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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenverfügung - Patientenvollmacht



DoktorW
19.03.2006, 10:28
Das Internet bietet tausende von Formularen, Hilfen und und und. Aber weiß jemand, was man wirklich beachten muss? Was muss drinstehen? Welche Passagen sind entscheidend?
Muss der Zettel notariell beglaubigt sein?

Ich beschäftige mich gerade etwas intensiver mit der Patientenvollmacht, die ja im Gegensatz zur Verfügung die Entscheidungen auf eine andere Person überträgt. Das ist bei einem Arzt in der Familie ja gar nicht so schlecht...

Wäre klasse, wenn jemand mehr Fakten hätte!

Danke

surfsmurf
19.03.2006, 10:51
Hey DoktorW, da will ich gerne antworten, zumal ich gerade eine Diss zu dem Thema angefangen habe. Zunächst einmal ein paar sehr nützliche Links:

Lexikon Betreuungsrecht (http://www.betreuerlexikon.de/)
BÄK Handreichungen zu Patientenverfügungen (http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/RI-291099.htm)
Wiki mit guten Links (http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung)
Zentrum für med Ethik Bochum (http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/)
Was ist zu beachten? (http://christoph-student.homepage.t-online.de/41518/41793.html)
Und hier findest Du eine Riesenauswahl an PVs (http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/verfuegungen.htm)

Solltest Du noch mehr Links brauchen, kannst Du erstmal die bei Wiki abklappern und sonst noch bei mir nachfragen. Generell weiß ich, dass die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (oder alternativ eine Betreuungsverfügung) am besten ist: So hast du nämlich zum einen eine Person, die deine Interessen in deinem Sinne wahrnimmt, aber auch zum anderen deinen Willen niedergelegt, so dass dein Betreuer eine bessere Argumentationsgrundlage hat.

Zur Patientenvollmacht: Als sehr gut wird immer wieder die PV vom ZME Bochum beschrieben (Link siehe oben), denn sie ist insbesondere didaktisch ganz gut: Sie erzählt kleine Geschichten, entwirft bestimmte Situationen und versucht anhand Fragen zu diesen Geschichten, ein genaues Meinungsbild und eine "Wertanamnese" (denn darum geht es ja eigentlich!) zu erheben. Ansonsten: Notariell beglaubigt sein muss sie nicht, schadet aber auch nichts. Wichtig ist eher, das Ganze alle zwei - drei Jahre neu und unter benannten Zeugen zu unterschreiben, um eine gewisse Aktualität zu gewährleisten. Mangelnde Aktualität kann nämlich ein Problem werden. Zweites großes Problem kann der mangelnde Bezug auf die konkrete Situation sein, in der man sich dann befindet. Deswegen: Je länger und konkreter die PV, desto besser. Einfache Formeln a la "Ich möchte nicht wiederbelebt werden", werden wenig Bindungskraft haben. Drittens wichtig ist die Beratung durch einen Arzt oder Juristen, die auch in der PV dokumentiert sein sollte, um - auch hier - die Bindungskraft zu erhöhen.

Die Patientenvollmacht sollte allerdings notariell beglaubigt sein. Auch hier ist sicher eine Beratung wichtig und angemessen.

Soviel erstmal von mir, bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne nochmal melden.
Viele Grüße,
surfsmurf

P.S. Achso, wo ich gerade dein Profil sehe: Über die rechtliche Situation in Frankreich kenne ich mich natürlich nicht aus.........

DoktorW
19.03.2006, 13:30
Wow, danke! Da habe ich wohl einen richtigen Experten gefunden!

Ich lese mir die Links mal durch, und denk nochmal über alles nach! Keine Sorge übrigens, es geht um die Familie, und die wohnt (genauso wie ich auch) in Deutschland. Ich arbeite nur in Frankreich und bin Grenzgänger!

Danke&Gruß
W

surfsmurf
19.03.2006, 14:11
Oh, eine Sache ist mir noch eingefallen:

Hier (http://www.vorsorgeregister.de/) kann man seine Patientenverfügung hinterlegen, damit sie von Gerichten schneller aufgefunden werden kann. Ob das sinnvoll, nötig oder kostenlos ist, weiß ich nicht, wollte nur darauf hinweisen.....

P.S. Hiervon (http://www.verfuegungszentrale.org) ist abzuraten.

anba
20.03.2006, 12:02
Ich kenne die beiden Stellen, an denen man Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten registrieren lassen kann, habe mich aber noch nicht für eine der beiden entschieden. Würdest Du, bitte, erklären, weshalb Du von der einen abrätst? Vielen Dank. Gruß, anba.

surfsmurf
20.03.2006, 12:26
Von der Deutschen Verfügungszentrale rate ich deswegen ab, weil es ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen ist, dass zudem kein großen Stellenwert (weder bei Ärzten noch bei zuständigen Gerichten) hat. Sie steht u.a. deswegen beispielsweise auf der FinanzTEST - Warnliste:

Link (http://www.stiftung-warentest.de/online/gesundheit_kosmetik/meldung/1336375/1336375.html)
Weitere Infos (http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=67)
mp3 (http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/03/14/dlf_200603141044.mp3)von Beitrag im Deutschlandfunk zum Thema Patientenverfügung vom 14.03.2006

anba
17.04.2006, 12:07
Nochmals vielen Dank für die Links, surfsmurf. Du hast mir damit sehr geholfen, weil nun klar ist, dass ich meine Vorsorgevollmacht bei der Notarkammer registrieren lassen werde.
Das Ding liegt schon seit einem halben Jahr unterschriftsreif beim Notar, aber ich habe die Fertigstellung der Urkunde bisher immer vor mir hergeschoben, weil ich nicht wusste, wo ich sie registrieren lassen sollte.

Gruß, anba