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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartezeit



JuleG
22.04.2006, 19:18
Hallo

Habe im Sommer 2005 meinen schulischen Teil der Fachhochschule erreicht (Abgang nach der 12.Klasse) .Zurzeit absolviere ich ein soziales Jahr für den praktischen Teil.Gilt dieser Zeitraum von einem Jahr schon als Wartezeit?
Um eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

Mit freundlichen Grüssen

Juliane

nightingale
22.04.2006, 19:46
Ja, als Wartezeit gilt dieser Zeitraum schon, allerdings nur für Fachhochschulen, denn Du kannst Dich mit diesem Abschluss nicht für's Medizinstudium bewerben.
Wenn Du danach noch die 13. Klasse machst, verfallen diese Wartesemester, da sie erst ab Erwerb der jeweiligen Zugangsberechtigung zählen...

Dr. Pschy
22.04.2006, 19:48
Fachhochschule oder Fachoberschule?

Falls Fachoberschule: Wartezeit gilt ab Datum des Fachabiturzeugnisses.
Falls FH: Solange immatrikuliert gibts keine Wartezeit. Nur die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn wird angerechnet, insofern das mindestens 1 Halbjahr oder mehr war.