freezer
30.04.2006, 11:10
Halli Hallo die Damen und Herren!!! :)
Da mich das Warten unsagbar ärgert, spiele ich sehr mit dem Gedanken, den Traum des Traumstudiums doch vorerst beiseite zu legen und ein Studium von entferterem Interesse anzutreten (mit dem Gedanken sicher auch einige von euch schon gespielt haben :( ). Es ist immernoch das gleiche: Ein Traum und die Überzeugung von einer "Bestimmung", und das Interesse für andere Dinge, die aber nicht unbedingt auf lange Zeit erfüllend sind...
Aber wenn man die Zeit bedenkt, die das Studium bis zu einem nicht mal sicheren Berufsstart, dazu die nie endend scheinende Wartezeit...frustrierend ist das allemal!!!
Jetzt die Frage zu einem Zweitstudium: Klar ist ja, dass die Zeit, in der man an einer Uni eingeschrieben ist, nicht als Wartezeit gewertet wird. Was mir aber nicht klar ist, wie wird die Zeit nach dem Studium gewertet?! Wenn ich nun 2 Jahre gearbeitet habe, läuft das unter Wartezeit? Kann man sich überhaupt irgendwann nach einem abgeschlossenen Studium wieder über die Wartezeit bewerben? Oder gilt diese Quote AUSSCHLIEßLICH für Erststudienbewerber und ich kann mich dann ausschließlich nur über die Zweitstudienbewerberquote bewerben?? (Naja,...2-3 %...auch nich gerade erfolgsversprechend!!)
Würde mich über euer Wissen seeeeeeeehr freuen!!!!!!!!
Grüßle
freezer
Da mich das Warten unsagbar ärgert, spiele ich sehr mit dem Gedanken, den Traum des Traumstudiums doch vorerst beiseite zu legen und ein Studium von entferterem Interesse anzutreten (mit dem Gedanken sicher auch einige von euch schon gespielt haben :( ). Es ist immernoch das gleiche: Ein Traum und die Überzeugung von einer "Bestimmung", und das Interesse für andere Dinge, die aber nicht unbedingt auf lange Zeit erfüllend sind...
Aber wenn man die Zeit bedenkt, die das Studium bis zu einem nicht mal sicheren Berufsstart, dazu die nie endend scheinende Wartezeit...frustrierend ist das allemal!!!
Jetzt die Frage zu einem Zweitstudium: Klar ist ja, dass die Zeit, in der man an einer Uni eingeschrieben ist, nicht als Wartezeit gewertet wird. Was mir aber nicht klar ist, wie wird die Zeit nach dem Studium gewertet?! Wenn ich nun 2 Jahre gearbeitet habe, läuft das unter Wartezeit? Kann man sich überhaupt irgendwann nach einem abgeschlossenen Studium wieder über die Wartezeit bewerben? Oder gilt diese Quote AUSSCHLIEßLICH für Erststudienbewerber und ich kann mich dann ausschließlich nur über die Zweitstudienbewerberquote bewerben?? (Naja,...2-3 %...auch nich gerade erfolgsversprechend!!)
Würde mich über euer Wissen seeeeeeeehr freuen!!!!!!!!
Grüßle
freezer