PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschiedliche Fragen in Auflage A und B



MEDI-LEARN
23.03.2006, 18:34
Hallo erst mal,

seid nun mehr als 15 Jahren werten wir die medizinischen Examina aus.
Heute ist es erstmals vorgekommen, dass sich eine Frage in Auflage A und B inhaltlich unterscheiden.

Damit die Studenten nicht voneinander abschreiben können, werden die Fragen in zwei verschiedenen Auflagen präsentiert. Die beiden Auflagen haben sich bisher nie voneinander unterschieden, die Fragen waren lediglich in der Reihenfolge unterschiedlich positioniert.



Im Rahmen unserer Auswertungsaktion ordnen wir immer der Fragennummer in Auflage A die entsprechenden Fragennummer in Auflage B zu.



In der Geschichte unseres Examensservices, in der wir mehr als 35.000 Fragen zugeordnet und gelöst haben, waren immer alle Fragen in Auflage A inhaltlich identisch mit den Fragen der Auflage B.



Diesmal war es nicht so. Es gibt eine Frage, in der sich Auflage A von Auflage B unterscheidet.



Frage 101 in Auflage A hat keine Entsprechung in Auflage B,

dafür ist Frage 86 in Auflage B nicht in Auflage A zu finden.



Folgende Frage ist also nur in Auflage A als Nr. 101 zu finden:



Welches audiometrische Untersuchungsverfahren eignet sich am besten zum Screening auf Hörstörungen bei Neugeborenen?

A) Hirnstammaudiometrie (BERA)

B) Prüfung auf transitorisch evorzierte otoakustische Emissionen

C) Tonschwellenaudiometrie

D) SISI-Test

E) Bekesy-Audiometrie





Folgende Frage ist nur in Auflage B als Nr. 86 gestellt worden:



Bei welchem Krankheitsbild kommt es am häufigsten zu einer Polyposis nasi et sinuum?

A) aspirinsensitive Atemwegserkrankung

B) B) toxische Alveolitis

C) Chronische Polyarthritis

D) Lungenfibrose

E) Hashimoto-Thyreoiditis



Bei Beiden Fragen ist A die von uns vorgeschlagene Lösung.

Es ist spannend, wie sch dies auf das weitere Prozedere hinsichtlich der Berechnung der Notengrenzen auswirkt.

Im 2. Staatsexamen wird die Gleitklausel wahrscheinlich ohnehin nicht greifen, da hier eigentlich immer recht gut gekreuzt wird, so dass die Bestehensgrenze bei 60 % der gewerteten Fragen liegen wird.
Selbst wenn sich die unterschiedlich gestellten Fragen hinsichlich der Schwierigkeit sehr unterscheiden, wovon wir im Moment nicht ausgehen,
würden sich bei getrennter Berechnung der durchschnittlichen Leistungen für Auflage A und B Unterschiede erst in der dritten Stelle hinter dem Komma ergeben.

Wenn die Gleitklausel als Grundlage der Bestehens- und Notengrenzen gelten würde, so könnte in Anlehnung ähnlicher Fälle aus der Vergangenheit, bei der immer die Prämisse galt, aus Formfehlern keine Nachteile entstehen zu lassen, damit gerechnet werden, dass die für die Studenten günstigere Statistik herangezogen wird, damit aus diesem Versehen keinem Prüfling ein Nachteil entsteht. Möglicherweise wird diese Frage auch aus der Wertung genommen.

Viel Erfolg für den letzten Tag
:-top MEDI-LEARN