26.06.2002, 10:12
Hi,
hab dieses in Bayern mein Abi mit 1.4 gemacht und gehe deshalb davon aus, dass ich auch einen Studienplatz in meiner Heimatstadt München erhalten werde.
Allerdings muss ich noch ab September Zivildienst leisten. Dem ZVS Infoheft kann man entnehmen, dass ich meinen Studienplatz behalten werde wenn ich zu diesem Wintersemester schon zugelassen werde.
Wenn ich nun zum Oktober zugelassen werde, aber aufgrung meines Dienstes den Platz noch nicht annehmen kann, muß ich dann denen von der ZVS dies mitteilen? Wie nehme ich diesen Anspruch auf "erneute Auswahl nach dem Dienst" (so heißt es im Infoheft) wahr.
Liebe Grüße Toni
hab dieses in Bayern mein Abi mit 1.4 gemacht und gehe deshalb davon aus, dass ich auch einen Studienplatz in meiner Heimatstadt München erhalten werde.
Allerdings muss ich noch ab September Zivildienst leisten. Dem ZVS Infoheft kann man entnehmen, dass ich meinen Studienplatz behalten werde wenn ich zu diesem Wintersemester schon zugelassen werde.
Wenn ich nun zum Oktober zugelassen werde, aber aufgrung meines Dienstes den Platz noch nicht annehmen kann, muß ich dann denen von der ZVS dies mitteilen? Wie nehme ich diesen Anspruch auf "erneute Auswahl nach dem Dienst" (so heißt es im Infoheft) wahr.
Liebe Grüße Toni