Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildungsinländer und Approbation (oder der Unsinn mit der Berufserlaubnis)
Doch das ist das Argument, es ist halt Gesetz, naja und was
ist daran jetzt gleich verfassungswidrig? Und welche Gesetze
würden dir da noch vorschweben?
Typisch....
@ joey33 - Willkommen im Club! Bekommst du nun eine Berufserlaubnis? Ich habe die Erfahrung gemacht dass die allerwenigsten Chefs bereit sind den Mehraufwand für Ausländer zu machen. Insofern, wenn du es schaffst eine Berufserlaubnis zu bekommen - das ist schon was tolles! Dann kannst du ja dich einbürgern lassen usw. Müsste für dich kein Thema sein, dauert so ca 8 Monate, also nach einem Jahr Berufserlaubnis sollte es schon klappen. Gibst du jetzt deine alte Staatsbürgerschaft ab um Deutscher zu werden?
Gab übrigens letztens in der Zeit einen sehr guten Artikel über ausländische Akademiker und wie es Deutschland schafft diese Leute (also uns) zu vergraulen. Menschen 2. Klasse trifft voll zu. Sehr zu empfehlen: http://www.zeit.de/2008/50/C-Talente
@ joey33 - Willkommen im Club! Bekommst du nun eine Berufserlaubnis? Ich habe die Erfahrung gemacht dass die allerwenigsten Chefs bereit sind den Mehraufwand für Ausländer zu machen. Insofern, wenn du es schaffst eine Berufserlaubnis zu bekommen - das ist schon was tolles! Dann kannst du ja dich einbürgern lassen usw. Müsste für dich kein Thema sein, dauert so ca 8 Monate, also nach einem Jahr Berufserlaubnis sollte es schon klappen. Gibst du jetzt deine alte Staatsbürgerschaft ab um Deutscher zu werden?
Gab übrigens letztens in der Zeit einen sehr guten Artikel über ausländische Akademiker und wie es Deutschland schafft diese Leute (also uns) zu vergraulen. Menschen 2. Klasse trifft voll zu. Sehr zu empfehlen: http://www.zeit.de/2008/50/C-Talente
ja, danke für den artikel! aber gut, so lange sich das eine volkswirtschaft leisten kann... und sag mal einer, das wäre keine diskriminierung!
Doch das ist das Argument, es ist halt Gesetz, naja und was
ist daran jetzt gleich verfassungswidrig? Und welche Gesetze
würden dir da noch vorschweben?
Wie bitte? Du weißt schon, dass alles was im dritten Reich geschah laut Gesetz gestattet war. War es deshalb richtig? Nein!
Echt, diese Wegschau-und-Hörigkeits-Mentalität kotzt mich an! Schau ruhig weiter RTL und lies ruhig deine Sport-Bild.
Bist du sicher, dass du Akademiker bist??
:-peng
Edit:
Welches Gesetz mir vorschwebt? Grundgesetz Art.3:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und DAS steht über der lieben AppO für Ärzte.
Coxy-Baby
20.01.2009, 13:34
Wie bitte? Du weißt schon, dass alles was im dritten Reich geschah laut Gesetz gestattet war. War es deshalb richtig? Nein!
Echt, diese Wegschau-und-Hörigkeits-Mentalität kotzt mich an! Schau ruhig weiter RTL und lies ruhig deine Sport-Bild.
Bist du sicher, dass du Akademiker bist??
:-peng
Edit:
Welches Gesetz mir vorschwebt? Grundgesetz Art.3:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und DAS steht über der lieben AppO für Ärzte.
Da brauchst du auch nicht die 3.-Reich-Keule schwingen,
die Gesetze sind nunmal vorhanden und sollen auch angewandt werden, wenn sie nicht mehr passen, sollten sie
halt geändert werden. Ansonsten können wir ja gerne
die Anarchie ausrufen.
Und zu deinem lustigen Ausflug zu den Grundrechten:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Desweiteren spielt meine Fernseh- und Zeitungspräferenz auch keine Rolle und wenn ich den ganzen Tag Fix und Foxi
lese und dabei Comdey Central sehe ist das ganz allein
mein Bier.......
Aha! Sehr aufschlußreich. Zwar nicht was die Gesetzeslage, sondern deine Ansichten betrifft.
Dort steht alle Menschen, nicht alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich.
Und es war keine Keule, nur ein treffender Vergleich!
Coxy-Baby
20.01.2009, 13:49
Oh Gott und wieder son Hobby Psychiater der einen übers Internet
analysiert........
In der Präambel des Grundgesetzes steht der von mir 1:1 eingefügte Bereich, dort wird der Geltungsbereich für das GG festgelegt.
Was dann folgt trifft ja auf Dich nicht zu, da du ja keine
deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Doch es war eine Keule, denn pauschalisierte Vergleiche zu ziehen, daß ich obrigkeitstreu wäre nur weil ich jetzt nicht
das Problem JEDES Einzelnen (auch deins)megawichtig nehme ist kein Vergleich.
Jeder wird sich mit Konsequenz nur für die Dinge eintreten die Ihn betreffen/wichtig sind.
Ich kann mir grad das Lachen nicht verkneifen, sorry.
Laut deiner Interpretation gilt das GG für mich als Ausländer also nicht.
Bin ich jetzt vogelfrei? Meine Würde ist antastbar, deine nicht?
Oder muss ich mich nicht daran halten, dass jeder Mensch, äh Deutscher ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und darf mal kurz allen eine reinhauen, ich bin ja (laut dir?!) aus der Nummer raus?
Joa, wat soll ich dazu sagen? Naja, mir würde einiges einfallen, das ist aber nicht mein Niveau...
Ich finde deine Ausführungen ehrlich gesagt ziemlich albern.
Coxy-Baby
20.01.2009, 14:17
...... na ist doch schön wenn ich Dich in Deiner Lage etwas erheitern
konnte.
Schönes Leben noch.
(Versuch doch einfach die Approbation zu beantragen mit Wink aufs
GG, viel Spaß dabei)
PS: Man unterscheide Grundgesetz und Strafgesetz!
Ach nicht doch, du musst dir einfach mit deiner Stelle in der Gesellschaft klar kommen - als Ausländer bist du wenn es wirklich darauf ankommt nur ein Mensch 2. Klasse ;) NS Vergleiche bringen nun wirklich nichts wenngleich genau zu dieser Thematik interessante Sachen passiert sind (Approbationsentzug für Juden).
Die Gerichte verteidigen übrigens die Praxis dass Ausländer keinerlei Anspruch auf eine Approbation haben: http://www.springerlink.com/content/326epuvl6b1lhval/ (bzw kann ich dir mailen falls du kein Zugriff hast). Interessanterweise musste man in den USA bis in die 70er Jahre Staatsbürger sein um eine Vollapprobation zu bekommen. Nach gerichtlicher Prüfung wurde diese Regelung allerdings als verfassungswidrig eingestuft. Hier leider nicht.
Klappts nun mit der Berufserlaubnis?
Sau geil: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,602188,00.html
Aber schaut mal den Nachtrag an - gleich nach Veröffentlichung des Artikels hat sich was geändert. Wir müssen echt schauen dass die Medien von unserer Sache berichten.
SuperSonic
22.01.2009, 20:27
Die Gerichte verteidigen übrigens die Praxis dass Ausländer keinerlei Anspruch auf eine Approbation haben: http://www.springerlink.com/content/326epuvl6b1lhval/
Danke für den Link. Daraus ist ersichtlich, dass selbst eine Verfassungsbeschwerde mit Berufung auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG keine Aussicht auf Erfolg hätte. :-nix Insgesamt sieht es also äußerst düster mit einer Änderung der ÄAppO und BÄO aus; vielmehr sollte man schauen, dass man die Einbürgerung möglichst schnell über die Bühne bringt, wenn man in D als Arzt tätig sein möchte.
Gruß,
SuperSonic
leofgyth77
09.02.2009, 10:44
omg...ich muss sagen, das hat mich jetz mächtig geschockt..ich war eigentlich immer stolz auf meine canadische staatsbürgerschaft...
nja. muss mich halt mein freund heiraten ;)
ehem-user-02-08-2021-1033
09.02.2009, 12:45
@Joey33
Dein Verweis auf das GG ist insoweit richtig, als dass es sich bei dem von dir gennanten Absatz um ein Menschenrecht (deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsbürger) und kein Bürgerrecht (deutsche Staatsbürger) handelt.
In der Praxis leiden Grundrechte aber immer unter gesamtgesellschaftlichen Interessen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Aber warum führt die Polizei jemanden in Handschellen ab und sperrt ihn dann ein ?
Das vermeindliche gesamtgesellschaftliche Interesse....
Um es kurz zu machen:
Hol dir die deutsche Staatsbürgerschaft und spiel nicht den "sterbenden Schwan." :-dafür
Hatte durch ein Elternteil auch die Möglichkeit eine andere (nicht EU) Staatsbürgerschaft zu bekommen.
Da ich hier in Deutschland lebe und auch leben möchte, hab ich das selbstverständlich nie in Betracht gezogen.
Und das Argument:
"Ja, aber dann verlier ich ja ein bischen Zeit und ..."
Ich hab auch schon ein bischen Zeit verloren....
Stichwort: Wehrpflicht.
Nur so am Rande bemerkt, über diese doch so "ungerechte" Welt...
Die Staatsbürgerschaft ist eine sehr persönliche Sache und man sollte nicht pauschalisieren da es sich sehr oft um einen einzigartigen Sachverhalt handelt. Zumindest bei mir. Zumindest will ich das Gefühl haben dass ich einzigartig bin ;)
@leofgyth77: Gibst du dann die kanadische ab? Oder findest du eine Ausnahme?
leofgyth77
09.02.2009, 13:55
Die Staatsbürgerschaft ist eine sehr persönliche Sache und man sollte nicht pauschalisieren da es sich sehr oft um einen einzigartigen Sachverhalt handelt. Zumindest bei mir. Zumindest will ich das Gefühl haben dass ich einzigartig bin ;)
@leofgyth77: Gibst du dann die kanadische ab? Oder findest du eine Ausnahme?
ich will sie echt nich aufgeben..ich war schon immer stolze canadierin und das wird sich auch nicht ändern.
ich werd dann einfach nochmal schaun, wies mittlerweile mit doppelter staatsbürgerschaft aussieht...es sind halt beide elternteile canadier..mal schaun.
und wieso kann man dann ne aprobation erhalten, wenn man mit einem/einer deutschen verheiratet ist? das versteh ich ja dann nicht ganz. und muss man dann 2 oder 4 jahre verheiratet sein? hab unterschiedliches gefunden.
na ja..jetz schau ich erst mal, steh ja noch gaaanz am anfang des studiums..vielleicht hat sich ja schon was getan, bis ich fertig bin?!?
SuperSonic
09.02.2009, 19:17
Vor der Einbürgerung muss man immer noch grundsätzlich seine alte(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgeben. Die einzige regelmäßige Ausnahme von diesem Grundsatz ist gegeben, wenn der Heimatstaat die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft rechtlich unmöglich macht oder faktisch nicht durchführt (Iran, Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien). Daneben gibt es noch ein paar weitere Ausnahmen, unter denen Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen kann, aber die dürften auf Kanadier nicht anwendbar sein.
Gruß,
SuperSonic
Ich kann SuperSonic prinzipiell nur zustimmen. Es gibt allerdings bei der Einbürgerung weitere Ausnahmen wie man seine alte Staatsbürgerschaft behalten kann. Eine Konsultation mit einem Rechtsanwalt ist auf jeden Fall empfehlenswert.
@ leofgyth77: Obwohl du vielleicht erst am Anfang des Studiums bist lohnt es sich auf jeden Fall dich jetzt schon damit auseinanderzusetzen. Laut Profil bist du in Berlin? Das ist in Hinblick auf Staatsbürgerschaftsfragen sehr gut ... wenn du im süddeutschen Raum unterwegs bist würde ich mir überlegen ob du nicht in den Norden für die Klinik bzw PJ wechselst.
In Bayern ist es so dass die Behörden eine Approbation auch an Ausländer erteilen wenn sie mindestens 4 Jahre am Stück unter einer Berufserlaubnis arbeiten und gleichzeitig mit einer Deutschen bzw EU-Bürgerin die in Deutschland sesshaft ist verheiratet sind. Klingt auf Anhieb nicht schlecht allerdings ist man bei der Berufswahl als Drittstaatler ohne Approbation deutlich benachteiligt sodass ich dir empfehlen würde auf jeden Fall bevor du dich bewirbst die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen! Das heißt natürlich auch dass du genügend Zeit einplanst für die Einbürgerung, kann schon mal länger dauern, vor allem wenn du Antrag stellst die kanadische behalten zu dürfen.
Der Grund warum man mit Heirat und Arbeit doch eine Approbation bekommen kann ist teilweise hier erklärt: http://www.springerlink.com/content/326epuvl6b1lhval/ Drittstaatler müssen beweisen dass sie im besonderen Maße in der Gesellschaft integriert sind - sehr subjektiv, allerdings als gegeben angesehen wenn man verheiratet ist und gearbeitet hat. Es kann sein dass andere Länder andere Verwaltungsvorschriften haben, musst du kucken.
Da brauchst du auch nicht die 3.-Reich-Keule schwingen,
die Gesetze sind nunmal vorhanden und sollen auch angewandt werden, wenn sie nicht mehr passen, sollten sie
halt geändert werden. Ansonsten können wir ja gerne
die Anarchie ausrufen.
Es wäre noch eine zusätzliche möglichkeit vorstellbar. Keine anarchie, nur beschränkte gesetzesverletzung von seiten der zuständigen behörden. Aber das bringt wohl gesetzesmoraltheoretiker zum anaphylaktischen schock.
Allerdings bin ich gegen eine zulassung von Tombow & co, und der grund ist einfach: das angebot an ärzten runterzutreiben. Was habe ich davon, dass nicht-EU/EWR-bürger nach Deutschland kommen, und bereit sind, für 6 eur die stunde zu hackeln?
Der patient hat was davon, dass personalkosten im gesundheitssektor gesenkt werden, der patient hat was davon, dass er weniger zahlen muss, für ein termin bei seinem arzt. Ich will allerdings, dass der patient ordentlich ausgezapft wird, und dass die kohle in meine taschen hineinfliessen!
Gottseidank ist der patient/durchschnittliche wähler viel zu dämlich um einzusehen dass er von arbeitseinwanderung auch profitieren kann, die machen sich sorgen um ihre eigene arbeitsplätze, und somit ist es leichter für einheimische ärzte und legale ausländer, unsere interessen durch lobbying durchzusetzen.
Am liebsten wäre mir der amerikanische modell. Da wird das angebot an ärzten reguliert, indem ein defizit an residencies gibt, und es ein zwingendes muss ist, residency in USA zu machen, um dort arbeiten zu dürfen.
Durch das private spitalsystem, werden dann die preise für medizinische versorgung hochgeschraubt, keine öffentliche kontrolle, die preise diktieren können.
Das endergebnis ist das schlechteste mögliche für den patient, und das bestmögliche für den arzt, wenn man darüber hinwegschaut, dass die freiheit des arztes in der facharztausbildung eine versklavung darstellt.
Es ist wie die weisheiten im film "Layer Cake" mit Daniel Craig. You get born. Take some shit. Take some more shit. Until you have climbed all the way to the top and have forgotten what shit looks like. Welcome to the Layer Cake, son.
Das beste wäre, ausbildung in Deutschland zu machen, super günstig, und später mit den USMLEs in USA nach absolvierter facharztausbildung, sein arsch mit kohle zu wischen.
Aber für den patient ist es halt nicht so gut.
Skalpella
09.02.2009, 19:58
Allerdings bin ich gegen eine zulassung von Tombow & co, und der grund ist einfach: das angebot an ärzten runterzutreiben. Was habe ich davon, dass nicht-EU/EWR-bürger nach Deutschland kommen, und bereit sind, für 6 eur die stunde zu hackeln?
Vielleicht verstehe ich das jetzt falsch, aber es ging doch gar nicht darum, Mediziner mit einem anderen, als dem deutschen Abschluss zuzulassen, sondern lediglich darum, Bildungsinländern, oder zumindest Leuten, die hier studiert haben, ohne Probleme die Approbation zu erteilen. Ich sehe keine Gründe, die dagegen sprächen. Vor Allem aber sehe ich nicht ein, warum das dann geht, wenn derjenige Mediziner verheiratet ist.
Wir haben doch noch immer einen Ärztemangel, also warum nicht wenigstens alle diejenigen approbieren, die die inländischen Standards gelernt haben.
Das Gesetz stammt wahrscheinlich noch aus den Zeiten der "Ärzteschwemme".
Vielleicht verstehe ich das jetzt falsch, aber es ging doch gar nicht darum, Mediziner mit einem anderen, als dem deutschen Abschluss zuzulassen, sondern lediglich darum, Bildungsinländern, oder zumindest Leuten, die hier studiert haben, ohne Probleme die Approbation zu erteilen. Ich sehe keine Gründe, die dagegen sprächen. Vor Allem aber sehe ich nicht ein, warum das dann geht, wenn derjenige Mediziner verheiratet ist.
Wir haben doch noch immer einen Ärztemangel, also warum nicht wenigstens alle diejenigen approbieren, die die inländischen Standards gelernt haben.
Das Gesetz stammt wahrscheinlich noch aus den Zeiten der "Ärzteschwemme".
Ich habe schon gelesen dass es um bildungsinländer geht. Es ist egal, woher die ärzte kommen, wenn es bloss um das angebot an medizinische dienste geht. Mehrere ärzte = schlecht.
Bezüglich ärztemangel, mangel ist kein schwarz-weiss. Je weniger ärzte, je besser für uns. Das ist eine tatsache, und dass kann nicht verändert werden, egal was man aus "ethischer sicht" dazu meinen mag.
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