Kerstin18
09.06.2002, 20:06
Hallo!
Will mich für's kommende WS bewerben und sitze gerade über dem ZVS-Info. Seit meinem Abi 97 habe ich bereits 'ne Berufsausbildung hinter mir, die auch in die vorgeschriebenen Zeiträume (Ausbildung nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung etc...) fällt.
Frage: Bringt mir das überhaupt was, wenn ich die dreijährige Ausbildung angebe? Vielleicht in bezug auf die Wartezeit? (Da steht irgendwie nix im ZVS-Info drin...oder ich hab's überlesen)
Wenn nämlich nicht, dann brauch ich das gar nicht angeben und brauche auch die zig beglaubigten Kopien von Ausbildungsvertrag, Zeugnis ect. nicht.
Kennt sich vielleicht von euch jemand mit Berufsausbildungen vor 'nem Studium aus?
Danke schonmal für konstruktive Beiträge!!!
Kerstin
Will mich für's kommende WS bewerben und sitze gerade über dem ZVS-Info. Seit meinem Abi 97 habe ich bereits 'ne Berufsausbildung hinter mir, die auch in die vorgeschriebenen Zeiträume (Ausbildung nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung etc...) fällt.
Frage: Bringt mir das überhaupt was, wenn ich die dreijährige Ausbildung angebe? Vielleicht in bezug auf die Wartezeit? (Da steht irgendwie nix im ZVS-Info drin...oder ich hab's überlesen)
Wenn nämlich nicht, dann brauch ich das gar nicht angeben und brauche auch die zig beglaubigten Kopien von Ausbildungsvertrag, Zeugnis ect. nicht.
Kennt sich vielleicht von euch jemand mit Berufsausbildungen vor 'nem Studium aus?
Danke schonmal für konstruktive Beiträge!!!
Kerstin