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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildungspunkte sammeln...



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Stefy
28.04.2006, 20:14
Hallo!

Habe mal eine Frage, was diese Fortbildungspunkte-Sammelei pro Jahr angeht... :-notify
Kann mich mal jemand auf den neuesten Stand bringen, ich habe das Gefühl, ich habe dieses Thema irgendwie verschlafen :-music
-Also, wieviele Punkte muß ich pro Jahr nachweisen( und vor allem WEM??)?
-Gilt dies auch für Assistenzärzte und wenn ja auch für die, die NICHT im KH tätig sind..
-(ich arbeite in Teilzeit in einer internistischen Praxis...)

Wäre echt toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte... ;-)


LG
Stefy

Hubschrauberfanatike
29.04.2006, 06:22
Die Punkte gelten nur für Fachärzte, und die müssen 250 Punkte in 5 Jahren sammeln.
Wenn sie dies nicht tun, dann gibt es zumindest zum jetzigen Tag noch gar keine Regelungen was dann passiert.

Gruß

Hubi

Pünktchen
29.04.2006, 08:01
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=25766&highlight=fortbildungspunkte

Stefy
03.05.2006, 12:58
Hallo,

also , nun bin ich genauso schlau wie vorher :-? ...
wenn man den Link durchliest oder mit der Ärztekammer ( heute angerufen) telefoniert, dann verweisen die auf die KV, bzw. sagen, JA, auch als Assistenzärztin (ich sei ja schließlich Arzt :-notify ), müsse man die Fortbildungspunkte sammeln, was allerdings meine Teilzeittätigkeit angeht ( halbieren sich dann die Punkte :-)) *kleiner Scherz*), so waren sie sich nicht einig... :-???
Also, werde morgen mal mit der netten KV telefonieren und dann berichten...

LG Stefy

Doktor_No
03.05.2006, 23:43
letzter stand: ALLE klinisch tätigen, also sowohl assis als auch FAs müssen 50 punkte im jahr sammeln. die niedergelassenen haben ja auch fortbildungspflicht, wie es mit weiterbildungsassis in der praxis ist weiss ich nicht. aber mach doch deine 50 plus x, dann bist du auf jeden fall auf der sicheren seite, und schaden kanns ja nicht. 50 hat man schnell zusammen (zB bringt in nds allein der strahlenschutzkurs in 2 wochenenden schon 46 punkte...). ich hab mich nicht besonders angestrengt dies jahr bisher, aber meine 50 schon voll.
wenn es schon keine reputationspunkte mehr gibt dann hol dir die cme-points :-))

netfinder
03.05.2006, 23:51
allein als famulant konnte ich in 4 wochen schon ueber 15 punkte sammeln^^

Stefy
06.05.2006, 09:17
Hallo!

Gut, dann werde ich mal sammeln gehen...schaden kann es ja nicht..Das Problem ist nur immer die Zeit, da ich ja weder in einer Klinik tätig bin, noch Wochenende und Abendveranstaltungen so ohne weiteres besuchen kann,da ich noch Mann und Kleinkind zu Hause habe :-)
Aber übers Ärzteblatt bzw. online kann man ja auch sammeln ;-)


LG Stefy

turinep
07.05.2006, 20:03
ich meine gehört zu haben, dass man der KV gegenüber für 5 Jahre 250 Punkte nachweisen muss, wobei pro Jahr 10 Punkte als "Selbststudium" geschenkt werden.

Ich kann mir vorstellen, dass man in den ersten ein bis zwei Jahren nach Praxisgründug / -einstieg anderes zu tun hat, als sich nur der Punkte wegen in Fortbildungsveranstaltungen zu setzen. Einerseits kann einen die Praxisgründung aufs Land fernab der Uni-Kliniken verschlagen, so dass Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr so locker nach dem Feierabend besucht werden können. Andererseits wird man zu Beginn wohl vom bürokratischen Neuland erschlagen werden.

Insofern wird es wohl ganz geschickt sein, in den zwei bis drei Jahren vor der Praxisgründung noch im Angestelltenstatus bzgl. Fortbildungspunkten richtig ranzuklotzen, um sich dann ein / zwei Jahre etwas zurückhalten zu können.

Doktor_No
07.05.2006, 21:14
sinn oder unsinn der punkte mal aussen vor lassend: auch in der tiefsten pampa sind die docs in ärztevereinen organisiert und man kann die 20 minuten für 3 punkte alle 3 wochen im DÄ auf dem klo lesend investiren. 50 im jahr sind mit dem kleinen finger in der nase popelnd locker drin.

Dr. Pschy
07.05.2006, 21:20
Fuer alle "Faulen" empfehle ich noch

http://www.cme-test.de/Unser_Testergebnis.54.0.html

Da gibts paar interessante links zu online-CME-Anbietern.

Doktor_No
07.05.2006, 21:23
sehr geil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Dr. Pschy
07.05.2006, 21:36
Viel Spass :-)

ducklupus
09.05.2006, 23:55
Konsequenzen bei mangelndem Nachweis der 250 Punkte innerhalb von fünf Jahren (1. Stichtag 30.06.2009) gibt es meines Wissens nach bisher nur für die Vertragsärzte (= Niedergelassene). Und denen drohen bei Fristverstreichung knallharte Konsequenzen, von einer gestaffelten Honorarkürzung bis zum Entzug der Zulassung. Die Fortbildungspflicht gilt zwar auch für Weiterbildungsassistenten in der Praxis (wie für ausnahmslos ALLE Ärzte), aber der Nachweis muß nicht erbracht werden - und es drohen keine Konsequenzen.

Zum Nachlesen bei der KVN:
http://www.kvn.de/kvn/content/internet/kvs/hauptgeschaeftsstelle/018/home_html?bereich=patienten&idd=018&stelle=hauptgeschaeftsstelle

Warum wird eigentlich nur über die Erfüllung dieser zuhöchst fragwürdigen Fortbildungsverpflichtung diskutiert und nicht über deren Berechtigung?
Sind alle Ärzte mit einem so heftigen Fortbildungsdefizit behaftet, daß sie zur Fortbildung gezwungen werden müssen?
Man stelle sich eine Fortbildungspflicht für Politiker vor, damit sie "ihr" Volk noch regieren dürfen ...

die chondropathia
10.05.2006, 12:12
Alles schön und gut. Und ich finde es richtig, dass man sich fortbilden muß, zumindest auf niedrigem Niveau (=50 Punkte). Allerdings habe ich noch immer nicht verstanden, wie ich jetzt wem mitteile (es scheint ja kein MUSS zu sein), wieviele Punkte ich pro Jahr so mache. Wäre ja auch für mich selbst ne schöne Statistik :-))

Also, hat da irgendwer schon ein Procedere parat, nach dem ich mich richten kann?

DC!

P.s. Habe mich gerade für das elektronische Erfassungssystem der Ärztekammer angemeldet und hoffe, dass alles bald wie von selbst läuft...

ducklupus
10.05.2006, 14:37
Wie gesagt, es handelt sich um eine gestzliche Vorgabe, die zur Zeit nur für Vertragsärzte dezidiert geregelt ist: Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes sind Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fachlich fortzubilden (§ 95d SGB V). Auch Fachärzte an Krankenhäusern sind zur Fortbildung verpflichtet (§ 137 SGB V).
Dieses wurde mit der Einführung des Fortbildungszertifikates durch Beschluß des 107. Deutschen Ärztetages umgesetzt.
Eine Nachweispflicht gegenüber der KV besteht für alle anderen Ärzte natürlich nicht.

Golfina
10.05.2006, 15:26
Hier bei uns sammeln auch die Assis. Aber um die menge der Punkte mach ich mir eigentlich keine Gedanken, ich glaube, da sammelt sich mit der Zeit ganz schön was an. Bei uns gibts für jede Pipifax-Veranstaltung 2 oder 3 P., wenn du einen Sonokurs oder sowas machst, gibts auch 50 p. So what?

annekii
03.08.2006, 20:29
Hallo!

Kann ich Punkte, die ich im PJ gesammelt habe, auch anrechnen lassen? Das wäre immerhin 12 Stück :-D

LG
annekii

Evil
03.08.2006, 22:17
Nein, es gelten erst die Fortbildungen nach Erhalt der Approbation

annekii
06.08.2006, 12:34
HallO!

Danke für die Antwort, auch wenn ich sie gerne anders gehabt hätte ;)

LG
annekii

ach die schon wieder
11.02.2007, 21:29
Mir wurde mal gesagt, das die Punkte immer nur im laufenden Kalenderjahr zählen und dann verfallen. Da wäre es also nix mit dem Sammeln für später. Kann mir jemand sagen ob das stimmt?
Als Berufsanfänger muss ja eh noch ettliche Fortbildungen machen, da wirds erstmal bestimmt keine Problem sein.

liebe Grüße