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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A 74 - Methotrexat????



Unregistriert
20.03.2006, 17:37
Als nächster Schritt muss doch Infliximab folgen!? Steht zumindest so im Herold; Methotrexat hat doch in der Crohn-Therapie keinen Stellenwert...

Vomex H
20.03.2006, 17:49
Hm, das scheint nicht ganz eindeutig zu sein. Im Herold (2005) steht tatsächlich nix zu Methotrexat, sondern nur Infliximab. Auf diversen Hompepages
(z.B. http://www.dccv.de/news/article203.html) wird aber eher zu MTX geraten.

Unregistriert
20.03.2006, 17:55
Sehe ich auch so. Ich meine im GK steht, dass man Infliximab gibt, wenn Cortison nicht mehr ausreicht.

Vomex H
20.03.2006, 17:57
Es ist echt verwirrend. MTX hat in Deutschland wohl keine Zulassung für M. Crohn!! Trotzdem wirds in den Leitlinien als Medikament 2. Wahl empfohlen und Infliximab nur als Reservemittel. Die Frage sollte raus aus der Wertung.

http://www.dgvs.de/media/ll_mcrohn_05_hoffmann.pdf

Unregistriert
20.03.2006, 17:58
Beim Kompetenznetz-ced wird Methotrexat als Mittel der Reserve bezeichnet. Da gehen die Empfehlungen für wie in der Aufgabe beschriebenen Fälle analog zum Herold pro Infliximab.

Unregistriert
20.03.2006, 18:12
Ich habe gerade noch etwas gefunden:
"In der Regel wird Methotrexat nach erfolgloser bzw. nicht vertragener Azathioprin/6-Mercaptopurintherapie eingesetzt [4, 5]. Anti-TNF-a monoklonale Antikörper sind wirksam, jedoch wegen potentiell schwerer Nebenwirkungen als Reservemedikamente anzusehen [6, 7]. Der Einsatz dieser Substanzen ist auch abhängig von der klinischen Situation [8, 9]."

aber zugelassen ist es in D tatsächlich noch nicht, auch wenn es laut Studien Remissionen bewirken kann und als wirksam bezeichnet wird

Martin G.
20.03.2006, 18:13
War da nicht mal was, daß Infliximab vom Markt genommen wurde? Wegen diverser unangenehmer Nebenwirkungen? Ich dachte sowas gelesen zu haben...

Martin.

murkel
20.03.2006, 18:40
ich habe auf bereits oben erwähnter homepage www.dccv.de (und zwar genau hier (http://www.dccv.de/faq/faq_thema.php?faqnr=4#4.5.0.) ) gefunden, dass infliximab in der behandlung des morbus crohn wohl nur bei einem hochgradig aktiven crohn oder einem schweren fistelleiden sowie bei versagen der standardtherapie zugelassen ist.
methotrexat (http://www.dccv.de/faq/faq_thema.php?faqnr=4#4.3.2.) wird dagegen nach erfolgloser therapie mit azathioprin oder 6-mercaptopurin eingesetzt.