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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abbruch des Physikums aus gesundheitlichen Gründen ?????



37 °C
09.04.2006, 13:47
Weiss jemand ob Leute, die sich aus gesundheitlichen Gründen vom Physikum zurückgezogen haben, die Scheine der neuen AO machen müssen oder nicht?
Habe gehört ,dass sie es nicht zu machen brauchen.
Weiss da jemand Näheres ?

luckyscrub
09.04.2006, 14:10
Ja,du mußt alle Scheine machen....wenn du einen Teil bestanden hast, und zum Rest genehmigter Weise zurückgetreten bist, dann wird der Versuch net gezählt

schau mal hier:
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=27728&highlight=m%FCndliche

Solara
09.04.2006, 15:27
Es gibt definitiv kein Physikum mehr nach alter AO - ergo muss man die fehlende Scheine nachmachen, um Physikum wieder zugelassen zu werden!

Aber eigentlich hat das luckyscrub ja schon alles gesagt ;-) !

37 °C
09.04.2006, 16:18
Ja hab nur gehört, dass man das Physikum zwar nach neuer AO machen muss, aber für Leute ,die aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten sind könnte der Fall eintreten, dass sie die neuen Scheine nicht mehr zu machen brauchen und trotzdem zum Physikum im August zugelassen werden.

Hellequin
09.04.2006, 16:47
Die Ärztliche Vorprüfung - alt - im Frühjahr 2006 wird nur teilweise bestanden
(z.B. ein Prüfungsteil wird mit „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“,
„mangelhaft“ abgelegt, für den anderen Prüfungsteil wird ein Teilrücktritt/-säumnis genehmigt).
Rechtsfolge: Die Ärztliche Vorprüfung - alt - wurde somit insgesamt nicht bestanden. Dieser Prüfungsversuch für die Ärztliche Vorprüfung - alt - wird auf die Zahl der Prüfungsversuche für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - neu - jedoch nicht angerechnet.
Der bestandene Prüfungsteil wird als nicht unternommen gewertet. Der/das
genehmigte Teilrücktritt/-säumnis verfällt. Der Studierende muss das vorklinische Studium nach neuem Recht fortsetzen und M 1 - neu - als Gesamtprüfung - schriftlich und mündlich - ablegen. Für die Zulassung zu M 1 - neu - müssen die neuen Zulassungsvoraussetzungen für M 1 - neu - erfüllt werden. Es erfolgt für Herbst 2006 keine Ladung von Amts wegen.

Damit dürfte die Frage hinreichend beantwortet sein.

seelenkind
12.04.2006, 21:42
ich glaube dem IMPP ist es ehrlich gesagt auch vollkommen egal aus welchen Gründen man die Prüfung nicht beendet hat

also alle scheine die nach neuer AO vorhanden sein müssen,musst du nun machen

Dr. Jackyll
13.04.2006, 12:21
Seh ich das also richtig, dass alle die nach alter AO studiert haben und z.B. schon 2 Versuche hatten, dass diese 2 Versuche dann NICHT angerechnet werden und man nach neuer AO nochmal 3 Versuche hat??

So versteh ich das grad irgendwie (laut dem Zitat) und das wäre ja MEGAunfair!

seelenkind
13.04.2006, 14:21
nein du hast trotzdem nur noch den einen versuch..es sei denn aus kranheitsgründen wurde der letzte nicht angerechnet..man hat insgesamt nur 3 versuche!!!!

Solara
13.04.2006, 17:50
Wenn das Physikum im Frühjahr nach alter AO nur zum Teil absolviert wurde (aus Krankheitsgründen) zählt es nicht als Versuch, wenn es 5 oder besser war.
Man kann den bestandenden Prüfungsteil aber nicht (wie es bei der neuen AO ist) mitnehmen in den nächsten Versuch, sondern muss nochmal alles komplett neu machen!

Wenn es eine 6 war, zählt der Versuch (und natürlich vorangegangen Versuche ebenso).