Tri G -
06.04.2006, 09:04
Hallo Ihr da draussen,
wahrscheinlich gab es dieses Thema schon häufig, dennoch stelle ich es nun ins Netz...
Also folgendes: Ein Freund von mir ist letzte Woche zum dritten Mal durch das Physikum gefallen.. (alte AO).
Im schriftlichen hatte er 210 Punkte (also ne 3)...im mündlichen wurde er dann leider etwas..naja sagen wir verladen...Er und seine Mitprüflinge schilderten, dass er keinesfalls eine 5 verdient hätte...Nun ja, er hat die 5 jetzt nunmal erhalten.
Zur Begründung wurden ihm dann seine zwei nicht korrekt beantworteten Fragen genannt...die anderen ca. 10 richtig/ausführlich beantworteten Fragen wurden überhaupt nicht erwähnt!
Dennoch möchte er sich nicht kampflos geschlagen geben...er hat schon schriftlich Einspruch beim LPA gegen die Bewertung seiner Prüfung erhoben.
Hat jemand Erfahrung, ob solch ein Einspruch aussichtsreich ist? Oder kann man gegen das Urteil der tollen Hochschullehrern als Student nichts machen?
Danke sehr!
wahrscheinlich gab es dieses Thema schon häufig, dennoch stelle ich es nun ins Netz...
Also folgendes: Ein Freund von mir ist letzte Woche zum dritten Mal durch das Physikum gefallen.. (alte AO).
Im schriftlichen hatte er 210 Punkte (also ne 3)...im mündlichen wurde er dann leider etwas..naja sagen wir verladen...Er und seine Mitprüflinge schilderten, dass er keinesfalls eine 5 verdient hätte...Nun ja, er hat die 5 jetzt nunmal erhalten.
Zur Begründung wurden ihm dann seine zwei nicht korrekt beantworteten Fragen genannt...die anderen ca. 10 richtig/ausführlich beantworteten Fragen wurden überhaupt nicht erwähnt!
Dennoch möchte er sich nicht kampflos geschlagen geben...er hat schon schriftlich Einspruch beim LPA gegen die Bewertung seiner Prüfung erhoben.
Hat jemand Erfahrung, ob solch ein Einspruch aussichtsreich ist? Oder kann man gegen das Urteil der tollen Hochschullehrern als Student nichts machen?
Danke sehr!