schmittrich
16.05.2006, 12:54
Hallo Forum,
ich wusste nicht so recht, wo genau hin mit meiner Frage doch ich denke sie passt, wenn überhaupt, dann hier hinein.
Meine Überlegung ist folgende:
Nach der Approbation als Arzt müsste es doch rein theoretisch möglich sein freiberuflich zu praktizieren. Ich weiß, dass es da seit ein paar Jahren Restriktionen gibt, doch ich weiß nicht genau welche und vor allem von welcher Seite. Ich war die ganze Zeit der Meinung, dass es die kassenärztliche Zulassung ist, die mir ohne FA versagt bleibt, doch ich bin mir jetzt gar nicht mehr so sicher.
Wer weiß da Genaueres?
Darf ich mit Approbation, doch ohne FA-Ausbildung freiberuflich Privatpatienten behandeln?
Danke und Gruß,
schmittrich
ich wusste nicht so recht, wo genau hin mit meiner Frage doch ich denke sie passt, wenn überhaupt, dann hier hinein.
Meine Überlegung ist folgende:
Nach der Approbation als Arzt müsste es doch rein theoretisch möglich sein freiberuflich zu praktizieren. Ich weiß, dass es da seit ein paar Jahren Restriktionen gibt, doch ich weiß nicht genau welche und vor allem von welcher Seite. Ich war die ganze Zeit der Meinung, dass es die kassenärztliche Zulassung ist, die mir ohne FA versagt bleibt, doch ich bin mir jetzt gar nicht mehr so sicher.
Wer weiß da Genaueres?
Darf ich mit Approbation, doch ohne FA-Ausbildung freiberuflich Privatpatienten behandeln?
Danke und Gruß,
schmittrich