemie klausur 2 mal nicht geschaft, und bin leider exmatrikuliert. worden, was soll ich machen wo kann ich micht bewerben, kann ich überhaupt mein studium weiter machen, kann ich mich über ZVS wieder bewerben für erste semester und meine biochemie schein machen, es das machbar??????????
danke im vor raus für eure hilfe
So ganz spontan würde ich sagen, keine Chance mehr, da du deinen Prüfungsanspruch in BC verloren hast !
Aber:
hat man denn bei euch nur so wenig Versuche? Ich kenne es eigentlich so, dass man 3 Versuche hat (alte AO) bzw 4 (neue AO) - mag aber Uni-abhängig sein. Erkundige dich doch da mal!
Ob du an einer anderen Uni weiterstudieren kannst, hängt von der jeweiligen Studienordnung ab. Allerdings muß man sagen, daß die Chancen eher schlecht sind, da viele Unis verlangen, das man an seiner füheren Uni noch mindestens einen Prüfungsversuch haben muß.
Im Forum wirst du viel dazu lesen... ich würde einfach mal ein paar Studiensekretariate anderer Unis anrufen und dort nachfragen.
VIEL GLÜCK!!!!
Bist du sicher das du nur 2 Versuche hast? Das ist doch arg wenig. Frag besser nochmal im Dekanat nach!
In FFM haben wir 6 Versuche pro Prüfung :-top
In FFM haben wir 6 Versuche pro Prüfung
Ich glaube genau da studiert er auch :-nix
Das hat Bakol am 23.2. geschrieben:
FRAGE an @lle!!!!!!!!!bin wegen biochemie klausur aus Uni Ffm exmtrikuliert,weil ich die prüfung 2 mal nicht bestanden.
Kommt alle nach NRW, hier hat man soviele Versuche wie man will.
"Give me your tired, your poor,
Your huddled masses yearning to breathe free,
The wretched refuse of your teeming shore;
Send these, the homeless, tempest-tost to me,
I lift my lamp beside the golden door!"
Kommt alle nach NRW, hier hat man soviele Versuche wie man will.
Nö hat man nicht!
Doch, hat man. ;-)
Edit: Aber ich kann es nicht beweisen.
Naja, so oder so, von Münster zumindest *weiß* ich es.
Was die restlichen Unis betrifft: Mir wurde in einem Kurs über medizinische Curricula in Deutschland irgendwann mal beigebracht, dass die Limitierung der Bestehensversuche Leistungsüberprüfungen ("Scheinen") zumindest in NRW dem Landesgesetz widerspricht. Könnte man also gegen klagen.
Hab ich auch irgendwo hier schonmal erwähnt...
Doch, hat man.
Nö hat man nicht ;-)
EDIT:
Sag doch das du nochwas hinzu gefügt hast, so kann man es stehen lassen :-))
Das mit Münster kann natürlich sein, im Fachbereich Pharmazie sieht es dort ähnlich aus...
Wenn das mit dem klagen stimmen würde, dann könnte man in allen Berufssparten klagen, weil eine Limitierung der Prüfungsversuche (fast)überall gang und gebe ist ...
Irgendwie entspricht dieser "Dialog" meinem aktuellen geistigen Leistungsstand.... aber das hilft hier ja auch keinem weiter.
Zu der Wiederholbarkeit von Leistungsüberprüfungen findet man übrigens in den Studienordnungen der Universitäten was...
...wo es das Hochschulgesetz NRW zu kaufen gibt, weiß ich allerdings nicht.
Jedenfalls @threadstarter: Die Hoffnung nicht aufgeben. Guck mal, ob du wechseln kannst! Müsste ja möglich sein, vor allem, weil du (abgesehen von BC) ja alle anderen Scheine der Vorklinik schonmal machen kannst, oder?
Müsste ja möglich sein, vor allem, weil du (abgesehen von BC) ja alle anderen Scheine der Vorklinik schonmal machen kannst, oder?
Die hat er glaube ich schon die anderen Scheine und wurde nun "ZWANGSEXMATRIKULIERT"... :-nix
*malgeradinderstudienordnungguck*
Hm.... ist die hässlich... einfach nur einkopiert...
Jedenfalls steht da unter Punkt 8.6 (Wiederholbarkeit von Erfolgskontrollen im vorklinischen Studienabschnitt):
"Eine nicht bestandene Erfolgskontrolle kann [...] zweimal wiederholt werden. Werden auch die Wiederholungen nicht bestanden, ist diese Unterrichtseinheit zu wiederholen.
[...]
Wer auch die zweite Nachprüfung zu einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung nicht besteht [...] kann die entsprechende Veranstaltung [...] einmal wiederholen. Ist die Teilnahme wieder erfolglos, so können sich die Studierenden einer zweimaligen Nachprüfung binnen 12 Monaten unterziehen.
Werden auch diese Prüfungen ohne Erfolg beendet, so können die Studierenden an der scheinpflichtigen Veranstaltung kein weiteres Mal teilnehmen. Über Härtefälle (Antrag der Betroffenen) entscheidet der Studienausschuss."
So, während ich das abtippte konnte ich dem auch noch folgen, aber jetzt hat sich mein letztes bisschen Konzentrationsvermögen davongemacht. So oder so klingt das nach mehr als zwei Versuchen....
Edit: http://www.uni-frankfurt.de/studium/download/sst-mediz.pdf
Edit2: Von Zwangsexmatrikulation steht da jetzt nichts, aber kann natürlich sein. Vielleicht an den AStA wenden? Juristische Beratung? Professoren?
So, während ich das abtippte konnte ich dem auch noch folgen, aber jetzt hat sich mein letztes bisschen Konzentrationsvermögen davongemacht. So oder so klingt das nach mehr als zwei Versuchen....
Jop, gut gemacht :-top
Soweit hab ich nicht gelesen...
Der Bakol verschweigt was :-))
*malgeradinderstudienordnungguck*
"Eine nicht bestandene Erfolgskontrolle kann [...] zweimal wiederholt werden. Werden auch die Wiederholungen nicht bestanden, ist diese Unterrichtseinheit zu wiederholen.
[...]
Wer auch die zweite Nachprüfung zu einer scheinpflichtigen Lehrveranstaltung nicht besteht [...] kann die entsprechende Veranstaltung [...] einmal wiederholen. Ist die Teilnahme wieder erfolglos, so können sich die Studierenden einer zweimaligen Nachprüfung binnen 12 Monaten unterziehen.
Werden auch diese Prüfungen ohne Erfolg beendet, so können die Studierenden an der scheinpflichtigen Veranstaltung kein weiteres Mal teilnehmen. Über Härtefälle (Antrag der Betroffenen) entscheidet der Studienausschuss."
Ich will das ganze mal ins Deutsche übersetzen:
In FFM gibts die erste Klausur, dann 2 Nachholklausuren und wenn mann die auch verhaut muss man den ganzen Kurs wiederholen, also hat man nochmal 3 Versuche. Insgesammt als 6 Versuche.
Der Thread starter hat wohl alle 6 Versuche verhauen, shit... :-blush
Uni wechseln ist die einzige Option... :-top
Du solltest auf jeden Fall prüfen, ob deine Uni eine Prüfungsordnung hat.
Hat sie keine, kannst du klagen und wirst gute Chancen haben.
Hier in D wurde auf Grund einer Klage, wo es um die fehlende Prüfungsordnung ging, alle Klausuren in allen Fächern der letzten 12 Monate für ungültig erklärt, d.h. alle, die den Schein bis dahin nicht hatten, haben nun wieder die volle Versuchsanzahl (hier:3).
Versuch die Uni zu wechseln :-meinung
Müsste bei Medizin doch auch möglich sein, von Pharmazie weiß ich sicher, dass es geht. Ich studier in Münster und wir sind (noch) eine von zwei Unis, wo man Klausuren so oft schreiben kann, wie man will (bzw. muss). Von Zeit zu zeit kommt es deshalb schonmal vor, dass Leute nach Ms wechseln.
Hi zusammen!
Bisl spät, ich weiß.
Habe ein ähnliches Problem, mein Härtefallantrag läuft noch.
Würde es auch gerne in Münster versuchen, doch leider muss man da auch inzwischen beim Bewerbungsantrag unterschreiben, dass man nicht an einer anderen Hochschule den Prüfungsanspruch verloren hat. :-nix
Und dieser Passus steht leider in den Bewebungskriterien von fast jeder deutschen Uni die ich mir bisher näher angeschaut habe. Wäre der nicht da, stünden uns da noch Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Unii wechseln darf man nur dann noch, wenn man an seiner alten Hochschule noch mindestens einen Versuch für die Prüfung hat.
Aber trotzdem: Versuchen kann man es ja mal, vielleicht klappt es trotzdem.
Kopf hoch und nicht aufgeben!!
Smaug
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