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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bestehensgrenze Stand 24.03.06 7:00 Uhr



MEDI-LEARN
18.03.2006, 11:11
Bestehensgrenzen

Um Verwechslungen zu vermeiden, richtet sich
der rote Text an Studenten nach alter AO und
der blaue Text an Studenten nach neuer AO .

MEDI-LEARN-Dozenten werten schon seit 15 Jahren die medizinischen Examen aus.
So müssen die die Studenten nicht erst drei Wochen auf die Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse warten, sondern wissen noch am Tag der Prüfung, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Die Übereinstimmung zwischen den MEDI-LEARN-Ergebnissen und den IMPP-Ergebnissen ist immer sehr hoch. MEDI-LEARN wich im Schnitt mit weniger als drei Fragen von den IMPP-Ergebnissen ab.

Dennoch gab es bis zur Veröffentlichung der IMPP-Ergebnisse immer noch eine letzte Unsicherheit: Wo werden wohl die Bestehensgrenzen und die davon abhängigen Notengrenzen liegen?

Die Bestehensgrenze des Examens ergibt sich aus dem Schnitt der Referenzgruppe. Die Referenzgruppe wird von Studenten gebildet, die das Examen nach der Regelstudienzeit von 4 Semestern absolvieren. Die von dieser Gruppe erreichte durchschnittliche Punktzahl abzüglich 22% dieser durchschnittlichen Punktzahl ergibt die jeweilige Bestehensgrenze.
Da es für die Studenten, die nach alter AO das Examen absolvieren, keine Referenzgruppe mehr gibt, errechent sich für diese Studenten die Bestehensgrenze aus dem Gesamtschnitt abzüglich 12%. Die so errechneten Werte werden jeweils zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet!

Da dieser Schnitt in der Vergangenheit vor Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse nicht zu schätzen war, bestand trotz der exakten MEDI-LEARN-Ergbnisse noch eine Unsicherheit hinsichtlich der Bestehensgrenze.

Nun hat MEDI-LEARN den Examensabsolventen die Möglichkeit gegeben, die eigenen Examenslösungen online einzugeben. Die Studenten hatten so die Möglichkeit, ihr individuelles Ergebnis mit den aus diesen Eingaben ermittelten statistischen Lösungen sowie den MEDI-LEARN-Ergebnissen zu vergleichen.

Damit läßt sich zwar keine exakte Bestehensgrenze vorhersagen, man kann aber besser als in der Vergangenheit abschätzen, ob das eigene Ergebnis ausreichend sein könnte. Im folgenden möchten wir daher unsere Berechnungen und Ergebnisse bekannt geben.

Stand: 24.03.2006, 7:00 Uhr


Neue AO (Referenzgruppe, N=139) Durchschnittliche Leistung: 224,3475
Neue AO (Alle, N=291) Durchschnittliche Leistung: 209,5617
Es leiten sich folgende Notengrenzen ab:
Note 5: 158
Note 4: 175 (Bestehensgrenze)
Note 3: 212
Note 2: 248
Note 1: 284

Alte AO (N=191) Durchschnittliche Leistung: 170,7222
Es leiten sich folgende Notengrenzen ab:
Note 5: 136
Note 4: 151 (Bestehensgrenze)
Note 3: 194
Note 2: 236
Note 1: 278

Die Angaben sind mit einem Schätzfehler von + 2,5 Punkten behaftet.
D.h. die Bestehengrenze liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von
68% in einem Konfidenzintervall ** von +2,5 Punkten und mit
96% in einem Konfidenzintervall ** von +5 Punkten
um die angegebe Bestehensgrenze.

Die Schätzfehler ergeben sich durch folgende Fehlerquellen:
1) Die Repräsentativität der MEDI-LEARN Statstik
2) Die abweichenden Lösungen zwischen IMPP und MEDI-LEARN (zwischen 0-4 Fragen)
3) Die Herausgenommene Fragen. (zwischen 1 und 6 Fragen in der Vergangenheit)
(*.Um eine Vorstellung hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Berechnung zu bekommen, finden sich unten die Zahlen des letzten Examens H05)

Wir danken an dieser Stelle noch einmal all jenen Studenten, die durch ihre Eintragungen diese Berechnungen möglich machen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Vorhersage auf Grundlage individuell ausgezählter Ergebnisse noch größeren Schwankungen unterliegt und warnen davor, zu früh zu resignieren. Uns sind Fälle bekannt, die den ausgezählten Ergebnissen zufolge weit unter der erwarteten Bestehensgrenze lagen. Später stellte sich heraus, dass sich diese Kandidaten beim Auszählen zu ihren Lasten vertan und doch noch bestanden hatten!

Wir erinnern auch daran, dass nach alter AO der Ausgleich einer mangelhaften schriftlichen Leistungen (Note 5) durch eine gute mündliche Leistung (Note 2) möglich ist. Umgekehrt gilt das gleiche: Eine mangelhafte mündliche Leistung kann mit einer guten schriftlichen Leistung ausgeglichen werden.

Bedenkt, dass diesmal die Grenze zur Note 6 bis auf unter 130 Punkte sinken kann.

Einige Studenten, die nach Alter AO studieren, fragen uns, was passiert, wenn sie nur einen Teil der Prüfung absolvieren, weil sie vom anderen Prüfungsteil aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten sind.

Das LPA München hat die Studenten dahingehend aufgeklärt, dass dann auch die Note des anderen Prüfungsteils verfällt, sofern dieser nicht mit der Note 6 bewertet wurde. In diesem Fall müssen dann beide Prüfungsteile nach NEUER AO absolviert werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Regelung bundesweit gilt. Rechtsverbindliche Auskünfte können hier nur die lokalen LPA´s geben.

Wir wünschen allen Studenten viel Erfolg für die mündliche Prüfung!!!! :-winky


Bitte tragt eure Prüfuungsprotokkolle in unsere Datenbank ein. Künftige Jahrgänge werde es euch danken! ;-)

MEDI-LEARN
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Fußnoten:

* Zahlen des letzten Examens H05, um eine Vorstellung hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Berechnung zu bekommen:
Zu 1) Vergleich zwischen MEDI-LEARN (vorab) und IMPP-Statistik (real) im Herbst 05:
Nach alter AO wurde vorab ein Schnitt von 56,31% errechnet und real 56,4 % erreicht.
Nach neuer AO wurde vorab ein Schnitt von 69,3 % errechnet und real 71,6 % erreicht
Zu 2) In nur zwei Fällen wichen die vorläufigen MEDI-LEARN-Lösungen von den offiziellen IMPP-Lösungen ab.
Zu 3) 6 Fragen wurden vom IMPP aus der Wertung genommen.

Wie man sieht, sind die Vorabstatistiken recht genau. Die größte Unsicherheit ergibt sich durch die aus der Wertung genommenen Fragen!

** Ein Konfidenzintervall gibt das Intervall an, in dem der wahre Wert mit einer definierten Wahrscheinlichkeit liegt. Er errechnet sich aus dem Erwartungswert und dem Standardschätzfehler.
Mit 68%iger Wahrscheinlichkeit wird die Bestehensgrenze plus minus einem Standardschätzfehler (2,5 Punkte) um den Erwartungswert liegen,
mit 96%iger Wahrscheinlichkeit wird die Bestehensgrenze plus minus zwei Standardschätzfehlern (5 Punkte) um diesen Erwartungswert liegen.

*** Notengrenzenberechnung (Originaltext der AO):
"Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung (...) erforderliche Mindestzahl zutreffend beantwortet, so lautet die Note
sehr gut, wenn er 75 vom Hundert
gut, wenn er 50, aber weniger als 75 vom Hundert
befriedigend, wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 vom Hundert
ausreichend, wenn er keine oder weniger als 25 vom Hundert der darüber hinaus gestellten Fragen richtig beantwortet hat."

Ungenügend wird die Leistung bewertet, wenn die Leistung die die Bestehensgrenze um 10 % unterscheitet."
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Hier die alten Werte vom 17.3.2006 23:00Uhr
Neue AO (Referenzgruppe, N=98) Durchschnittliche Leistung: 227,79
Neue AO (Alle, N=265) Durchschnittliche Leistung: 212,18
Note 5: 161
Note 4: 178 (Bestehensgrenze)
Note 3: 214
Note 2: 250
Note 1: 285
Alte AO (Alle, N=163) Durchschnittliche Leistung: 173,22
Note 5: 138
Note 4: 153 (Bestehensgrenze)
Note 3: 195
Note 2: 237
Note 1: 278
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hier die alten Werte vom 20.3.2006 8:00Uhr

Neue AO (Referenzgruppe, N=123) Durchschnittliche Leistung: 219,479
Neue AO (Alle, N=265) Durchschnittliche Leistung: 210,9917
Es leiten sich folgende Notengrenzen ab:
Note 5: 155
Note 4: 172 (Bestehensgrenze)
Note 3: 210
Note 2: 247
Note 1: 284
Alte AO (Alle, N=163) Durchschnittliche Leistung: 172,3872
Es leiten sich folgende Notengrenzen ab:
Note 5: 137
Note 4: 152 (Bestehensgrenze)
Note 3: 195
Note 2: 237
Note 1: 279

MEDI-LEARN
20.03.2006, 13:36
Was passiert eigentlich genau, wenn Fragen aus der Wertung genommen werden?


Angenommen
es wird eine Frage aus der Wertung genommen, weil bei dieser Frage die Antworten A und B richtig sind.

Die vom IMPP bekannt gegebenen Bestehens- und Notengrenzen errechnen sich aus dem Schnitt der Referenzgruppe (X), wobei zunächst nur die gewerteten 319 Fragen zugrunde gelegt werden.

Bestehensgrenze: BG = X - (0,22 * X)
Notengrenze 3 : G3 = BG + 0,25 * (AG - BG)
Notengrenze 2 : G2 = BG + 0,50 * (AG - BG)
Notengrenze 1 : G1 = BG + 0,75 * (AG - BG)


Gehen wir nun davon aus, dass von den 319 gewerteten Fragen von der Referenzgruppe genau 200 Fragen richtig beantwortet wurden.

Es ergeben sich folgende Rechnungen:
AG: 319
X: 200
BG: 156 gerundet zum (nächsten) Ganzen: 156
G3: 196,75 gerundet zum nächsten Ganzen: 197
G2: 237,5 gerundet zum nächsten Ganzen: 238
G1: 278,25 gerundet zum nächsten Ganzen: 279

Legende:
AG: alle gewerteten Fragen,
BG: Bestehensgrenze,
G3: Notengrenze zur 3,
G2: Notengrenze zur 2,
G1: Notengrenze zur 1.

Hat ein Kandidat nun bei der herausgenommenen Frage die Antwort A oder B gewählt, wird für die Berechnung seiner individuellen Bestehens- und Notengrenze diese Frage nicht aus der Wertung genommen.
Das bedeutet, dass diesem Kandidaten dieser Punkt gutgeschrieben wird, gleichtzeitig wird diese Frage aber auch in den Statistiken für die Berechnung der Bestehens- und Notengrenzen berücksichtigt.
Nehmen wir also an, dass Antwort A von 30% und Antwort B von 20 % der Referenzgruppe gekreuzt wurde. Damit haben außer unserem Kandidaten auch noch weitere 50 % der Referenzgruppe diese Frage richtig.

Unter Berücksichtigung dieser Frage erhöht sich der Schnitt der Referenzgruppe damit um 0,5 Fragen (0,3 für A; 0,2 für B) in unserem Besipiel auf 200,5 von 320 Fragen.


Somit ergeben sich im Rahmen des Nachteilausgleichs für diesen individuellen Fall folgende Bestehens- und Notengrenzen:
AG: 320
X: 200,5
BG: 156,39 gerundet zum nächsten Ganzen: 157
G3: 197,2925 gerundet zum nächsten Ganzen: 198
G2: 238,195 gerundet zum nächsten Ganzen: 239
G1: 279,0975 gerundet zum nächsten Ganzen: 280

Unser Kandidat hat zwar durch den Nachteilsausgleich einen Punkt mehr bekommen, gleichzeitig erhöht sich aber auch die Bestehensgrenze und die Notengrenzen ziehen nach.

Damit bringt der gutgeschriebene Punkt leider keinen Vorteil. Häufig werden Fragen aus der Wertung genommen, bei denen mehrere Lösungen richtig sind. Damit erhöht sich in der Regel auch die Bestehensgrenzegrenze, so dass die Punktegutschriften "netto" nicht viel bringen.

Fazit:
Die individuelle Note hängt weniger von der bekannt gegebenen Grenze vor Nachteilsausgleich ab, die sich nur auf die gewerteten Fragen bezieht, sondern von den Nachteilsausgleichsberechnungen, in denen von den herausgenommen Fragen auch die Berücksichtigung finden, die von dem jeweiligen Kandidaten richtig beantwortet wurden.

Übringens:
Diese Berechnungen werden im Rahmen der Ergebnisauswertung eurer individuellen Lösungen vom IMPP automatisch durchgeführt.
Dennoch könnt ihr auf der Homepage des IMPP noch einmal in dort veröffentlichten Tabellen nachschauen, was sich durch den Nachteilsausgleich verändert.

Noch etwas:
Die von uns angegebenen Konfidenzintervalle beziehen sich auf die Wahrscheinlichkeit einer Notengrenze nach Nachteilsausgleich, da sich die individuellen Noten erst nach den Berechnungen des Nachteilsausgleiches ergeben.
Die Notengrenzen, die vom IMPP bekannt gegen werden, ergeben sich nur auf Grundlage der gewerteten Fragen, die ja wie oben ausgeführt nur eine gute Orientierung sind, für den Einzelfall wegen des Nachteilsausgleiches aber nicht unbedingt maßgebend sein müssen.

Viel Erfolg

MEDI-LEARN
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