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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notengrenze



Doc79
16.03.2005, 09:51
Hallo, habe 518 Punkte. Steht schon die Notengrenze für einen Einser fest?Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten?Kann ich vielleicht einklagen??Bitte, seid mir nicht böse, aber wann kriegt man schon wieder ne Eins????Bitte um Antworten!!Danke

DoktorW
16.03.2005, 10:08
Wie soll denn die Notengrenze jetzt schon feststehen??

ansonsten FAQ´s:

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/forumdisplay.php?f=79

MichaelHH
16.03.2005, 13:21
Hallo, habe 518 Punkte. Steht schon die Notengrenze für einen Einser fest?Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten?Kann ich vielleicht einklagen??Bitte, seid mir nicht böse, aber wann kriegt man schon wieder ne Eins????Bitte um Antworten!!Danke

:-top Klag doch schonmal prophylaktisch...

Dopamin
16.03.2005, 18:02
Hallo, habe 518 Punkte. Steht schon die Notengrenze für einen Einser fest?Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten?Kann ich vielleicht einklagen??Bitte, seid mir nicht böse, aber wann kriegt man schon wieder ne Eins????Bitte um Antworten!!Danke

Also erstmal: Herzlichen Glückwunsch zu einer Superleistung. Es ist nur schade, dass es nicht einfach dabei bleibt.
Entschuldigung, mal ganz ehrlich, wenn Du mit Deiner Leistung eine 1 bekommst, dann soll es so sein, wenn nicht dann nicht und es bleibt trotzdem super. Ich hoffe Du hast die Größe auf den Brief vom IMPP zu warten und zu sehen, was dabei raus kam.
Hast Du es wirklich nötig etwas einzuklagen? Mir ist Deine Situation schon in etwa klar, aber genau in solchen Momenten zeigt sich dann eben einiges über seine eigentliche Persönlichkeit. Mir persönlich ist`s echt wurscht was Du machst, aber das ist meiner Meinung nach kein Zeichen von Persönlichkeit und Reife was Du da in Erwägung ziehst.

Bitte, nur meine (eine) Meinung.
Gruß Dopamin.

Verena1979
25.03.2006, 11:55
Hallo! Doc79!

Verstehe Dich sehr gut, mit geht es ähnlich, nur das ich eventuell auf eine 3 abrutsche (461 Punkte) - mich würde das auch ärgern.
Drück Dir die Daumen, dass es klappt mit der eins:-)

NonaS
25.03.2006, 16:35
seit wann kann man eine Note einklagen?!

Unregistriert
25.03.2006, 16:37
seit wann kann man eine Note einklagen?!

gar nicht!

docvalium
25.03.2006, 16:55
Mit Klagen wirst Du nicht viel Glück haben, es sei denn, Du hast bestimmte Gründe warum Du durch Verschulden des IMPP oder Landesprüfungsamtes benachteiligt warst. Du kannst Dich aber an der Suche nach Fragen beteiligen, die gestrichen werden sollen (hier im Forum) suche alle möglichen Fragen, die du irgendwie falsch findest. Wenn es Fragen sind, die Du falsch hattest, ist es besonders gut für Dich, aber auch Fragen, die Du richtig hattest bringen Dich weiter. 1. Könnte sich Medi-learn dort geirrt haben, 2. verschiebt sich Die Notengrenze weniger nach oben als Deine persönliche Punktezahl. Also hau rein und wälz die dicken Bücher, so kannst Du auch für alle anderen etwas leisten.

Viel ErfolG!

elynn
25.03.2006, 17:11
es sei denn, Du hast bestimmte Gründe warum Du durch Verschulden des IMPP oder Landesprüfungsamtes benachteiligt warst. Diesmal gibt es ja einen speziellen, nie dagewesenen Fall: Es wurde am 3. Tag in Auflage A und B eine unterschiedliche Frage gestellt.
Mal angenommen, man hätte die Frage in A beantworten können, in B nicht.
Und angenommen, die Frage muß prinzipiell wegen dieses "Formfehlers" (???) sowieso vom IMPP aus der Wertung genommen werden, wird aber (wie bisher bei aus der Wertung genommenen Fragen) als richtig gewertet, wenn man sie richtig hatte.
Beispielrechnung:
Frage in Auflage A richtig. 580 Fragen gewertet. 406 Fragen richtig --> 70 %, potentiell Note 3.
Frage in B falsch. 579 Fragen gewertet. 405 Fragen richtig --> 69,9 %, also potentiell Note 4.
Jetzt könnte derjenige argumentieren, wenn er B hatte, daß er, wenn er statt dessen Auflage A bekommen hätte, eine bessere Note bekommen hätte, weil er ja da die Frage wohl richtig gehabt hätte.
Fazit:
Selbst, wenn diese Frage aus der Wertung genommen wird, können sich enorme Nachteile für einzelne bei der Bestehensgrenze oder Notengebung ergeben.

(Ich hoffe, meine Rechnung ist nachvollziebar und stimmt; hab' gerade Sozialmedizin & Statistik gelesen und mußte Pause machen, weil ich da die Beispielrechungen nicht mehr geblickt habe...)

Buffy
25.03.2006, 22:16
Das könnte bei mir glatt so sein. Vermutlich bin ich knapp an der 2 vorbeigeschrammt. Schade. Ich hatte Auflage A und habe die Frage falsch beantwortet, wobei diese Lösung ja auch strittig zu sein scheint. Die Frage aus Version B hätte ich allerdings leicht beantworten können :-?
Da bin ich nun also mal gespannt, was mit der Frage passiert.

Unregistriert
26.03.2006, 21:07
diese frage kann nur für alle richtig gewertet werden, unabhängig von der Beantwortung.
bzw. wird die Bestehensgrenze runtergesetzt, was dann auf das gleiche rauskommt.

denn egal in welche Richtung es anders gemacht wird, wird es immer welche geben, die einen Nachteil hätten.

ganz schön dumm vom impp sowas!

docvalium
26.03.2006, 21:22
Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Nachteil entsteht ja nur möglicherweise gegenüber der anderen Gruppe, wenn man davon ausgeht, dass eine Frage leichter war. Soetwas nachzuweisen wird schwierig. Die Fragen an sich sind ja nicht strittig und nur darauf, dass man eine Frage nicht beantworten konnte, kann man sich ja kaum berufen, schließlich kann man auch ansonsten nicht klagen, weil man eine Frage nicht beantworten konnte.

Unter bestimmten Vorraussetzungen hat schon jetzt eine Gruppe manchmal einen Vorteil. Nämlich dann, wenn eine Frage einen Hinweis auf eine andere Frage gibt. Sind die Fragen bei einer Gruppe näher zusammen, merkt man das eher und hat somit einen Vorteil.