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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inwiefern ist ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend ?



Süße
16.03.2006, 16:12
:-dafür

Hi Leute,

ich habe folgende Frage.
Ich hatte ein Vorstellungsgepräch und eine mündliche
Zusage.

Ich will nun auch mündlich zusagen.mich würde aber interessieren,
inwiefern dieser mündlicher Vertrag bindend ist.
Kann ich schon vor Arbeitsantritt kündigen ?
Oder,wie sind die Fristen danach?

Es würde mich unheimlich erleichtern,wenn ihr mir antworten
würdet,ich weis nämlich nicht,wass ich tun soll.
ICh warte auf die Antwort von einer anderen Klinik ,wo ich lieber hingehen würde.
Soll ich in Klink 1 zusagen,oder wäre daß bindend.

danke

Golfina
16.03.2006, 16:29
Zugesagt hast du, wenn du unterschrieben hast. Danach kannst du in deiner Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit wieder kündigen.
Aber wieso läßt du's nicht einfach offen, bis du die Antwort von Klinik 2 hast?

Süße
16.03.2006, 17:28
hi, Golfina,

ich habe gesagt,daß ich mich bis Montag bei denen
melden werde. Morgen werde ich noch mal in Klinik 2
anrufen und fragen ,ob schon eine Entscheidung gefallen ist,
aber ich glaube es nicht.

Du meinst also ich kann ohne Angabe eines Grundes kündigen.
Das ist ja sehr beruhigend.

Weist Du, ob ich schon Kündigen kann, bevor ich die sTelle antrete ?

Fraggle
16.03.2006, 21:26
eine mdl. zusage ist in keinem fall rechtskräftig verbindlich.
es gilt nur schriftliches. deshalb kann dir der chefarzt auch einen vom storch erzählen, er ist auch nicht daran rechtlich gebunden. man kann versuchen, mdl. absprachen rechtskräftiger zu machen, indem man sie unter zeugen tätigt, aber auch das ist nicht einfach vor gericht.

in der probezeit gilt eine 2-wöchige kündigungsfrist ohne angabe von gründen (wenn nicht eine andere vereinbarung im vertrag steht.) (für arbeitnehmerseite wie arbeitgeber-).
wird ein ausbildungsverhältnis im vertrag vereinbart, so gilt für den ausbilder eine fristlose kündigung, für den auszubildenden eine 4-wöchige kündigungsfrist.

diese kündigungsfristen gelten natürlich auch bei einem schon unterschriebenen arbeitsvertrag, den man aber vor stellenantritt wieder kündigt.


ciao
fraggle

Süße
17.03.2006, 09:06
:-)

Hi,Fraggle ,

danke für deine Antwort.
jetzt bin ich etwas erleichtert.

Ich finde es sehr kompliziert mit diesen juristischen Angelegenheiten.
Wenn ich vor Stellenantritt kündigen würde,
dann müsste ich nach Gesetz 2 Wochen arbeiten
und könnte dann wieder gehen.

Ist das richtig?


:-nix

Thanx

Süße

Fraggle
17.03.2006, 12:07
Wenn ich vor Stellenantritt kündigen würde,
dann müsste ich nach Gesetz 2 Wochen arbeiten
und könnte dann wieder gehen.

Ist das richtig?



bitte?
nein, das ist nicht richtig.
es bedeutet, dass zwischen eingang der kündigung und aufhören zu arbeiten 2 wochen liegen müssen. d.h., wenn du die kündigung so abgibst, dass nach ablauf der 2 wochen du schon 3 tage arbeiten müsstest, musst du halt diese 3 tage arbeiten. wenn du sie aber mind. 2 wochen vor deinem 1. arbeitstag abgibst, musst du gar nicht mehr arbeiten, da ja dann schon (mind.) 2 wochen vergangen sind. und wenn du sie an deinem 1. arbeitstag abgibst, musst du 2 wochen arbeiten.
alles klärchen?

fraggle


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habe jetzt noch einmal beim tvöd nachgeschaut, und es ist wohl doch anders. in der probezeit gilt eine kündigungsfrist von 2 wochen zum monatsschluss.

ciao fraggle

Süße
26.03.2006, 14:20
:-)

Hallo,Fraggle

ich habe alles Verstanden.
Danke für Deine Antwort und ein schönes Wochenende.


Süße

RitalinPP
01.04.2006, 16:20
Hallo Süsse,
leider muss ich sagen, dass Verträge auch mündlich zustande kommen und zwar auch Arbeitsverträge! Alles was dafür nötig ist, ist ein Angebot und eine Annahme (deine). Nur: Arbeitsverträge werden regelmäßig schriftlich geschlossen, allein wegen der vielen zu regelnden Leistungen, nebenvertraglichen Abreden usw.
Und: mündliche Verträge haben natürlich das Problem der Beweisschwierigkeit! Die wird aber idR beim Arbeitgeber liegen.
Kündigen kannst Du natürlich in der Probezeit mit idR. 2 Wochen Frist. Schwierig nur die Zeit zwischen (mündlicher) Vertragsschluss und Arbeitsanfang! Wenn der AG das Zustandekommen des Vertrages beweisen kann, bist Du ihm, wenn du nicht kommst, zumindest zum Schadensersatz verpflichtet (neue Bewerbungsformalien usw.).
Naja.
Warum ich das anders sage als die anderen hier? Weil ich Jura studiert habe..

Fraggle
01.04.2006, 16:40
das stimmt.
habe mich leider oben geirrt, und musste jetzt auch noch mal mich genauer informieren aus persönlichen gründen. das mit dem mdl. vertrag stimmt.

zum schadensersatz habe ich aber noch gefunden:
man ist dem arbeitgeber verpflichtet, die zusätzlich zur fristgerecht eingegangenen kündigung entstandenen ausgaben zu ersetzen.

dh. wenn man zu spät kündigt, aber eigentlich 2 wochen arbeiten sollte/müsste und nicht erscheint, so hat der arbeitgeber anspruch auf die dadurch entstandenen mehrkosten, zb. durch einstellung eines leih-arbeitnehmers, der in der regel teurer ist als man selber es gewesen wäre für den arbeitgeber.
dh. man muss die differenz zwischen dem gehalt des leih-arbeitnehmers und dem gehalt, was man selber bekommen hätte, ersetzen für die zeit bis die kündigung nach gesetzlicher frist gültig ist (also längstens 1,5 monate bei kündigungsfrist 2 wochen bis zum monatsende).

dazu gehören aber nicht mehraufwand für erneute anzeige, arbeitnehmersuche des arbeitgebers, neue bewerbungsformalien etc., da dies auch bei fristgerechter kündigung der fall sein würde.



fraggle
(jura ist doch echt...)

ramirez
01.04.2006, 18:52
Naja... die Frage ist nur, was macht man aus der Situation. Wie interessiert ist ein Arbeitgeber an einem Mitarbeiter der vollig unmotiviert seinen Dienst antritt obwohl er eine bessere Stelle haben könnte. Und was passiert wenn du einfach nicht erscheinst? Richtig, dir wird fristlos gekündigt... also wird dir wohl keiner einen Strick draus drehen wenn du vorher absagst...

eisenbeisser
28.08.2009, 09:06
edited

eisenbeisser
28.08.2009, 09:17
edited

Zünder
28.08.2009, 10:30
Innerhalb der ersten 14 Tage kann in jedem Arbeitsvertrag täglich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.