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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Dienst" bei ZVS



Jack314
23.03.2006, 16:40
Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Ausmusterung beim Bund bei der ZVS auch als "abgeleisteter" Dienst zählt?
Man kann ja eigentlich nix dafür wenn man untauglich ist, wär blöd wenn man danach (bspw. im AdH) deswegen benachteiligt wäre...
Gruß

mattes86
23.03.2006, 16:43
denke mal eher nicht, schließlich hast du ja keinen dienst abgeleistet.
außerdem kann sich heut jeder, der kein bock auf bund/zivi hat, ausmustern lassen.nur eine frage des geschicks... :-(

Hellequin
23.03.2006, 17:31
Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Ausmusterung beim Bund bei der ZVS auch als "abgeleisteter" Dienst zählt?

Nein. Aber wenn du soviel Angst vor einer Benachteiligung hast, kannst du ja Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen.:-))

Poro
23.03.2006, 17:33
Und könnte man nicht auch ein FSJ machen, das wäre ja auch ein Dienst udn das darf ja jeder machen.

MacMoped
23.03.2006, 18:00
Das sagt die ZVS:

"Welche Dienste gelten?

Dieser Abschnitt des Zulassungsantrages betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits beendet haben oder bis zum 30. April 2006 beenden werden. Wer ausgemustert wurde, macht in diesen Feldern keine Eintragung.

Als Dienst gilt:

-ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,

-ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),

-ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,

-ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,

-eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren."

Kein Dienst = kein Dienst

Xylamon
23.03.2006, 18:15
Kann ich das eigentlich auch angeben, wenn ich noch gerade am ableisten bin? Oder ist das erst NACH Beendigung des jeweiligen Dienstes möglich?

SkyFlya
23.03.2006, 18:19
Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Ausmusterung beim Bund bei der ZVS auch als "abgeleisteter" Dienst zählt?
Man kann ja eigentlich nix dafür wenn man untauglich ist, wär blöd wenn man danach (bspw. im AdH) deswegen benachteiligt wäre...
Gruß
Mal im Ernst, was ist das denn für eine Frage? Ich fände mich benachteiligt, wenn Ausgemusterte den gleichen Status wie Zivis oder Bundis hätten, sry! Den diese haben jeweils 9 Monate Ihres Lebens verplant bekommen!!!

Das ist ja wie, ich habe mich für die Ausbildung zum Koch beworben, bin aber nicht genommen worden, darf ich aber trotzdem sagen ich habe die Ausbildung gemacht?!?

:peace:

mattes86
23.03.2006, 18:23
@xylamon: erst nachdem der dienst beendet ist

Healix
23.03.2006, 18:55
Ne, das stimmt nicht unbedingt. Ich hab mich online beworben als ich noch am ableisten war (bin am 31. März offiziell fertig, atm im Urlaub) und konnte dort alles eintragen. Wurde auch voll als Dienst anerkannt.

MacMoped
23.03.2006, 19:03
Ne, das stimmt nicht unbedingt. Ich hab mich online beworben als ich noch am ableisten war (bin am 31. März offiziell fertig, atm im Urlaub) und konnte dort alles eintragen. Wurde auch voll als Dienst anerkannt.

Ist ja auch logisch, denn zum Semesterbeginn im April hattest Du den Dienst ja bereits hinter Dir.

Oesi86
24.03.2006, 01:33
Das sagt die ZVS:

"Welche Dienste gelten?

Dieser Abschnitt des Zulassungsantrages betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits beendet haben oder bis zum 30. April 2006 beenden werden. Wer ausgemustert wurde, macht in diesen Feldern keine Eintragung.

Als Dienst gilt:

-ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,

-ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),

-ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,

-ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,

-eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren."

Kein Dienst = kein Dienst

Möchte anmerken: Mein österreichischer Wehrdienst zählt auch