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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In die Klinik geklagt in Göttingen?



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Neanderthal_Man
12.04.2006, 00:44
Moin! (@Dr.Troy)
Ich hatte ein ähnliches Problem, aber die Lösung war einfach.
Hatte auch das Studium mit Teilstudienplatz begonnen, und dann irgendwann zum 3. oder 4. vorklinischen den Vollstudienplatz.
Irgendwie war das ganze dann ein Missverständnis gewesen. Die Leute im Studentensekreteriat (am Williplatz) haben, hatte ich das Gefühl, nicht sehr viel mit dem Medizinern zu tun, und kannten sich auch mit den Regelungen zu Vollstudienplatz, Teilstudienplatz, Studium der vorklinischen Medizin etc. nicht richtig aus. Die wollten dort bloss nicht "Um"stufen, weil wegen was weiss ich.
Soweit ich weiss, hast du "Vollstudienplatz" auch automatisch die Berechtigung bis zum Ende zu studieren - voher gibts auch keinen Vollplatz.

Frag vielleicht auch im Studi-Sekreteriat im Klinikum nach (Frau Junga, glaube ich). Die kümmern sich zwar nicht um die Höherstufung, sagen dir aber, ob du jetzt in der Klinik bist (und dich für die ganzen Kurse anmelden darfst) oder nicht.

neroxita
12.04.2006, 10:08
Bei uns im Semester (in Gö) waren auch viele die irgendwann dann im 2. oder 3. vorklinischen einen Vollstudienplatz bekommen haben, aber da gabs überhaupt keine Probleme. Sie konnten einfach in der Klinik weitermachen, was ich auch logisch finde.

@Dr. Troy
Warum musst du denn überhaupt einen Hochstufungsantrag stellen?
Wenn du doch dein Physikum bestanden hast und im Genuss eines Vollstudienplatztes bist?

Dr.Troy
13.04.2006, 17:31
mit wurde damals als ich meinen vollstudienplatz bekam und den "ich nehme den studienplatz an" zettel im sekretariat eingereicht habe gesagt, dass ich nach dem bestehen des physikums einen antrag auf hochstufung ins 1. klinische semester stellen muß.

d.h. jeder der nicht von studienbeginn an einen vollstudienplatz hatte, diesen aber während der vorklinik von der zvs zugeweisen bekommen hat, muß diesen antrag stellen.

mein laufzettel liegt in der klinik schon fertig auf dem schreibtisch, er darf mir aber erst ausgehändigt werden, wenn das servicezentrum von dem betreffenden heini der gerade urlaub macht mitgeteilt bekommt, dass ich ins erste klinische hochgestuft wurde, was im enddefekt bedeutet, dass ich nicht studieren kann, wenn es aus irgendeinem grund mit der hochstufung nicht klappen sollte.

und da kann ich einfach nur :-kotz

gruß, troy

pulle
13.04.2006, 17:42
ist das denn für ein blanker unsinn?das habe ich ja noch nie gehört!bei meinen kollegen, die in der gleichen situation waren, wie du, ging das alles reibungslos. d.h. sie mussten keinen antrag stellen.

neroxita
13.04.2006, 17:52
also das find ich auch echt eine Unverschämtheit. Kannst du dich nicht mal direkt an den Dr. Haders wenden?