Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was ich über Studiengebühren wissen sollte
Tja, ich hab ihn auch schon bekommen!
Naja. ich will mich nicht beschweren, die Lehre wird sicher besser :-keks und dann gibt es halt nur noch Spagetti mit Tomatensoße...die gibts eh schon die ganze Zeit!
la Valentina
17.09.2007, 20:15
... :-bee
pusteblume17
19.09.2007, 12:16
@ Valentina: Danke vielmals! Der Urlaub war klasse :-top
Just Smile :-)
01.10.2007, 21:09
Hmm, ich habe immer noch keinen Bescheid bekommen.. Vielleicht haben die mich vergessen :-dance
la Valentina
01.10.2007, 22:07
Vielleicht bekommen die Ersties den später?
Ansonsten ruf doch einfach mal im Studentensekretariat an.
Lg,
Valentina :-bee
Just Smile :-)
02.10.2007, 07:31
Beim StuSek. anrufen?? Ne,ne das lass ich lieber. Bin doch eingeschrieben habe MatrNr. Und wenn die Uni meine StuGebühren nicht möchte, habe ich auch nichts dagegen. :-)) :-))
gruß
la Valentina
02.10.2007, 11:38
Ui*g* Du weißt aber schon, dass die Dich exmatrikulieren können, wenn bis zu einem bestimmten Termin keine Studiengebühren eingegangen sind, oder?
Lg,
Valentina :-bee
Falsch. Nicht können, sondern müssen. Das jeweils gültige Landeshochschulgebührengesetz zwingt die Hochschulen zur Exmatrikulation von Studierenden, von denen die Studiengebühren nicht pünktlich eingegangen sind. Die Hochschulen haben in diesem Fall nicht die Freiheit der Wahl.
la Valentina
02.10.2007, 12:44
Liebe(r) Plotin,
dass die Unis dann exmatrikulieren müssen, ist sicherlich jedem hier klar.
Niemand würde wohl auf die Idee kommen, dass die Unis nach eigenem Gutdünken Student A exmatrikulieren, Student B jedoch nicht.
"Können" habe ich geschrieben, da ich hoffe, dass Justsmile dies nicht passiert und seine/ihre Studiengebühren nicht untergegangen, sondern dort angekommen sind, wo sie hingehören.
Liebe Grüße,
Valentina :-bee
Just Smile :-)
02.10.2007, 13:04
Also ich habe aber keinen (Gebühren-) Bescheid bekommen !!! Das heisst ich weiss nicht wann bzw. wo ich StudienGebühren überweisen soll!
Den Semesterbeitrag habe ich überwiesen.
Die können mich doch nicht exmatrikulieren ?!?! Mir wurde gesagt, dass die Bescheide zeitlich versetzt ankommen, um einen kollektiven Boykott zu verhindern.
Daher warte ich ich bis ich einen Bescheid komme. Falls ich keinen bekommen sollte ,glaube ich nicht, dass ich exmatrik. werden kann. Die müssten mich doch wenigstens fragen warum das Geld nicht eingegangen ist oder zumindest eine Mahnung schicken. Mal davon abgesehen, dass ich noch wirklich keinen GebührenBescheid erhalten habe :-nix
Liebe(r) Plotin
;-) Liebe la Valentina, wäre ich eine Frau, täte ich mich Plotine schreiben tun - so aber nenne ich mich Plotin, in Anlehnung an Πλωτῖνος von Lykonpolis.
Ansonsten hast du natürlich Recht mit deinen Einwänden ...
Viele Grüße
:-winky
Plotin
la Valentina
02.10.2007, 13:24
@Just smile:
Also laut Studentensekretariat sollten die Bescheide zwischen Ende August und Ende September rausgehen, daher würde ich an Deiner Stelle doch mal dort anrufen.
Klar, sie müssen Dir erst mal beweisen, dass sie den Bescheid abgeschickt haben, aber selbst wenn ein Fehler von deren Seite aus passiert ist, wirst Du die Rennerei haben und das würde ich mir gerade als Ersti lieber ersparen wollen.
Ist nur ein gutgemeinter Rat, aber wie gesagt, ich würde es nicht drauf ankommen lassen wollen.
Du kannst ja mal berichten, was draus geworden ist.
Viel Glück und liebe Grüße,
Valentina :-bee
Just Smile :-)
02.10.2007, 13:34
Hast schon Recht.... Ich werd mich mal bei denen melden.. Hoffe die werden mich nicht auslachen, dass ich StudGeb zahlen will.. :-))
Vielen Dank.
Gruß
horsedoc
02.10.2007, 19:55
Hallo!
Ich hab auch noch nix von Giessen bekommen :-nix
ich ruf Ende der Woche mal bei denen an...
@just smile: hast du schon angerufen? Wenn ja, was sprach das Orakel? :-))
LG
horsedoc
Just Smile :-)
02.10.2007, 21:17
ne hab heute keinen erreicht, wollte es Freitag nochmal probieren...
Gruß
So aus mehr oder minderem Aktuellen Anlass:
SPON Artikel (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,514892,00.html)
was heisst das für den rest der studenten? es kann ja nicht sein dass einer nicht zahlen muss, und der rest schon. Wie bekomme ich meine 500,- zurück?
michael333
06.11.2007, 19:03
So aus mehr oder minderem Aktuellen Anlass:
SPON Artikel (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,514892,00.html)
was heisst das für den rest der studenten? es kann ja nicht sein dass einer nicht zahlen muss, und der rest schon. Wie bekomme ich meine 500,- zurück?
Du kannst noch Widerspruch gegen die Gebühren einlegen, so wie besagter Student das auch gemacht hat.
Aber was hat man davon? Entweder das Urteil zur Verfassungsmäßigkeit nächstes Jahr fällt gegen die Gebühren aus, dann bekommen wir sowieso unser Geld von diesem Semester zurück. Oder es befindet Studiengebühren hier in Hessen als legal und dann müsstest du, wenn du die Gebühren nun zurückforderst, nachzahlen.
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