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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : begrenzte Weiterbildungsbefugnis



uronelle
16.03.2006, 11:28
Hallo,

eine kurze Frage zur Weiterbildung bzw. Weiterbildungsordnung.

In vielen Häusern ist die Weiterbildungsbefugnis ja begrenzt (z. Bsp auf drei Jahre). Wenn man nun diese drei Jahre durchlaufen hat, und zum Beispiel für die komplette Weiterbildung noch drei weitere Jahre braucht, kann man diese dann an einem anderen Haus mit begrenzter Weiterbildungsbefugnis ableisten, oder muss das dann auf jeden Fall an einem Haus mit voller Befugnis geschehen?

Klingt alles sehr konfus, ich weiss, aber leider konnte ich in der WBO keine eindeutige Antwort finden.

Danke schon mal für Eure Antworten!

Tombow
16.03.2006, 11:38
Kommt aufs Fach und auf dem Grund zu der Begrenzung der Weiterbildungsbefugnis an (z.B. das Fehlen von einer Intensivstation im Haus, falls in der Weiterbildung auch eine Mindestzeit Intensivmedizin gefordert wird oder anderweitig fehlende Möglichkeiten, die Anforderungen der Weiterbildungsordnung zu erfüllen). Genaueres kann dir sicher der zuständige Inhaber der jeweiligen Weiterbildungsbefugnis sagen.

Fraggle
16.03.2006, 13:28
genau.
du kriegst ja zeugnisse, in denen drin steht, was du gemacht hast.

und die musst du mit der wbo deiner äk abgleichen,- siehst, was dir fehlt, und suchst dann eine stelle, in der du genau die fehlenden teile noch machen kannst.

(und am ende hast du eine super-deutsche-ausbildung und bist ein super-facharzt :-)) )



fraggle