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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfall von erbrachter Leistung



semilein
27.03.2006, 19:44
Hi, habe die mündliche Prüfung bestanden und konnte aus krankheitsgründen nicht an der schriftlichen teilnehmen.....
Nun veranlaßt das LPA den Verfall der erbrachten mündlichen Prüfung- ist das rechtlich vertretbar?
Wißt ihr mehr?
Bin total verzweifelt- wenn ich daran denke, daß ich den ganzen Kram nochmal machen muß!
Hat irgendjemand dasselbe Problem und vielleicht schon eine Lösung?

netfinder
27.03.2006, 19:53
nach alter AO waere das absolut zulaessig und du muesstest alles nochmal machen.

Hellequin
27.03.2006, 21:08
"Die Ärztliche Vorprüfung - alt - im Frühjahr 2006 wird nur teilweise bestanden
(z.B. ein Prüfungsteil wird mit „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“ abgelegt, für den anderen Prüfungsteil wird ein Teilrücktritt/-säumnis genehmigt).
Rechtsfolge: Die Ärztliche Vorprüfung - alt - wurde somit insgesamt nicht bestanden. Dieser Prüfungsversuch für die Ärztliche Vorprüfung - alt - wird auf die Zahl der Prüfungsversuche für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - neu - jedoch nicht angerechnet.
Der bestandene Prüfungsteil wird als nicht unternommen gewertet. Der/das
genehmigte Teilrücktritt/-säumnis verfällt. Der Studierende muss das vorklinische Studium nach neuem Recht fortsetzen und M 1 - neu - als Gesamtprüfung - schriftlich und mündlich - ablegen. Für die Zulassung zu M 1 - neu - müssen die neuen Zulassungsvoraussetzungen für M 1 - neu - erfüllt werden. Es erfolgt für Herbst 2006 keine Ladung von Amts wegen."

Das steht so in einem Merkblatt des LPA BaWü.