PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mündliche Prüfung alte AO



jiggy
13.03.2006, 13:52
Hallo,



was ist, falls man die schriftliche Prüfung(03.2006) bestanden hat aber aus Krankheitsgründen nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen kann? Die Prüfung jetzt im März ist der letzte Versuch nach der alten AO, kann man dann trotzdem im Herbst(08.2006) noch mündlich nach der alten AO geprüft werden und wird der bestandene schriftliche Teil vom Frühjahr angerechnet oder muss man den dann auch nochmal nach der neuen AO machen?



MfG

goeme
13.03.2006, 14:01
Was auch immer der Grund für z.B. nicht teilnehmen an einem der beiden Teile sein mag gilt:
ALLES nach Regeln der neuen AO
Schriftliche bestanden mündlich nicht teilgenommen = beides nach den Regeln der neuen AO nochmal

luckyscrub
13.03.2006, 14:22
Was auch immer der Grund für z.B. nicht teilnehmen an einem der beiden Teile sein mag gilt:
ALLES nach Regeln der neuen AO
Schriftliche bestanden mündlich nicht teilgenommen = beides nach den Regeln der neuen AO nochmal

aber nach der neuen AO ist es doch so, dass wenn ein Teil bestanden ist, dann braucht man ihn nicht mehr zu wiederholen. Das war im übrigen auch bei der alten AO der Fall, wenn man einen Anteil wg Krankheit nicht machen konnte.

Also wäre ich mir da nicht so sicher, oder hast du da irgendetwas schriftliches??

Hellequin
13.03.2006, 14:31
Die Ärztliche Vorprüfung - alt - im Frühjahr 2006 wird nur teilweise bestanden
(z.B. ein Prüfungsteil wird mit „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“ abgelegt, für den anderen Prüfungsteil wird ein Teilrücktritt/-säumnis genehmigt).
Rechtsfolge: Die Ärztliche Vorprüfung - alt - wurde somit insgesamt nicht bestanden. Dieser Prüfungsversuch für die Ärztliche Vorprüfung - alt - wird auf die Zahl der Prüfungsversuche für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - neu - jedoch nicht angerechnet.
Der bestandene Prüfungsteil wird als nicht unternommen gewertet. Der/das
genehmigte Teilrücktritt/-säumnis verfällt. Der Studierende muss das vorklinische Studium nach neuem Recht fortsetzen und M 1 - neu - als Gesamtprüfung - schriftlich und mündlich - ablegen. Für die Zulassung zu M 1 - neu - müssen die neuen Zulassungsvoraussetzungen für M 1 - neu - erfüllt werden. Es erfolgt für Herbst 2006 keine Ladung von Amts wegen.
Quelle: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1188719/rps-ref97-arzt-hinw-stud-vpalt-fj06.pdf

goeme
13.03.2006, 16:27
selbiges Merkblatt wurde mir vom LPA Niedersachsen zugeschickt...

Solara
13.03.2006, 20:41
War dein mündl. Prüfungstermin schon oder hast du erst noch??

jiggy
14.03.2006, 02:55
hi,

ich habe die schriftliche prüfung zum erstenmal nach alte ao jetzt die woche, und muss die mündliche nächste woche machen!
wie ist das wenn man die schriftliche nicht bestanden hat und für die mündliche den rücktritt aus krankheitsgründen genehmigt bekommt! wird er auf die Zahl der Prüfungsversuche für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen
Prüfung - neu -angerechnet?

vielen dank nochmal für euere hilfe

Hellequin
14.03.2006, 08:04
Lies dir doch einfach mal durch was ich aus dem Merkblatt zitiert habe, da steht genau das auch drinnen. ;-)