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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5 im mündlichen, 3 im Schriftlichen



Tri G -
06.04.2006, 10:04
Hallo Ihr da draussen,

wahrscheinlich gab es dieses Thema schon häufig, dennoch stelle ich es nun ins Netz...

Also folgendes: Ein Freund von mir ist letzte Woche zum dritten Mal durch das Physikum gefallen.. (alte AO).
Im schriftlichen hatte er 210 Punkte (also ne 3)...im mündlichen wurde er dann leider etwas..naja sagen wir verladen...Er und seine Mitprüflinge schilderten, dass er keinesfalls eine 5 verdient hätte...Nun ja, er hat die 5 jetzt nunmal erhalten.
Zur Begründung wurden ihm dann seine zwei nicht korrekt beantworteten Fragen genannt...die anderen ca. 10 richtig/ausführlich beantworteten Fragen wurden überhaupt nicht erwähnt!
Dennoch möchte er sich nicht kampflos geschlagen geben...er hat schon schriftlich Einspruch beim LPA gegen die Bewertung seiner Prüfung erhoben.

Hat jemand Erfahrung, ob solch ein Einspruch aussichtsreich ist? Oder kann man gegen das Urteil der tollen Hochschullehrern als Student nichts machen?

Danke sehr!

marc27
06.04.2006, 11:17
also wenn es deinem freund wirklich wichtig ist, gegen das lpa vorzugehen, sollte er sich einen fachanwalt nehmen. herr karasek von medilearn kennt sich auf diesem gebiet sehr gut aus. er kennt die materie und die lpas. an einen "normalen" anwalt braucht man sich kaum wenden, weil denen insiderinformationen und erfahrung fehlt.

Blaumeise
07.04.2006, 14:19
hallo..
ich habe auch daran gedacht, Beschwerde einzulegen,weil es bei mir so ähnlich war(bloss dass ich gott sei dank noch eine chance habe..nun nach neuer AO).
Mir wurde nur von einer anderen Quelle berichtet,dass es kaum Ausicht auf Erfolg hat,sondern nur wenn die Prüfer im Mündlichen einen "Formfehler" begangen haben.D.h. zum Beispiel eine Frage weitergegeben von jemand anders obwohl das nicht so üblich ist o.ä.
Ich kann es jedenfalls sehr gut nachvollziehen wie du dich gerade fühlst und drücke Dir die Daumen,falls du dich doch entschliesst zu klagen.