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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue AO & Änderungen bzgl. Erste Hilfe ?????



37 °C
03.04.2006, 12:23
Hallo
Habe folgendes gelesen

-> http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/lpa/downloads/Merkblaetter_und_Antragsvordrucke/Aerztliche_Vorpruefung/Merkblatt_Erste_Hilfe.pdf

Habe bisher nach alter AO studiert und ab sofort nach neuer AO......
...und frage mich ,ob ich jetzt auch noch den Erste-Hilfe-Schein neu erwerben muss????????


Dort steht z.B., dass man den Schein beim Deutschen Roten Kreuz,Johanniter Unfallhilfe, Arbeiter-Samariter Bundoder beim Malteser Hilfsdienst machen muss.
Hab aber mein Schein bei der Deutschen Unfallhilfe gemacht !?!

Wäre dankbar für Infos...

luckyscrub
03.04.2006, 12:35
.....da würde ich im Zweifel mal beim LPA nachfragen ;-)

ansonsten darf meines Wissens der Schein nicht älter als 2 Jahre sein

37 °C
03.04.2006, 12:36
.....da würde ich im Zweifel mal beim LPA nachfragen ;-)

ansonsten darf meines Wissens der Schein nicht älter als 2 Jahre sein

Hi Lucky, da steht ,dass der Schein nicht älter als 4 Jahre sein darf. Zum Glück ist der Schein bei mir nicht älter als 4 Jahre.

Poro
03.04.2006, 12:38
Aber ist ja nur ein Wochenende, kannst es ja zur Not auch noch nächste Woche bei einer HIO machen... falls die beim LPA sagen sollten, dass das nicht geht. Den Sinn verstege ich zwar nicht so recht, außer dass ich die Erfahrung gemacht habe, dass die HIO's besser unterrichten in meinen Augen. Bin selbst Dozent.

luckyscrub
03.04.2006, 12:41
@ Poro: du studierst doch jetzt nach neuer AO, oder??

bei uns in Essen hatte man da ein integriertes Seminar mit Grundlagen der ersten Hilfe. Für dieses wurde ein Erste-Hilfe-Schein ausgestellt, den das LPA anerkannt hat. Vielleicht gibt es ja sowas auch bei euch im Berlin

@ 37°: ok; 4 Jahre; Glück gehabt ;-)

THawk
03.04.2006, 12:43
Was die deutsche Unfallhilfe angeht:
Die wird wohl unter Punkt 5 der genannten Möglichkeiten fallen (andere anerkannte Organisation). Allerdings solltest du dich noch mal genau erkundigen ob sie auch wirklich anerkannt ist. Generell brauchen alle EH-Anbieter, die nicht zu den großen HiOrgs gehören diese Anerkennung damit ihre EH-Scheine anerkannt werden.

Da hat sich meines Wissens nach aber nix mit der neuen AO geändert.

Poro
03.04.2006, 12:56
Wie wäre das denn mit dem RA? Der verfällt doch nicht egal ob nun 2 oder 4 Jahre? Denn ich nehme ja immer an Fortbildungen teil... aber mein EH-Kurs ist schon 2 Jahre her.

christo
03.04.2006, 16:04
Hat jemand Erfahrung mit der RA-Urkunde bei den LPAs?? Is es unstressiger sich nen Eh-Ausweis austellen zu lassen??

purkinje00
03.04.2006, 18:26
In Niedersachsen wird die RA-Urkunde für EH ohne Probleme anerkannt. Pflegepraktikum hat bei mir auch geklappt, hat sich aber glaub ich geändert.... :-nix