uronelle
16.03.2006, 11:28
Hallo,
eine kurze Frage zur Weiterbildung bzw. Weiterbildungsordnung.
In vielen Häusern ist die Weiterbildungsbefugnis ja begrenzt (z. Bsp auf drei Jahre). Wenn man nun diese drei Jahre durchlaufen hat, und zum Beispiel für die komplette Weiterbildung noch drei weitere Jahre braucht, kann man diese dann an einem anderen Haus mit begrenzter Weiterbildungsbefugnis ableisten, oder muss das dann auf jeden Fall an einem Haus mit voller Befugnis geschehen?
Klingt alles sehr konfus, ich weiss, aber leider konnte ich in der WBO keine eindeutige Antwort finden.
Danke schon mal für Eure Antworten!
eine kurze Frage zur Weiterbildung bzw. Weiterbildungsordnung.
In vielen Häusern ist die Weiterbildungsbefugnis ja begrenzt (z. Bsp auf drei Jahre). Wenn man nun diese drei Jahre durchlaufen hat, und zum Beispiel für die komplette Weiterbildung noch drei weitere Jahre braucht, kann man diese dann an einem anderen Haus mit begrenzter Weiterbildungsbefugnis ableisten, oder muss das dann auf jeden Fall an einem Haus mit voller Befugnis geschehen?
Klingt alles sehr konfus, ich weiss, aber leider konnte ich in der WBO keine eindeutige Antwort finden.
Danke schon mal für Eure Antworten!